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Westbrandenburg/Vorstand/Beschluss/2020-012

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Thema: Gerichtliches Vorgehen gegen Amtsenthebung und Information der Mitglieder/Öffentlichkeit
Name: Vorstandsbeschluss, Antragsteller Andreas Schramm
Datum: 05.10.2020
Status: angenommen

Gerichtliches Vorgehen gegen Amtsenthebung und Information der Mitglieder/Öffentlichkeit


Der Regionalvorstand möge beschließen:
1. Der Regionalverband verurteilt den Beschluss des Landesvorstandes [Beschluss des Landesvorstandes vom 09.10.2020 zu Antragsnummer: SO 0037 / A2020-xx einschließlich der Einsetzung eines "Notvorstandes], er ist greifbar rechtswidrig.
2. Der Regionalverband und die Mitglieder des Regionalvorstandes RV Westbrandenburg werden alle innerparteilichen rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um gegen den rechtswidrigen/nichtigen Beschluss des Landesvorstandes (siehe Ziffer 1) vorzugehen.
3. Mit der rechtlichen Vertretung des Regionalverbandes/Regionalvorstandes sowie der Mitglieder des Regionalvorstandes [Andreas Schramm, Jeannette Paech, Raoul Schramm, Mathias Täge und Raimond Heydt] wird Andreas Schramm beauftragt.

Begründung


Der -unter Hinweis auf auf den Beschluss des Onlineparteitages vom 27.09.2020 - zu SAPO/SO/0037 - getroffene Beschluss des Landesvorstandes vom 09.10.2020 ist greifbar rechtswidrig, ihm steht die Rechtswidrigkeit quasi auf die Stirn geschrieben.

Anmerkung

-

Abstimmung

Abstimmung: 2020-012
Dafür: Raimond, Jeannette,Andreas, Mathias, Raoul
Dagegen:
Enthaltung:
nicht abgestimmt:
Ergebnis: angenommen
Bemerkung:
Der Beschluss wird vom Vorstand als (befristete) Verschlusssache (§ 4 II Bundessatzung) deklariert und von Andreas Schramm zu gegebener Zeit veröffentlicht.


von Andreas Schramm: Gegen mich läuft ein -aus meiner Sicht- rechtswidriges Amtsenthebungsverfahren des Landesvorstandes. Eine gerichtliche Klärung, ob ich weiterhin -aktuell- 1. Vorsitzender des Regionalverbandes Westbrandenburg bin, läuft. Mit diesem Hintergrund ist meine hier erklärte Zustimmung zum Beschlussantrag am Ende der Abstimmung mit zu berücksichtigen oder auch nicht.