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Antragsfabrik/Einführung des doppischen Haushalts‐ und Rechnungswesens auch auf Landesebene

Aus PiratenWiki
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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein am 18.05.2012 eingereichter Programmantrag für den LPT 2012.1 von MvG.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite.
Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden!
Eine Übersicht aller Anträge findest Du auf der Seite Antragsfabrik/LPT 2012.1.

Änderungsantrag Nr.
WP093
Beantragt von
MvG
Betrifft
Wahlprogramm
Beantragte Änderungen

Einführung des doppischen Haushalts‐ und Rechnungswesens auch auf Landesebene

Die Piratenpartei Brandenburg setzt sich für ein modernes und homogenes Rechnungswesens in staatlichen Bereichen ein und unterstützt den Ansatz der Landesregierung für die Einführung des doppischen Haushalts‐ und Rechnungswesens auf Kommunalebene. Darüber hinaus gehend fordert die Piratenpartei Brandenburg zur Förderung der Transparenz auf allen staatlichen Ebenen die Einführung der Doppik auch auf Landesebene bis zum Jahr 2018.

Begründung

Die doppelte Buchführung (Doppik) hat die Jahrhunderte alte Kameralistik in vielen Kommunen in Deutschland bereits abgelöst. Doppik bietet bessere Informationen zu Vermögen und Mittelherkunft (Eigen-, Fremdkapital und Rückstellungen), wodurch die Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandels gesteigert werden kann und für den Bürger die Transparenz erhöht wird.

Die Doppik enthält insbesondere die Auflistung der Vermögenswerte, eine Bilanzierung sowie eine Gewinn und Verlust-Rechnung. Somit ist beispielsweise der Abbau von "Tafelsilber" (durch Verkäufe von Immobilien und landeseigener Betriebe) nachvollziehbar, gleichzeitig sind Rückstellungen für Pensionen bilanziell auszuweisen. Beim Verkauf von Eigentum wird auch ersichtlich, um welchen Anteil das Gesamtvermögen sich verändert.

Ausgehend von den Beschlüssen der Ständigen Konferenz der Innenminister (IMK) vom 22. November 2003 hat sich das Land Brandenburg in 2004 für die Einführung des doppischen Haushalts‐ und Rechnungswesens auf Kommunalebene entschieden. Begründet wurde die Einführung damit, dass gegenüber der traditionellen Kameralistik ein doppischen Rechnungswesen erhebliche Vorteile bietet, denn erstmals wird es möglich sein, Ressourcen und deren Verbrauch vollständig zu erfassen. Ein doppisches Rechnungswesen stellt durch den systematischen Verbund der Ergebnis‐, Finanz‐, und Vermögensrechnung darüber hinaus sicher, dass die Geschäftsvorfälle nicht mehrfach erfasst werden müssen und eröffnet dadurch Einsparpotentiale. Neben den möglichen Einsparpotentialen im Verwaltungsbereich des Landes können interessierte Bürgerinnen und Bürger leichter als bisher nachvollziehen, wie ihre Steuergelder verwendet werden und sich so ein eigenes Bild von der wirtschaftlichen Situation des Landes machen. Entscheidungen der Landesregierung und der Einzelressorts können leichter nachvollzogen und kritischer begleitet werden. Die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in politische Prozesse wird gefördert. Die PIRATEN müssen auf die Umsetzung des Beschlusses der Innenministerkonferenz drängen.



Unterstützung / Ablehnung

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