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Bundestagswahl 2017/Teltow-Fläming

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Aktuelles

Ab 23.07.2017 geht's los!
Lautsprecher- und Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen, Abstimmungen und Bürgerentscheiden im Land Brandenburg:
Allgemeinverfügung
Diese Verordnung hat Allgemeingültigkeit, wenn von Städten und Gemeinden keine eigenen Satzungen zu diesem Thema beschlossen wurden.

Genehmigung der Plakatierung

Bitte eintragen wer bei einer Gemeinde anfragt BEVOR angefragt wird.

In der ersten Runde finden wir erst mal die Regel und Formalitäten in jeder Gemeinde heraus. Danach planen wir und dann starten wir die Anträge.


Ort / Amt

Wer kümmert sich? Antragsform Antrag an Wen? Antragstellg. ab: max. Stückzahl: Plakatierung ab: Örtliche Besonderheiten: Antrag gestellt:
Gemeinde am Mellensee WK62 TheBug Genehmigung
Stadt Baruth/Mark WK62 TheBug Genehmigung
Gemeinde Blankenfelde/Mahlow WK62 TheBug Genehmigung
Gemeinde Großbeeren WK62 TheBug Genehmigung
Stadt Jüterbog WK60
Stadt Luckenwalde WK62 TheBug Genehmigung
Stadt Ludwigsfelde WK61
Gemeinde Niederer Fläming WK62 TheBug 30.7.2017
Gemeinde Niedergörsdorf WK60
Gemeinde Nuthe-Urstromtal WK62 TheBug Erteilt
Gemeinde Rangsdorf WK62 TheBug Erteilt
Stadt Trebbin WK62 TheBug Aufkleber anbringen Genehmigung
Stadt Zossen WK62 TheBug Genehmigung
Amt Dahme/Mark WK62 TheBug Genehmigung

Gesperrter Bereich