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Diskussion:Kassenprüfer/Stellungnahme20101202

"Entsprechend den obigen Ausführungen kommen die Landesrechnungsprüfer ..."

  • ihr seid Kassenprüfer

"Die näheren Einzelheiten der Tätigkeit des Rechnungsprüfers sind nicht durch Satzung geregelt."

  • steht doch alles da - der Parteitag wählt vor Entlastung die Rechnungsprüfer - nach Beendigung des KPT haben sie diese Funktion nicht mehr inne

"Woraus der Kreisverband den Schluß zieht, daß für die Prüfung der laufenden Geschäftsvorfälle die Kassenprüfer des Landesverbandes zuständig sind, ist nicht ersichtlich."

  • euch obliegt die Prüfung der Geschäftsvorfälle des LV - also auch Mitgliedsbeitragseingänge und Spenden (geht auch bei vorhandenen KV über den LV) - Spenden, sofern im KV eingegangen, sind dem LSM zu melden, sodass dieser diese protokollieren kann. Der Regelfall sieht Spenden wie folgt vor: Überweisung an LV Konto mit Text "Spende LV BB" bzw. anderweitige Gebietszuordnung. In diesem Punkt geht es um die Prüfung einer angeblichen Spende, die den LV ebenso betrifft, da dieses in welchen Berichten mit auftauchen müsste, sofern es die gäbe?
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