Antragsfabrik/Gleichberechtigung zwischen ledigen und verheirateten Eltern & damit zwischen Mann und Frau
Dies ist ein Programmantrag (im Entwurfsstadium) für den LPT 2012.1 von Karsten Koch. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. |
- Änderungsantrag Nr.
- (offen)
- Beantragt von
- Karsten Koch
- Betrifft
- Parteiprogramm
- Beantragte Änderungen
Der Landesparteitag möge beschließen das Programm zur Familienpolitik um folgende Aussage zu erweitern:
Begründung des Antrages
Ledige Väter nehmen bis heute eine Sonderstellung ein. Sie erhalten nicht automatisch das Sorgerecht zugesprochen. Dies erfolgt nur auf besonderen Antrag und bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Mutter, die von ihr jederzeit widerrufen werden kann. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat diese Praxis jüngst als menschenrechtswidrig verurteilt und die deutsche Regierung dazu aufgefordert, Gleichberechtigung zwischen ledigen und verheirateten Vätern zu schaffen. Mittlerweile hat auch das BVerfG im Beschluss vom 21. Juli 2010 - 1 BvR 420/09 - die ausdrückliche Zustimmung der Mutter für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ordnete an, "dass das Familiengericht den Eltern auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil davon gemeinsam überträgt, soweit zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht; dem Vater ist auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder ein Teil davon allein zu übertragen, soweit eine gemeinsame elterliche Sorge nicht in Betracht kommt und zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl am besten entspricht." https://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-057.html Hiermit entsprach das BVerfG den Forderungen vieler Familienrechtler, die die Berücksichtigung des Kindswohls auf Fallbasis verlangten. Die Ansicht, nur die Mutter sei automatisch Hauptbezugsperson im Sinne des Kindswohls, wurde bereits in mehreren Urteilen verschiedener Gerichte zurückgewiesen (z.B. Familiennachzug/Asylrecht). Sie ist Teil eines veralteten, romantisch-konservativen Rollenbildes, das mit dem Ziel der Diskriminierungsfreiheit aufgrund des Geschlechts (Sexismus) sowie der modernen Familienrolle nicht zu vereinbaren ist.
Das Motto sollte lauten: Schlichten statt streiten - Mediation fördern!
Bei einer Scheidung wird nach der richterlichen Streitdiagnose zu oft die Alleinsorge ausgesprochen, meistens für die Mutter. Diese Praxis läuft den Bedürfnissen des Kindes zuwider, das auch nach einer Trennung sowohl Mutter als auch Vater gleichermaßen braucht. Um das gemeinsame Sorgerecht lebbar zu machen, müssen Eltern nach einer Trennung in die Lage versetzt werden, ihre Streitigkeiten zum Wohle des Kindes zu überwinden. Die deutsche Rechtspraxis ist zu sehr darauf ausgelegt, Mütter und Väter so schnell als möglich voneinander zu trennen, um dann zwischen den Rechten der Mutter einerseits und den Rechten des Vaters andererseits abzuwägen. Im Fokus stehen also die Ansprüche der Eltern und nicht die Bedürfnisse des Kindes, das Kind wird somit zum bloßen Besitzgut. Eine Ehe mag geschieden sein, die gemeinsame elterliche Verantwortung ist unauflösbar. Eltern müssen weder verheiratet sein noch müssen sie unter einem Dach leben, um gemeinsam für ihre Kinder zu sorgen. Der Staat soll nun Maßnahmen fördern, um zwischen streitenden Eltern zu vermitteln und zu schlichten. Vorbild hierfür kann das Cochemer Modell sein. Dabei arbeiten Rechtsanwälte, Familienrichter, Gutachter, Sozialarbeiter, Psychologen und Sozialpädagogen zusammen. Die Abwicklung des rechtlichen Verfahrens wird auf das Nötigste beschränkt, im Mittelpunkt stehen die Mediation und die Sicht des Kindes.
Umgangsverweigerung verhindern
Fetter Text
Sorgerecht und Umgangsrecht klaffen in der Rechtspraxis allzu oft auseinander. Oftmals verfügt ein Elternteil zwar über das Sorgerecht, jedoch wird ihm der Umgang mit dem Kind durch den anderen Elternteil verweigert. Jahrelange gerichtliche Streitigkeiten auf dem Rücken der Kinder sind die Folge. Um dem Sorgerecht bzw. der Sorgepflicht nachzukommen, ist der regelmäßige Umgang mit dem Kind unerlässlich. Wer hingegen seiner Sorge- bzw. Umgangspflicht nicht nachkommt, soll auch keinen Anspruch auf das Sorgerecht haben. Zur Sorgepflicht gehört jedoch auch, den Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil nicht zu vereiteln.
Gleichwertige Anerkennung unterschiedlicher Familienmodelle
Fetter Text
Die Forderung nach einem gemeinsamen Sorgerecht als Standardfall für alle Eltern gleich welchen Familienstandes trägt auch dem Grundsatzprogramm der Piratenpartei Rechnung. Laut diesem setzt sich die Piratenpartei "für die gleichwertige Anerkennung von Lebensmodellen ein, in denen Menschen füreinander Verantwortung übernehmen" . Ebenso darf sich "aus der geschlechtlichen oder sexuellen Identität bzw. Orientierung [...] weder ein Vorrecht noch eine Verpflichtung zu einer höheren oder geringeren Einbindung in die Kinderversorgung ergeben". Die Ungleichbehandlung lediger und verheirateter bzw. geschiedener Paare beim gemeinsamen Sorgerecht diskriminiert nicht nur Väter, sondern allgemein Männer und Frauen, die jenseits klassischer Familienmodelle leben wollen.
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Ich sehe noch keinen Antrag, aber es gibt scheinbar eine Quelle dafür https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/1508.html --Uk 11:00, 6. Mai 2012 (CEST)
Argument 1
Dein Argument?
Argument 2
...