Kreisverband PM/AV/Städte und Gemeinden 2018
Aufstellungsversammlungen zur Kommunalwahl 2019 (Kreisverband Potsdam-Mittelmark)
Ort und Zeit der Versammlung
- Ort: Gemeindezentrum „Zum Apfelbaum“ (Vereinsraum), Potsdamer Straße 64 in 14552 Michendorf
- Zeit: Mittwoch, 03. Oktober 2018, ab 10:30 Uhr (Akkreditierung ab 10.00 Uhr)
- Ort: Gemeindezentrum „Zum Apfelbaum“ (Vereinsraum), Potsdamer Straße 64 in 14552 Michendorf
Die Kommunalwahl wird im kommenden Jahr voraussichtlich am 26. Mai 2019 stattfinden, der genaue Termin wird durch den Wahlleiter noch bekannt gegeben.
Für die vorgenannten Stadtverordnetenversammlungen bzw. Gemeindevertretungen möchten wir am 03. Oktober 2018 in Michendorf Bewerber*innen zur Kommunalwahl 2019 aufstellen. Wir verbinden dies mit der Hoffnung, für alle Aufstellungsversammlungen auch Piraten oder den Piraten nahestehende Menschen zu einer Bewerbung zu ermutigen die dies bislang noch nicht zu erkennen gegeben haben.
Nach gegenwärtigem Stand ist es wahrscheinlich, dass auf den Aufstellungsversammlungen eine Listenvereinigung mit einer oder mehreren anderen Parteien zur Kommunalwahl 2019 beschlossen wird.
Reihenfolge der beabsichtigten Aufstellungsversammlungen:
- Bad Belzig
- Beelitz
- Beetzsee
- Brück
- Groß Kreutz
- Kleinmachnow
- Kloster Lehnin
- Michendorf
- Niemegk
- Nuthetal
- Schwielowsee
- Seddiner See
- Stahnsdorf
- Teltow
- Treuenbrietzen
- Werder
- Wiesenburg
- Wusterwitz
- Ziesar
Vorläufige Tagesordnung für die jeweilige Aufstellungsversammlung
Vorläufige Tagesordnung
Inhaltsverzeichnis
- 1 Aufstellungsversammlungen zur Kommunalwahl 2019 (Kreisverband Potsdam-Mittelmark)
- 1.1 Ort und Zeit der Versammlung
- 1.2 Vorläufige Tagesordnung
- 1.2.1 Eröffnung und Begrüßung
- 1.2.2 Wahl eines/r Versammlungsleiters/in
- 1.2.3 Wahl der Protokollführung
- 1.2.4 Feststellung der form- und fristgerechten Einladung
- 1.2.5 Beschlussfassung über die Tagesordnung und Listenvereinigung
- 1.2.6 Bestimmung einer Vertrauensperson und einer stellvertretenden Vertrauensperson
- 1.2.7 Bestimmung von zwei Teilnehmern als Zeugen
- 1.2.8 Frage nach Zweifeln an der Stimmberechtigung einer an der Versammlung teilnehmenden Person
- 1.2.9 Abstimmung über die Geschäftsordnung
- 1.2.10 Abstimmung über die Wahlordnung
- 1.2.11 Wahl eines/r Wahlleiters/in
- 1.2.12 Wahl von Wahlhelfern/innen
- 1.2.13 Aufstellung/Wahl der Bewerber/innen für den die jeweilige Stadtverordnetenversammlung bzw. Gemeindevertretung
- 1.2.14 Schlusswort und Schließen der Versammlung
- 1.3 "Bewirb dich"
- 1.4 Gesetzliche Grundlage
Eröffnung und Begrüßung
Wahl eines/r Versammlungsleiters/in
Wahl der Protokollführung
Feststellung der form- und fristgerechten Einladung
Beschlussfassung über die Tagesordnung und Listenvereinigung
Bestimmung einer Vertrauensperson und einer stellvertretenden Vertrauensperson
(§ 31 I Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz)
Bestimmung von zwei Teilnehmern als Zeugen
(§ 33 VI S.2 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz)
Frage nach Zweifeln an der Stimmberechtigung einer an der Versammlung teilnehmenden Person
Abstimmung über die Geschäftsordnung
Abstimmung über die Wahlordnung
Wahl eines/r Wahlleiters/in
Wahl von Wahlhelfern/innen
Aufstellung/Wahl der Bewerber/innen für den die jeweilige Stadtverordnetenversammlung bzw. Gemeindevertretung
Schlusswort und Schließen der Versammlung
Mit freundlichen Grüßen
Euer Kreisvorstand
i.A, Raoul Schramm, Kreisschatzmeister
"Bewirb dich"
1.Bad Belzig
- hier
- hier
2.Beelitz
- hier
- hier
3.Beetzsee
- hier
- hier
4.Brück
- hier
- hier
5.Groß Kreutz
- hier
- hier
6.Kleinmachnow
- hier
- hier
7. Kloster Lehnin
- hier
- hier
8.Michendorf
- hier
- hier
9.Niemegk
- hier
- hier
10.Nuthetal
- hier
- hier
11.Schwielowsee
- hier
- hier
12.Seddiner See
- hier
- hier
13.Stahnsdorf
- hier
- hier
14.Teltow
- hier
- hier
15.Treuenbrietzen
- hier
- hier
16.Werder
- hier
- hier
17.Wiesenburg
- hier
- hier
18.Wusterwitz
- hier
- hier
19.Ziesar
- hier
- hier
Gesetzliche Grundlage
- Gesetz über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz - BbgKWahlG
- Gesetz über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz - BbgKWahlG