Kreisverband TF/Geschäftsordnung des Kreisvorstandes
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Diese Geschäftsordnung wurde am 26.04.2012 auf der 1. Vorstandssitzung TF beschlossen.
Inhaltsverzeichnis
- 1 1. Allgemeines
- 2 2. Anträge zu einer Vorstandssitzung
- 3 3. Öffentlichkeit und deren Ausschluss
- 4 4. Rederecht
- 5 5. Ordnungsmaßnahmen
- 6 6. Leitung der Vorstandssitzungen
- 7 7. Abstimmungen
- 8 8. Umlaufbeschlüsse
- 9 9. Protokollführung und Beurkundung
- 10 10. Verwaltung, Zugriff und Sicherung der Mitgliederdaten
- 11 11. Tätigkeitsbericht
- 12 12. Aufgabenverteilung
- 13 13. Satzungsänderungsanträge
- 14 14. Inkrafttreten
1. Allgemeines
- 1. Der Vorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung, sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.
- 2. Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben zeitweise nicht nachkommen können, so bestimmt es einen Vertreter. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet. Tritt ein Vorstandsmitglied zurück, ist dies dem restlichen Vorstand schriftlich anzuzeigen und die Basis zu informieren.
- 3. Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seiner Zuständigkeit allein zu Entscheidungen berechtigt. Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten, sich vorher mit dem Rest des Vorstands zu beraten bzw. die Entscheidung gemeinsam zu treffen. Bei Überlappung der Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam.
- 4. Der Vorstand ist angehalten, gravierende Entscheidungen auf einer möglichst großen Basis zu treffen.
- 5. Die Geschäftsordnung kann auf einer Vorstandssitzung mit einfacher Mehrheit geändert werden. Dafür ist ein ordnungsgemäßer Antrag zur Vorstandsitzung zu stellen.
2. Anträge zu einer Vorstandssitzung
- Anträge zur Vorstandssitzung können von allen Bürgern des Landkreises Teltow-Fläming gestellt werden. Die Anträge können per E-Mail (tf.vorstand@piratenbrandenburg.de), auf einem Stammtisch formuliert werden oder direkt auf einer Vorstandssitzung schriftlich beantragt werden. Das Rederecht bei Vorstandssitzungen ist zu beachten. Nach Möglichkeit werden die Anträge auf der nächsten Vorstandssitzung behandelt. Wann ein Antrag bearbeitet wird, entscheidet der Vorstand.
3. Öffentlichkeit und deren Ausschluss
- 1. Piraten können der Sitzung des Kreisvorstandes gerne beiwohnen. Sie werden vorab gemäß Satzung über das Stattfinden der Sitzung informiert. Gäste können zugelassen werden. In besonderen Ausnahmen kann auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder ein Teil der Sitzung nicht öffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen. Für virtuelle oder fernmündliche Sitzungen gelten die selben Regeln.
- 2. Der Vorstand verpflichtet sich, sofern die technischen Möglichkeiten gegeben sind, Sitzungen auch virtuell zu übertragen. Dieses gilt nicht für den nicht öffentlichen Teil.
4. Rederecht
- Jeder Pirat hat während der Vorstandssitzung Rederecht. Eine Wortmeldung ist der Versammlungsleitung durch Handzeichen anzuzeigen. Bei virtuellen Sitzungen wird eine Wortmeldung entweder per kurzen Zuruf und/oder per Mitteilung im Chat angezeigt. Dieses Recht gilt auch für Piraten die nur virtuell an einer Sitzung teilnehmen, obwohl eine Teilnahme vor Ort möglich wäre.
5. Ordnungsmaßnahmen
- Der Sitzungsleiter oder der Vorstandsvorsitzende können Redner, die vom Verhandlungsgegenstand erheblich abweichen, zur Sache verweisen. Ist ein Redner während einer Rede dreimal zur Sache gerufen und beim zweiten Mal auf die Folgen des dritten Rufes hingewiesen worden, so kann ihm nach dem dritten Ruf das Wort entzogen werden. Sitzungsleiter oder Vorstandsvorsitzender können Teilnehmern, die die Ordnung der Versammlung erheblich stören, zur Ordnung rufen. Ist ein Teilnehmer dreimal zur Ordnung gerufen und beim zweiten Mal auf die Folgen eines dritten Rufes hingewiesen worden, so kann er nach dem dritten Mal des Raumes verwiesen werden.
6. Leitung der Vorstandssitzungen
- Die Leitung der Vorstandssitzungen bestimmt die Mehrheit der Vorstandsmitglieder.
7. Abstimmungen
- Stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Kreisvorstandes. Es gilt die einfache Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder. Die Beschlussfähigkeit des Kreisvorstandes ist sicher gestellt, wenn mindestens 50% der Kreisvorstandsmitglieder anwesend sind.
8. Umlaufbeschlüsse
- 1. Der Kreisvorstand kann Entscheidungen auch durch Umlaufbeschlüsse per eMail treffen, sofern dadurch die Geschäftsordnung nicht geändert wird und schutzwürdige Daten wie z.B. Personaldaten von Mitgliedern Gegenstand des Beschlusses sind und aus diesem Grund eine Diskussion in der offenen Vorstandssitzung nicht tunlich ist.
- 2. Wird ein Antrag auf Entscheidung im Umlaufbeschluss gestellt, ist zugleich eine Frist zur Beschlussfassung zu setzen. Diese Frist soll nicht kürzer als 24 Stunden und nicht länger als 72 Stunden sein. Beschlüsse werden mit einer Mehrheit von 2/3 der Stimmen gefasst, die innerhalb der so gesetzten Frist abgegeben werden, mindestens aber mit den Stimmen der Hälfte der Vorstandsmitglieder.
- 3. Umlaufbeschlüsse werden in der nächsten Vorstandssitzung veröffentlicht.
9. Protokollführung und Beurkundung
- 1. Zu Beginn der Sitzung werden aus den Anwesenden ein Protokollant und ein Protokollassistent bestimmt. Die Vorstandssitzungen müssen protokolliert werden. Das Protokoll ist von dem für die Sitzung verantwortlichen Versammlungsleiter zu unterzeichnen. Das Protokoll ist im Wiki zu veröffentlichen. Die ausgedruckten, unterzeichneten Protokolle werden vom 1. Vorsitzenden gesammelt und archiviert.
- 2. Der Vorstand verpflichtet sich, sofern die technischen Möglichkeiten gegeben sind, das Protokoll live während der Sitzung virtuell zugänglich zu machen. Dieses gilt nicht für den nicht öffentlichen Teil.
10. Verwaltung, Zugriff und Sicherung der Mitgliederdaten
- Die Verwaltung der Mitgliederdaten wird durch den Kassenwart verantwortet. Er verwaltet und sichert die Mitgliederdaten. Allen Vorstandsmitgliedern soll auf Begründung der Zugriff auf Mitgliedsdaten möglich sein, sofern sie die gemäß Satzung erforderliche Datenschutzverpflichtung unterzeichnet haben. Die Verwaltung erfolgt im wesentlichen elektronisch.
11. Tätigkeitsbericht
- Jedes Vorstandsmitglied erstellt einen Tätigkeitsbericht und legt diesen dem Kreisparteitag vor. Form und Umfang ergibt sich aus den Tätigkeiten.
12. Aufgabenverteilung
- Der gesamte Vorstand übernimmt die politische Geschäftsführung des Kreisverbandes. Der Vorsitzende ist in besonderem Maße Repräsentant und wird durch alle Vorstandsmitglieder unterstützt. Der Kassenwart ist für die Verwaltung und Finanzplanung des Kreisverbandes zuständig.
13. Satzungsänderungsanträge
- Satzungsänderungsanträge können in schriftlicher, als auch in elektronischer Form (Email) eingereicht werden, wenn zuvor beim Kreisvorstand die Mailadresse und der dazugehörige öffentliche PGP/GnuPG Schlüssel hinterlegt wird.
14. Inkrafttreten
- Diese Geschäftsordnung tritt am 26.04.2012 in Kraft.