Protokoll oLPT 2017-02-26
Online Landesparteitag der Piratenpartei Brandenburg am 26.02.2017
- Ort: BB-Mumble (online), Neuland
- mumble.piratenbrandenburg.de
- mumble://mumble.piratenbrandenburg.de/LV%20Brandenburg/Onlineparteitag?title=mumble.piratenbrandenburg.de&version=1.2.0
- Zeit: 14:00 Uhr
- Aufnahme: https://owncloud.ag-technik.de/owncloud/index.php/s/vGPWIwK6RXQMl6s
Vorgeschlagene Tagesordnung:
- TOP 01 - Eröffnung und Begrüßung durch den Vorstand
- TOP 02 - Wahl der Versammlungsleitung
- TOP 03 - Wahl der Protokollführung
- TOP 04 - Feststellung der satzungsgemäßen Einberufung
- TOP 05 - Feststellung der Beschlussfähigkeit
- TOP 06 - Beschluss über die Zulassung von Gästen
- TOP 07 - Beschluss über die Zulassung von Audio-, Bild- und Videoaufnahmen
- TOP 08 - Beschluss der Tagesordnung
- TOP 09 - Beschluss der Geschäftsordnung
- TOP 10 - Positionspapiere
- PP001 Wissenschaftlich begleiteter Modellversuch zur Einführung eines BGE
- PP002 Amt für Nachhaltigkeit und Klimaschutz einrichten
- PP003 Bürgerenergiewende umsetzen
- PP004 Gegen Motorradfahrverbote
- PP005 Tablets statt Taschenrechner
- PP006 Nationalsozialismus, 2. Weltkrieg und Geschichtsrevisionismus
- PP007 Schrittweise Abschaffung der Hundesteuer
- PP008 Gesetzgebung nur durch die Legislative
- PP009 Ablehnung von Smartphonedurchsuchung
- TOP 11 - Sonstige Anträge
- SO001 Parteisponsoring
- SO002 Datenschutzrichtlinie
- TOP 12 - Sonstiges
- TOP 13 - Schließen der Sitzung
- Anmerkung: Die Anträge als auch die akustische Wiedergabe können online verfolgt werden auf: https://piratenbrandenburg.org/stream/
PROTOKOLL
TOP 01 - Eröffnung und Begrüßung durch den Vorstand
- Eröffnung durch Thomas Bennühr um 14:21 Uhr
- Weitergabe der Versammlungsleitung an Guido.
TOP 02 - Wahl der Versammlungsleitung
- Vorschläge: ThomasG
- Kandidaten Versammlungsleiter:
- ThomasG
- Abstimmung (einfache Mehrheit):
- ja:21
- Nein:-
- Enth :4
- Thomas G ist als Versammlungsleiter gewählt.
- Kandidaten stellv. Versammlungsleiter:
- Vorschläge: BastianBB
- Abstimmung (einfache Mehrheit):
- Ja: 16
- Nein:4
- Enth:3
- Bastian ist als StVL gewählt
TOP 03 - Wahl der Protokollführung
- Vorschläge: Geka, TomBen
- Abstimmung (gemeinsam):
- Ja:19
- Nein:-
- Enth:3
- Als Protokollanten sind TomBen und Geka gewählt
TOP 04 - Feststellung der satzungsgemäßen Einberufung
- Homepage KV/Wiki, Mailingliste, E-Mail, Presse
- Einladung über Wiki am 10.12.2016
- Einladung per Mail über Mitgliederverwaltung am 18.1.2017
- Die Einberufung erfolgte satzungsgemäß.
TOP 05 - Feststellung der Beschlussfähigkeit
- §12 Abs. 2 Landessatzung: 10% der Stimmberechtigten min.
- Akkreditierung:
- a) Anzahl der Mitglieder: 653
- b) Davon stimmberechtigt: 54
- anwesende Stimmberechtigte: 26 (48,5% der Stimmberechtigten)
- Beschlußfähig: ja
- Übernahme der vorläufigen Akkreditierung als Akkreditierung?
- Anmerkung: Frage vorher: ist jemand der zu Unrecht nicht akkreditiert wurde? Keine Rückmeldung
- Abstimmung über die Akkreditierung:
- (Sonderfälle vorher anhören und abstimmen)
- Abstimmung (Einfache Mehrheit):
- Ja: 21
- Nein: -
- Enthaltung: 1
- Anmerkung: Bei Nein: Neuakkreditierung.
TOP 06 - Beschluss über die Zulassung von Gästen
- Gegen die Zulassung von Gästen gibt es keinen Widerspruch, Gäste sind zugelassen
TOP 07 - Beschluss über die Zulassung von Audio-, Bild- und Videoaufnahmen
- Hinweis: Unabhängig von der Zulassung ist das Festhalten des Abstimmungsverhalten per Abschrift und Bildaufnahmen jeder Art untersagt.
- Ja: 18
- Nein: -
- Enthaltung: 2
- Audio-, Bild- und Videoaufnahmen im Versammlungsraum sind zulässig.
TOP 08 - Beschluss der Tagesordnung
Anmerkung: Hinweis auf Einladung, geplantes Ziel, Wahlprogrammanträge
- Ja: 18
- Nein: -
- Enthaltung: 2
- Die Tagesordnung ist nach Einfügung des TOP 9.b angenommen.
TOP 09 - Beschluss der Geschäftsordnung
- https://wiki.piratenbrandenburg.de/Onlineparteitag/GO/Entwurf1
- Anmerkung zu § 5 Wahlleiter: "Es werden keine Ämter, die über das Ende der Versammlung hinaus bestehen auf Onlineparteitagen gewählt." - Versammlungsleiter und Protokollanten sind erst mit fertiggestelltem und unterschriebenem Protokoll aus ihren Ämtern entlassen.
- Änderungsvorschlag: Ersetzen von § 7 (2) durch:
Abstimmungen erfolgen grundsätzlich offen. Abstimmungen, die gemäß Satzung geheim durchzuführen sind, sind auf dem nächsten Präsenz-Parteitag zu behandeln.
- Abstimmung über Änderung
- Ja: 17
- Nein: -
- Enthaltung: 1
- Änderungsvorschlag ist angenommen
- Abstimmung über GO:
- Ja: 21
- Nein: -
- Enthaltung: -
- Die Geschäftsordnung ist angenommen.
TOP 9.b Grußworte
- Kristos und die Versammlung der Bundestagsspitzenkandidaten, die gerade in Koblenz stattfindet, senden Glückwünsche und bedanken sich für diese innovative Parteiveranstaltung.
TOP 10 - Positionspapiere
PP001 Wissenschaftlich begleiteter Modellversuch zur Einführung eines BGE
- Antragsteller: Knarf_e
- Antragsdatum: 19.01.2017
- Antragstitel
- Wissenschaftlich begleiteter Modellversuch zur Einführung eines BGE
- Antragstext
- Die Piraten Brandenburg setzen sich für die Durchführung eines wissenschaftlich begleiteten Modellversuchs mit der Einführung eines BGE in ausgewählten Regionen des Landes Brandenburg ein.
- Option 1: Die Teilnahme am Modellversuch ist für jeden Bürger freiwillig. Das BGE ist ein zu versteuerndes Einkommen und an jeden Bürger zusätzlich zum Einkommen auszuzahlen. Sozialleistungen wie Kindergeld, Wohngeld, Grundsicherung im Alter, ALGII entfallen, jeder Teilnehmer erklärt sich dazu bereit. Um Ausfallzeiten bei der Rente zu vermeiden, sind entsprechende Anwartschaften aus dem BGE zu bedienen, ebenso die Beiträge zur Krankenversicherung. Das Projekt soll auf wenigstens fünf Jahre angelegt sein, die auszuzahlende Summe soll € 1000,- zzgl. Inflationsausgleich monatlich pro Person ab 18 Jahren nicht unterschreiten. Kinder im Alter von 0-15 Jahren erhalten 450,00 Euro, Jugendliche im Alter von 16-18 Jahren 550,00 Euro. Sie steht jedem zu, der zu einem festzulegenden Stichtag mindestens seit sechs Monaten in den Anspruchsgebieten gemeldet war, bzw. in dieser Zeit dort geborenen wurde, und solange, wie im Anspruchsgebiet die einzige gemeldete Wohnung besteht. Zuziehende Bürger haben weiterhin Anspruch auf die allgemeinen Leistungen nach den Sozialgesetzen, wegziehende Bürger haben diesen Anspruch erneut. Die festzulegenden Regionen sollen sich in Sachen struktureller Arbeitslosigkeit, Armutsrisiko, Verschuldungsqoute der öffentlichen Hand und weiterer im Beratungsprozess zu definierender Kriterien erheblich unterscheiden, um eine Auswertung der Zahlungswirkung anhand der Extreme vornehmen zu können.
- Option 2: Die Teilnahme am Modellversuch ist für jeden Bürger freiwillig.
- Der Modellversuch soll bzgl. der Höhe des auszuzahlenden Betrages so gestaltet werden, dass es die Existenz sichert und gesellschaftliche & kulturelle Teilhabe ermöglicht. Genaue Höhe und die genauen Modalitäten (Regionen, Laufzeit, Steuern, Sozialabgaben etc.) für diesen Modellversuch werden nach einer öffentlichen Diskussion mit möglichst breiter Beteiligung festgelegt.
- Begründung:
- Die bundesweite Umstellung des sozial-finanziellen Systems auf ein Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) erfordert eine valide Datengrundlage. Ähnliche Versuche wie z.B. gerade in Finnland gestartet, decken nur eine bestimmte Ausprägung eines möglichen BGEs ab. Ergebnisse aus anderen Ländern liefern wichtige Erkenntnisse, sind aber zudem nur eingeschränkt übertragbar.
- Option 1: Klare Rahmendaten, schnelle Umsetzung möglich
- Option 2: Breite Diskussion der Rahmendaten vor Start eines Modellversuches stärkt Akzeptanz, benötigt allerdings auch viel Zeit und verzögert somit den Start des Versuchs.
- Der Antrag ist ein Wahlprogramm Antrag, wenn keine WP Anträge auf dem OPT behandelt werden bitte als Postitionspapier besprechen.
- Der Antragsteller bevorzugt Option 1, da hier keine Zeit verloren geht. Der Modellversuch sollte durch eine breite Diskussion begleitet und ausgewertet werden.
- Diskussion:
- Nach ausführlicher Diskussion über die beiden Optionen erfolgte ein GO Antrag auf Meinungsbild
- Meinungsbild: (nach Diskussionsstand) Wer könnte Option 1 oder Option 2 zustimmen.
- Wer kann dem Modul 1 zustimmen, geht in Raum JA.
- Wer kann dem Modul 2 zustimmen, geht in Raum NEIN.
- Wer beiden Modulen zustimmen kann, geht in Raum ENTHALTUNG.
- Meinungsbild: - Welche Variante wird bevorzugt für die Abstimmung:
- * Vortext und Option 1: 1
- * Vortext und Option 2: 11
- * Enthaltung: 7
* VL teilt Antragssteller mit: Meindungsbild für Modul 2.
- Vorabstimmung: Welche Variante abstimmt
- * Vortext und Option 1: 3
- * Vortext und Option 2: 13
- * Enthaltung: 6
- Abstimmung über Option 2 (einfache Mehrheit):
- Ja: 19
- Nein:1
- Enth:2
- Anzahl abgegebener Stimmen:22
- Erforderliche Mehrheit: 12 Stimmen
- Der Antrag ist angenommen.
PP002 Amt für Nachhaltigkeit und Klimaschutz einrichten
- Antragsteller: TheBug
- Antragsdatum: 03.02.2017
- Antragstext
- Die PIRATEN Brandenburg fordern die Einrichtung eines Amtes für Nachhaltigkeit und Klimaschutz auf Landes- und Kreisebene. Als Vorbild dafür soll das Amt im Kreis Steinfurt in NRW dienen.
- Die Aufgabengebiete des Amtes sind: Stärkung der Bürgerbeteiligung Klimaschutz und Klimawandel Ausbau der erneuerbaren Energien und Energieeffizienz Stärkung der regionalen Wertschöpfung Entwicklung des ländlichen Raumes.
- Bei Projekten die die Belange der Bürger oder des Umweltschutzes betreffen, soll das Amt Bürgerbeteiligung, Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit sicher stellen. Dabei soll Planung und Bürgerbeteiligung Gemeinde- bzw. Kreisübergreifend erfolgen, wenn das betreffende Projekt Auswirkungen auf die Bürger in einer benachbarten Gliederung hat.
- Begründung:
- Ein entsprechendes Amt gibt es im Kreis Steinfurt in NRW. Die Erfahrungen damit sind überaus positiv. https://www.kreis-steinfurt.de/kv_steinfurt/Kreisverwaltung/%C3%84mter/Amt%20f%C3%BCr%20Klimaschutz%20und%20Nachhaltigkeit/
- Durch verpflichtende Einbindung der Bürger in Planungen z.B. von Windparks können in Steinfurt regelmäßig Probleme bei der Umsetzung und unnötige Belastungen der Anwohner vermieden werden. Im Gegensatz zu untauglichen Pauschalregelungen (wie 10 x Nabenhöhe = Mindestabstand zu Wohnhäusern) bringt eine Einbeziehung der Betroffenen und detailierte Analyse der individuellen Situation vor Ort wesentlich bessere Ergebnisse.
- Diskussion:
- Abstimmung (einfache Mehrheit):
- Ja: 18
- Nein:-
- Enth:3
- Anzahl abgegebener Stimmen:21
- Erforderliche Mehrheit: 11 Stimmen
- Der Antrag ist angenommen.
PP003 Bürgerenergiewende umsetzen
- Antragsteller: TheBug
- Antragsdatum: 03.02.2017
- Antragstext
- Eine grundsätzliche Anforderung für die Genehmigung von EE-Großprojekten, wie Windparks und Solarparks, soll die niederschwellige Beteiligung der Bürger sowohl bei der Planung, als auch der Finanzierung werden.
- Den Bürgern ist ein Mitspracherecht bei der Umsetzung von Großprojekten, die sie lokal direkt betreffen eingeräumt werden. Ausserdem soll interessierten Bürgern und Gemeinden eine einfache und kleinteilige Möglichkeit der finanziellen Beteiligung, also Erwerb von Anteilen an den Anlagen, ermöglicht werden.
- So soll sicher gestellt werden, dass ein signifikanter Teil der Wertschöpfung in der Region verbleibt.
- Begründung:
- Die Energiewende ist dezentral und betrifft in der Fläche viele Bürger. Daher sollen diese sowohl die Möglichkeit haben mit zu bestimmen was und wie gebaut wird und sich zu beteiligen.
- Diskussion:
- Abstimmung (einfache Mehrheit):
- Ja:17
- Nein:-
- Enth:-
- Anzahl abgegebener Stimmen:17
- Erforderliche Mehrheit: 11 Stimmen
- Der Antrag ist angenommen.
PP004 Gegen Motorradfahrverbote
- Antragsteller: Knarf_E
- Antragsdatum: 05.02.2017
- Antragstext
- Die Piraten Brandenburgs sprechen sich gegen Fahrverbote aus, die ausschließlich motorisierte 2 Räder betreffen.
- Begründung:
- Solche Fahrverbote sind komplett unnötig und werden bundesweit und auch in Brandenburg fast ausschließlich als verkehrserzieherische Maßnahme verwendet. Hier wird das falsche Verhalten Weniger (die die öffentliche Straße mit einer Rennstrecke verwechseln) zum Anlass genommen, um eine ganze Gruppe von Verkehrsteilnehmern zu betrafen. Damit verbunden ist dann für diese das entweder Umwege in Kauf genommen werden müssen(inkl. der damit verbundenen erhöhten Umweltbelastung) oder sogar bestimmte Ziele gar nicht legal erreicht werden können. Für die Unterbindung von illegalen Rennen gibt es weit bessere Möglichkeiten z.B. mehr Personal bei der Polizei und eine entsprechend erhöhte Kontrolldichte. Als Piraten sprechen wir uns grundsätzlich gegen Maßnahmen aus, die ganze Gruppen präventiv verdächtigen und als Resultat in ihren Freiheiten einschränken.
- Diskussion:
- Abstimmung (einfache Mehrheit):
- Ja: 10
- Nein: 6
- Enth: 6
- Anzahl abgegebener Stimmen:22
- Erforderliche Mehrheit: 9 Stimmen
- Der Antrag ist angenommen
PP005 Tablets statt Taschenrechner
- Antragsteller: Knarf_E
- Antragsdatum: 06.02.2017
- Antragstext
- Die Piraten Brandenburg setzen sich für die Einführung moderner Lehrmittel ein. Insbesondere soll der Schultaschenrechner durch moderne Geräte, z.B.Smartphones oder Tablets ersetzt werden, die mit einer entsprechenden App die veralteten Taschenrechner ersetzen können, und darüber hinaus ein deutlich breiteres Einsatzspektrum bieten.
- Begründung:
- Die heute verwendeten Taschenrechner sind nicht mehr zeitgemäß, und verglichen mit dem Funktionsumfang auch völlig überteuert. (siehe auch hier: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Kommentar-Zerschlagt-das-Taschenrechner-Kartell-3616852.html). Für vergleichbare Preise lassen sich auch unterrichtsverwendbare Tablets anschaffen. Damit würde sich nicht nur der Mathe- und Physikunterricht verbessern, sondern sich auch viele neue Anwendungsmöglichkeiten in weiteren Fächern erschließen.
- Diskussion:
"Tablets" durch "moderne Geräte wie zum Beispiel Smartphones oder Tablets" ersetzen
- Abstimmung (einfache Mehrheit):
- Ja: 11
- Nein: 4
- Enth: 2
- Anzahl abgegebener Stimmen: 17
- Erforderliche Mehrheit: 8 Stimmen
- Der Antrag ist angenommen.
PP006 Nationalsozialismus, 2. Weltkrieg und Geschichtsrevisionismus
- Antragsteller: Knarf_E
- Antragsdatum: 06.02.2017
- Antragstext
- Von Deutschland ging Mitte des vergangenen Jahrhunderts ein verheerender Krieg aus. Brutale Angriffe auf die Zivilbevölkerung der überfallenen Länder war dabei von Anfang an Teil der rücksichtslosen Kriegsführung Deutschlands, an dessen Umsetzung die Wehrmacht maßgeblich beteiligt war. Es gibt keine “gute” Wehrmacht neben einer “bösen”. Die faschistische Kriegspolitik wurde durch breite Teile der Bevölkerung mitgetragen und unterstützt oder zumindest geduldet. Der Krieg, den Deutschland in die Welt getragen hat, schlug auf Deutschland und die Deutschen zurück. Den Alliierten gebührt unser Dank Deutschland vom Nationalsozialismus befreit zu haben.
- Der Sieg über den Faschismus war nur unter Einsatz der Militärmacht der Alliierten möglich. Dies führte auch zu vielen Opfern unter der Deutschen Zivilbevölkerung. Das Gedenken an diese Opfer ist legitim, darf aber nicht für Geschichtsrevisionismus mißbraucht werden. Geschichtsrevisionismus, beispielsweise in Form von Leugnung oder Relativierung der deutschen Kriegsschuld, der deutschen Kriegsverbrechen oder des Holocaust verabscheuen wir. Freude über getötete Zivilbevölkerung verurteilen wir. Es entspricht nicht unserem Menschenbild, sich über den Tod von Menschen zu freuen.
- Begründung:
- Leider immer noch oder schon wieder aktuell, sei es durch das was im Lande läuft, aber auch außerhalb, wenn man die vielen zivilen Opfer der laufenden Kriege und kriegerischen Handlungen Weltweit sieht.
- Genauer Text kann noch angepasst werden, falls jemand die finale Formulierung (nicht den Orginalantrag aus dem Antragsportal), bitte bereitstellen.
- Diskussion:
GO-Antrag auf geheime Abstimmung
- Ja: 10
- Nein: 5
- Enth.: 3
18 abgegebene Stimmen.
- Abstimmung (einfache Mehrheit):
==> Antrag wird auf nächstem Präsenz-Parteitag behandelt.
====PP007 Schrittweise Abschaffung der Hundesteuer
- Antragsteller: Knarf_e
- Antragsdatum: 06.02.2017
- Antragstext
- Die Piraten Brandenburg setzen sich dafür ein, die fast nur noch in Deutschland erhobene Hundesteuer schrittweise innerhalb von 5 Jahren abzuschaffen. Im ersten Schritt, sollte ein Moratorium für weitere Erhöhungen eingeführt werden. In einem 2. Schritt wird die Gebühr in reduzierter Höhe als zweckgebundene Gebühr weitergeführt (z.B. Ausgaben für Bereitstellung von "Beutelspendern" und Entsorgungsmöglichkeiten), bis zur völligen Abschaffung nach spätestens 5 Jahren.
- Begründung:
- Die Hundesteuer wird durch die Kommunen in Deutschland in sehr unterschiedlicher Höhe erhoben. Die Höhe der Steuer variiert sehr stark. Das sie zudem nur für Hunde erhoben wird und nicht für andere Haustiere, sorgt für zusätzliche Ungerechtigkeit. Wir als Piraten sollten darauf drängen diese Steuer abzuschaffen, statt wie z.B. die Grünen diese auf andere Haustiere auszudehnen. In den meisten europäischen Ländern wurde diese Steuer bereits abgeschafft, nur in Deutschland wird sie weiter genutzt um die Stadtsäckel zu füllen, während z.B. wie in Potsdam (mehrfache Erhöhung der Hundesteuer) viel Geld verschwendet wird (siehe bekannte Skandale und sinnlose teure Projekte wie Leipziger Dreieck, Garnisionskirche). Um den Gemeinden eine Anpassung zu ermöglichen, wird ein stufenweises Vorgehen empfohlen.
- Diskussion:
- GO-Antrag auf Ende der Debatte nach kontroverser Diskussion
- Den zweiten Satz komplett streichen: Antragsteller stimmt dem zu.
- Abstimmung (einfache Mehrheit):
- Ja: 9
- Nein: 3
- Enth: 5
- Anzahl abgegebener Stimmen: 17
- Erforderliche Mehrheit: 13 Stimmen
- Der Antrag ist angenommen.
PP008 Gesetzgebung nur durch die Legislative
- Antragsteller: Holger-DOS
- Antragsdatum: 08.02.2017
- Antragstext
- Der Parteitag möge beschließen:
- Gesetzgebung nur durch die Legislative
- Die Piratenpartei Brandenburg setzt sich für verbindliche Abstimmungen im Landtag über Zustimmungsgesetze des Bundes ein.
- Desweiteren dürfen Bundesratsinitiativen erst nach Zustimmung des Landtages durch die Landesregierung vorgenommen werden.
- Die Bundesratsmitglieder des Landes Brandenburg sind an das Abstimmungsergebnis des Landtages im Bundesrat zu binden.
- Begründung:
- Das Grundgesetz sieht scheinbar die Gesetzgebungskompetenz teilweise bei der Executive (den Landesregierungen, Art. 51 GG).
- Es verbietet jedoch nicht, daß die Länder ihrerseits die Gesetzgebungskompetenz in den Händen der Legislative belassen.
- Es bestimmt lediglich, daß die Bundesratsmitglieder Mitglieder der Landesregierungen zu sein haben.
- Bisher wurden die Abstimmungen und Bundesratsinitiativen eines Landes nur zwischen den einzelnen Koalitionsparteien der jeweiligen Landesregierung ausgemacht.
- Dies entspricht nicht dem Grundsatz der Demokratie und Gewaltentrennung.
Statt einem Parteiwillen ist bei der Gesetzgebung der Volkswillen maßgebend.
- Dieser wird in einer parlamentarischen Demokratie nicht durch die Regierung, sondern das Parlament -den Landtag- ausgedrückt.
- Wie parteipolitische Kungelei sich auf Abstimmungsverhalten im Bundesrat auswirken kann, hat Brandenburg beim Zuwanderungsgesetz 2002 eindrucksvoll demonstriert (siehe hierzu z.B. Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 18.12.2002).
- Diskussion:
- Abstimmung (einfache Mehrheit):
- Ja: 13
- Nein: -
- Enth: 5
- Anzahl abgegebener Stimmen: 18
- Erforderliche Mehrheit: 13 Stimmen
- Der Antrag ist angenommen.
PP009 Ablehnung von Smartphonedurchsuchung
- Antragsteller: TheBug
- Antragsdatum: 22.02.2017
- Antragstext
- Die Piratenpartei Brandenburg lehnt die von der Bundesregierung geplante Regelung zur Durchsuchung der Smartphones von Flüchtlingen ab.
- Ein derartiges Vorgehen ist mit dem Schutz der Privatsphäre und den Grundsätzen eines Rechtsstaats nicht vereinbar. Die Durchsuchung eines Smartphones nach persönlichen Daten des Besitzers darf, wie eine Hausdurchsuchung, nur bei dringendem Verdacht auf eine Straftat auf richterliche Anordnung erfolgen.
- Begründung:
- Dieser Antrag wurde deutlich nach dem Ablauf der Antragsfrist eingereicht. Der Antragsteller bittet die Versammlung diesen Antrag aufgrund der Aktualität des Themas trotzdem zu behandeln.
Abstimmung, ob behandelt werden soll
Ja: einstimmig
- Diskussion:
- Abstimmung (einfache Mehrheit):
- Ja: 18
- Nein:-
- Enth:1
- Anzahl abgegebener Stimmen:19
- Erforderliche Mehrheit: 10 Stimmen
- Der Antrag ist angenommen.
TOP 11 - Sonstige Anträge
SO001 Parteisponsoring
- Antragsteller: UK
- Antragsdatum: 10.12.2016
- Antragstext
- Der Onlineparteitag möge beschließen:
- Der Landesverband führt ein öffentliches Sponsorverzeichnis in dem alle Sponsorleistungen für den Landesverband sowie seiner Organe und Arbeitsgemeinschaften offengelegt werden. Das Sponsorverzeichnis muss die Herkunft und Verwendung der Leistungen von Sponsoren und die geforderten Gegenleistungen enthalten. Sponsorverträge sind zu veröffentlichen. Sponsorzahlungen, die über parteieigene Firmen oder assoziierte Vereine an die Partei fließen, müssen dabei ebenfalls erfasst werden.
- Begründung:
- Das Parteiensponsoring bietet ein Schlupfloch für instransparente Geldflüsse an Parteien und für finanzielle Zuwendungen gegen Gegenleistungen, die bei Parteispenden verboten sind. Nach Grundgesetz Art. 21 wollen wir über die Herkunft und Verwendung unserer Mittel öffentliche Transparenz schaffen.
- Diskussion:
Nach kontroverser Diskussion GO-Antrag auf Ende der Debatte
GO Antrag auf Vertagung mit der Bitte Änderung/Anpassung des Antrags
- Ja:14
- Nein:3
- Enth:2
Antrag ist vertagt.
- Abstimmung (einfache Mehrheit):
- Der Antrag ist vertagt.
SO002 Datenschutzrichtlinie
- Antragsteller: Thomas Bennühr
- Antragsdatum: 22.01.2017
- Antragstext
- Die Datenschutzrichtlinie der Piratenpartei Brandenburg, Entwurf siehe unter:
https://wiki.piratenbrandenburg.de/Datenschutzbeauftragter/Dokumente#Datenschutzrichtlinie wird angenommen.
- Begründung:
- § 30 "Datenschutz" der Landessatzung bestimmt, dass nähere Bestimmungen zum Datenschutz in einer Datenschutzrichtlinie zu regeln sind.
Nach § 13 Absatz 4 der Landessatzung beschließt der Landesparteitag insbesondere auch über die Datenschutzrichtlinie.
- Eine Datenschutzrichtlinie wurde bisher nicht erlassen. Da der Datenschutz eines unserer wichtigsten politischen Ziele ist, müssen wir dieses Ziel auch nach innen leben. Eine eigene Datenschutzrichtlinie ist lange überfällig und notwendig. Der Datenschutzbeauftragte des Landesverbandes wurde gebeten, zu dem Entwurf seine Stellungnahme bis zum 31.12.2017 abzugeben.
- Entwurf der Datenschutzrichtlinie wie im Antragstext erwähnt:
ENTWURF Stand 31.12.2016
Datenschutzrichtlinie der PIRATENPARTEI Brandenburg bezüglich der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Mitgliederdaten und anderen personenbezogenen Daten
I. Allgemeine Grundsätze
1. Diese Datenschutzrichtlinie ist als Rahmenvorgabe für die Einhaltung der Datenschutzrichtlinie und des Datenschutzes verbindlich für die Piraten Brandenburg und kann nicht durch Richtlinien von Untergliederungen oder in sonstiger Weise außer Kraft gesetzt oder eingeschränkt werden. Sie gilt für alle personenbezogenen Daten, mit denen die Gliederungen der Partei auf allen Ebenen befasst sind.
2. Für die Parteiarbeit ist entsprechend ihren verfassungsrechtlichen und parteigesetzlichem Auftrag die Erfassung und Pflege von personenbezogenen Daten ihrer Mitglieder und sonstigen Betroffenen durch Erhebung, Verarbeitung und Nutzung erforderlich. Gemäß § 3 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gehören zu den personenbezogenen Daten auch die Mitgliedschaft in der Partei sowie die Angaben, die sich aus der Beitrittsanmeldung und der Mitgliederdatei ergeben (z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten, Mitgliedsbeitrag (Hinweis auf Mitgliedsantrag)).
3. Mit dem Aufnahmebeschluss wird ein Mitgliedschafts- und Vertrauensverhältnis zwischen Partei und Mitglied im Sinne des BDSG begründet. Die Mitgliederdaten dürfen nur gemäß § 28 Abs. 1 Satz 2 BDSG für satzungsmäßige Zwecke der Partei verwendet und verarbeitet werden (z. B. Einladungen, Beitragsmitteilungen, Mitgliederinformationen). Gemäß § 3 Abs. 4 BDSG besteht die Verarbeitung im Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren, Löschen von Mitgliederdaten. Die verantwortlichen Stellen auf allen Ebenen der Partei haben zur Sicherung der personenbezogenen Daten in angemessener Weise geeignete organisatorische und technische Maßnahmen zu treffen.
4. Gemäß § 20 Abs. 1 Landessatzung i.V.m. Art. 5 der Geschäftsordnung des Vorstandes erfolgt die primäre Verwaltung der Mitgliederdaten durch die Bundesgeschäftsstelle, den Landesschatzmeister und oder etwaige Beauftragte. Sie verwalten die Mitglieder und sichern die Daten. Für die Einhaltung der Datenschutzrichtlinie und des Datenschutzes ist das mit dieser Aufgabe betraute Vorstandsmitglied zuständig. Hierbei arbeitet es eng mit dem Datenschutzbeauftragten zusammen.
II. Datengeheimnis
1. Gemäß § 5 BDSG ist es allen mit Mitgliederdaten ehrenamtlich und hauptamtlich Beschäftigten untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu verarbeiten oder zu nutzen. Sie müssen über das Datenschutzrecht und diese Richtlinien belehrt und geschult werden.
2. Piraten, die mit Mitgliederdaten beschäftigt sind, sind bei Aufnahme ihrer Tätigkeit auf das Datengeheimnis schriftlich zu verpflichten. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit fort. Die Verpflichtungserklärung ist bei der für die Pflege der Mitgliederdaten zuständigen Person auf der Landes- bzw. Untergliederungsebene zu hinterlegen.
3. Die Vorsitzenden, die Finanzverantwortlichen und ggf. Mitgliederbeauftragten der jeweiligen Gliederungen sind auf das Datengeheimnis zu verpflichten. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit fort.
III. Rechte der Betroffenen
1. Jede/r Betroffene kann Auskunft verlangen über
- a.) die zu ihrer/seiner Person gespeicherten Daten,
- b.) den Zweck der Speicherung
- c.) die Stellen, an die ihre/seine Daten regelmäßig übermittelt werden.
2. Die Mitgliederdaten sind zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind. Im Falle des Ausscheidens des Mitglieds sind seine Daten entsprechend der gesetzlichen Frist, die das Parteiengesetz in § 24 Absatz 2 ParteiG zum Rechenschaftsbericht vorschreibt, zu löschen. Von der Berichtigung sind alle Stellen zu unterrichten, denen im Rahmen der Datenübermittlung diese Daten zugeleitet werden. Ausgenommen sind Mitgliederdaten, die zur Archivierung gespeichert werden und ausschließlich zur historischen und wissenschaftlichen Auswertung sowie den in § 35 BDSG genannten Fällen zur Verfügung stehen.
3. Auf Parteiveranstaltungen, in deren Verlauf parteiinterne Wahlen stattfinden, sollen Mitgliederbeiträge zur Legitimationsprüfung für die Mitglieder des Akkreditierungsteams einsehbar sein. Dies geschieht durch Gewährung der Einsichtnahme für die Berechtigten in die Mitgliederdatei oder in ausgelegte Beitragslisten. Die Einsichtnahme geschieht ausschließlich durch die berechtigten Mitglieder des Akkreditierungsteams. Gegen den Willen des/der Betroffenen darf diese Einsichtnahme nicht gewährt werden.
4. Im Übrigen gelten die gesetzlichen datenschutzrechtlichen Ansprüche für alle von Datenverarbeitung durch Parteiarbeit betroffenen Personen.
IV. Nutzung der Mitgliederdaten
1. Die Weitergabe von Mitgliederdaten an Dritte ist grundsätzlich untersagt und nur mit Einwilligung der betroffenen Mitglieder möglich. Die Einwilligung muss grundsätzlich schriftlich erfolgen.
2. Die Verarbeitung von Mitgliederdaten im Auftrag der Partei (Auftragsdatenverarbeitung) ist nur mit Zustimmung des nach § 20 Abs. 1 Landessatzung i.V.m. Art. 5 der Geschäftsordnung des Landesvorstandes zuständigen Landesvorstandsmitgliedes zulässig. Der/Die Auftragnehmer/in ist zu verpflichten, die Weisungen zu beachten, die Datenträger nach Ausführung des Auftrages zurückzugeben und alle Daten im eigenen Bereich zu löschen.
3. Der Landesverband führt und pflegt die Mitgliederbestände seiner Untergliederungen. Er kann dabei auch auf die Unterstützung der Untergliederungen zurückgreifen. Der Landesverband stellt in regelmäßigen Abständen oder auf Anforderung den Untergliederungen seine Datenbestände in automatisierter oder in Listenform zur Verfügung.
4. Soweit Mitgliederdaten in Untergliederungen vorgehalten werden, ist die Nutzung in gleicher Weise dem Schutz des Bundesdatenschutzgesetzes und dieser Richtlinie unterworfen.
5. Personenbezogene Daten sind datenschutzrechtlich zu schützen und durch technische und organisatorische Maßnahmen gegen unberechtigte Zugriffe, Zerstörung und Manipulation zu sichern.
6. Die jeweils gültige Fassung der Richtlinie des Landesvorstandes zur Einrichtung der Funktion einer/eines Internet-/Social Media-Beauftragten zur Sicherstellung des Datenschutzes gemäß Ziffer 5 ist Bestandteil dieser Richtlinie (Anlage). Danach arbeiten zur Sicherstellung des Datenschutzes die Internet-/Social Media-Beauftragten mit der/dem Datenschutzbeauftragten beim Landesvorstand zusammen. Die/Der Datenschutzbeauftragte sind verpflichtet, die Internet-/Social Media -Beauftragten zu beraten und über datenschutzrechtliche Neuerungen, die sich aus ihrem Aufgabenbereich als Internet-/Social Media-Beauftragten ergeben, zu informieren.
V. Rechte der Vorstände und Einzelregelungen
1. Der Vorstand einer Untergliederung oder von ihm Beauftragte sind berechtigt, ausschließlich die Mitgliederdaten ihres jeweiligen Organisationsbereichs parteiintern zu nutzen. Anforderungen sind an das zuständige Mitglied des Landesvorstands zu richten. Dieses prüft die Berechtigung und bestätigt diese ggf. gegenüber der ausführenden EDV-Stelle. Der Vorstand der jeweiligen Untergliederung hat keine Befugnis, Mitgliederdatenbestände auf Untergliederungsebene ganz oder auszugsweise selber zu fertigen.
2. Arbeitsgemeinschaften können die Daten ihrer Mitglieder nutzen. Mitgliedsdaten dürfen nur über das zuständige Mitglied des Landesvorstands angefordert werden. Das Recht zur Anforderung der Mitgliedsdaten übt der jeweilige Koordinator der Arbeitsgemeinschaft aus.
3. Fraktionen der Partei in Parlamenten und Kommunalvertretungen haben kein eigenes Nutzungsrecht. Dies gilt in gleicher Weise für einzelne Mandatsträger/innen, die nicht Vorstandsmitglieder sind und Einzelmitglieder.
4. Der Versand von Materialien an Mitglieder der Partei auf der jeweiligen Ebene, kann mit Genehmigung der zuständigen Vorstände über ihre jeweiligen Verteilerdienste erfolgen, soweit dies das Parteiinteresse erfordert. Die Weitergabe personenbezogener Daten an Mandatsträger/innen ist mit Einwilligung der Betroffenen zulässig. Die Empfänger sind auf die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes und dieser Richtlinie zu verpflichten.
VI. Datenschutzbeauftragter
1. Der Landesvorstand bestellt einen Landesdatenschutzbeauftragten, der diese Funktion auch ehrenamtlich wahrnehmen kann.
2. Zum Beauftragten für den Datenschutz darf nur bestellt werden, wer die erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt. Seine Stellung und Aufgabe ergibt sich aus § 4 f und § 4 g BDSG. Ihr/Ihm ist eine Übersicht über die in § 4 e BDSG genannten Anforderungen zur Verfügung zu stellen. Zur/Zum Datenschutzbeauftragte/n darf nicht bestellt werden, wer gemäß § 20 Abs. 1 Landessatzung i.V.m. Art. 5 der Geschäftsordnung des Vorstandes für die Pflege der Mitgliederdaten verantwortlich ist.
3. Stellt die zuständige Aufsichtsbehörde Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz oder diese Richtlinie fest, teilt sie dies der/dem Datenschutzbeauftragten beim Landesvorstand mit, die/der für die Beseitigung der Mängel zu sorgen hat. Dies gilt in gleicher Weise für die Beseitigung von Verstößen, die die/der Datenschutzbeauftragte selber feststellt. Ihre/Seine weiteren Rechte und Pflichten ergeben sich aus der schriftlichen Bestellungsurkunde. Aufsichtsbehörde für alle Parteigliederungen einschließlich der des Landesvorstandes ist der oder die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht.
4. Die/Der Datenschutzbeauftragte beim Landesvorstand erstellt jährlich über seine Tätigkeit einen Datenschutzbericht.
Anlage
Richtlinie des Landesvorstandes zur Einrichtung der Funktion einer/eines Internet-/Social Media-Beauftragten
1. Auf allen Ebene der Partei, beginnend auf den Ebenen der Untergliederungen, kann die Funktion einer/eines Internet-/Social Media-Beauftragten eingerichtet werden. Die/der Internet-/Social Media-Beauftragten wird vom zuständigen Vorstand ernannt. Die Funktion kann auch von einem Vorstandsmitglied übernommen werden.
2. Die Berufung endet mit der Amtszeit des zuständigen Vorstandes. Erneute Berufung ist zulässig.
3. Der/Die Internet-/Social Media-Beauftragten hat die Aufgabe, Projekte zu initiieren, ihren/seinen zuständigen Vorstand über alle Maßnahmen aus dem Online-Projekt zu informieren und die jeweilige Gliederungsebene zu technischen und inhaltlichen Fragen, die sich aus der Internetarbeit ergeben, zu beraten.
4. Die/der Internet-/Social Media-Beauftragten des Landesvorstandes steht als Ansprechpartner den Beauftragten zur Verfügung. Sie/er informiert von sich aus die Beauftragten über die jeweiligen Entscheidungen und Erneuerungen des Landesvorstandes und steht für Anfragen aus der Arbeit der/des Internet-/Social Media-Beauftragten zur Verfügung.
5. Zur Sicherstellung des Datenschutzes arbeiten die Internet-/Social Media-Beauftragten mit der/ dem Datenschutzbeauftragten beim Landesvorstand zusammen. Die/Der Datenschutzbeauftragte sind verpflichtet, die Internet-/Social Media-Beauftragten zu beraten und über datenschutzrechtliche Neuerungen, die sich aus ihrem Aufgabenbereich als Internet-/Social Media-Beauftragten ergeben, zu informieren.
- Diskussion:
Antragssteller zieht Antrag zurück. Niemand übernimmt den Antrag. Der Antragssteller bittet aber darum, dass die mit Datenschutzrecht befassten Mitglieder des Landesverbandes innerhalb einer Frist von 5-6 Wochen eine aus ihrer Sicht zutreffende Datenschutzrichtlinie für den Landesverband im Entwurf vorlegen.
- Abstimmung (einfache Mehrheit):
- Der Antrag ist zurückgezogen.
TOP 12 - Sonstiges
- Danke von Guido für die Teilnahme und Unterstützung.
- Abfrage Meinungsbilder:
- 1. Hat der OPT gefallen?
- Gefallen: 16
- Nicht gefallen:-
- Enth: 1
- Meinungsbild mehrheitlich positiv.
- 2. Sind weitere OPT gewünscht?
- Ja: 15
- Nein:-
- Enth: 2
- Meinungsbild mehrheitlich positiv.
- 3. auf nächstem OPT auch Programmanträge?
- Ja: 16
- Nein:-
- Enth:1
- Meinungsbild mehrheitlich positiv.
- 4. auf nächstem OPT auch SÄA?
- Ja: 1
- Nein:11
- Enth: 4
- Meinungsbild mehrheitlich negativ.
TOP 13 - Schließen der Sitzung
- Durch: ThomasG
- Um: 17:49 Uhr