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Onlinediskussion/Thema des Monats/Treffen/2015-10-28

Aus PiratenWiki
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Top I. und II. sind Vorarbeit im Vorfeld gewesen, ab Top III. geht dann das Thema des Monats tatsächlich los ...

I.

Vorschlag für eine mögliche Haltung zum Umgang mit den Geflüchteten

Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. Zu diesem Grundrecht bekennen wir Brandenburger Piraten uns ohne Einschränkungen. Aus diesem ergibt sich eine unmittelbare staatliche Pflicht, Menschen zu helfen, die vor Bedrohung ihrer Menschenwürde nach Deutschland geflüchtet sind.

Die Vielzahl der Geflüchteten stellt Staat und Gesellschaft vor Herausforderungen, die ohne das Engagement von Freiwilligen kaum zu bewältigen sind. Wir Brandenburger Piraten erwarten, dass die Regierungen von Bund und Ländern in enger Zusammenarbeit mit den Kommunen ausreichend Kapazitäten zur Verfügung stellen, um den Geflüchteten eine menschenwürdige Unterkunft und Versorgung zu gewährleisten, und dass sie institutionelle und bürgerschaftliche Anstrengungen unterstützt, die Geflüchteten in die Gesellschaft zu integrieren. Das Ziel muss sein, den Geflüchteten eine Perspektive zu bieten, ein selbständiges Leben aufzubauen - in Deutschland, solange die Lebensumstände in ihrer Heimat eine sichere Rückkehr unmöglich macht. Wir sind davon überzeugt, dass unsere Gesellschaft von einer offenen Aufnahme nur profitieren kann, und dass die Alternative einer Ghettoisierung keinesfalls akzeptabel ist. Der Staat hat die Sicherheit der Geflüchteten und der Menschen zu gewährleisten, die ihnen in ihrer schwierigen Situation helfen und darf bestehende Ressentiments in der Gesellschaft nicht durch administrative Maßnahmen befördern.

Freiheit statt Angst ist ein Grundsatz, der uns Brandenburger Piraten wichtig ist - er gilt auch in der Gestaltung einer Gesellschaft, die sich durch die Aufnahme von Menschen aus anderen Kulturen verändert.

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Politische Verfolgung i. S. von Art. 16 a Abs. 1 GG liegt hiernach vor, wenn dem Einzelnen durch den Staat oder durch Maßnahmen Dritter, die dem Staat zuzurechnen sind, in Anknüpfung an seine Religion, politische Überzeugung oder an andere, für ihn unverfügbare Merkmale, die sein Anderssein prägen, gezielt Rechtsverletzungen zugefügt werden, die nach ihrer Intensität und Schwere die Menschenwürde verletzen, ihn aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen und in eine ausweglose Lage bringen. [BVerfG, Beschl. v. 10. Juli 1989 – 2 BvR 502, 1000, 961/86 – BVerfGE 80, 315 (334 f. und 344 ff.), zitiert nach Wikipedia: Asylrecht (Deutschland) ] 2015-10-10


schnipp

II.

Der Forderungskatalog des Städte- und Gemeindebundes NRW

Über 200 Bürgermeister von Städten und Gemeinden in NRW haben sich in einem Brandbrief in Sachen Flüchtlingshilfe an Bundeskanzlerin Angela Merkel und Ministerpräsidentin Hannelore Kraft gewandt. Ihre Forderungen im Wortlaut:

"Am 19.10.2015 hat das Präsidium des StGB NRW in seiner Sondersitzung einstimmig den Forderungskatalog beschlossen

FORDERUNGSKATALOG

1. Der Bund muss in Umsetzung des Dublin-Verfahrens wieder geltendes Asylverfahrensrecht anwenden, d.h. Flüchtlinge aus sicheren Drittstaaten an der deutschen Außengrenze abweisen. Dazu sind die bestehenden Grenzkontrollen auszuweiten und zu intensivieren, um die Zahl der unkontrolliert nach Deutschland einreisenden Flüchtlinge zu minimieren.

2. Das Asylverfahrensrecht für Flüchtlinge aus sog. sicheren Herkunftsländern muss geändert werden. Die Flüchtlinge aus diesen Ländern dürfen nicht mehr einreisen und müssen ihr Asylverfahren in ihrem Herkunftsstaat betreiben.

3. Die derzeitige Flüchtlingskrise kann nur auf europäischer Ebene gelöst und in national verkraftbare Dimensionen gelenkt werden. Neben einem wirksamen Schutz der Schengen-Außengrenzen ist hierzu vor allem notwendig, dass die nationalen Asylgesetze der Mitgliedsstaaten auf europäischer Ebene harmonisiert werden mit einheitlichen Standards und Leistungsvorgaben. Gleichzeitig müssen auf EU-Ebene Verteilungsquoten vereinbart werden, die für jeden Mitgliedsstaat verpflichtend, aber auch planbar und steuerbar sind. Dies setzt zwingend voraus, dass der Zustrom nach Europa Obergrenzen kennt, die im Rahmen von jährlichen Kontingenten durch die EU festgelegt werden. An diese Kontingente müssen sich alle Mitgliedstaaten, auch Deutschland, halten.

4. Eine europaweite Lösung ohne steuer- und planbare Quoten und ohne Obergrenzen wird es nicht geben. Es müssen Verteilzentren (Hot-Spots) in den Grenzstaaten eingerichtet werden, in denen ankommende Flüchtlinge registriert und in denen deren Asylbegehren geprüft wird. Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern, die ebenfalls von der EU festzulegen sind, werden in diesen Hot-Spots untergebracht und in kurzer Zeit nach einem negativen Bescheid in ihre Herkunftsländer zurückgeführt. Diejenigen Flüchtlinge, deren Antrag Aussicht auf Erfolg hat, müssen sich in den Staat begeben, dem sie zugewiesen werden. In diesem Staat müssen sie untergebracht, versorgt und auch betreut werden. Verlassen Flüchtlinge den ihnen zugewiesenen Staat, haben sie keine Ansprüche auf Leistungen in anderen Staaten der EU.

5. Die EU muss dafür sorgen, dass möglichst schnell und umfassend die Lebensbedingungen in den Flüchtlingslagern in der Türkei verbessert werden. Gleichzeitig muss auf die Türkei eingewirkt werden, damit sie ihre Asylgesetze so liberalisiert, dass auch Nichteuropäer berechtigt sind, einen Asylantrag zu stellen.

6. Der Bund muss eigene Erstaufnahmezentren einrichten, in denen alle Flüchtlinge registriert werden, bevor sie auf eigene Einrichtungen des Bundes und die Bundesländer verteilt werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass der unkontrollierte Zustrom von Flüchtlingen unterbunden wird.

7. Der Bund muss viel stärker als bisher geplant und langfristiger operativ in die Betreuung einsteigen und mindestens die Hälfte aller Flüchtlinge aufnehmen, betreuen und bei negativem Ausgang in ihre Heimatländer zurückführen.

8. Darüber hinaus sollte zeitnah ein Einwanderungsgesetz diskutiert und geprüft werden."


schnipp

III.

Thema des Monats am 28.10.2015 - 20 Uhr im BB-mumble:

Asylrecht- Umgang mit den Geflüchteten

Teilnehmer

  1. Andreas
  2. Mathias
  3. Thomas Langen
  4. Johannes
  5. Ignatius
  6. K.P.
  7. ...
  8. 15 Teilnehmer

1. Moderation/Protokoll/Aufnahme

- Andreas moderiert/schreibt - Lutz nimmt auf

2. Besprechung der Herangehensweise an das Thema

3. Thomas führt ins Thema ein, alsdann Besprechung von ...

Allgemeine Fragen/Anmerkungen/Äußerungen:

  • warum taucht Lybien nicht auf? - evt. bei den nicht konkret aufgeführten Flüchtlingen bzw. Flucht in andere Staaten
  • mit "Arbeitstitel" etwas Bauchschmerzen, weil Flüchtlingen auch aus anderen Gründen kommen
  • Einwanderungsgesetz?
  • Flüchtling, Begriff ist umfassend
  • Reduzierung auf Flüchtlinge ist zu wenig, "Kontigentflüchtlinge" ("Aufnahme nach politischen Willen") - März 2013 etwa 5000 aus Syrien
  • Freizügigkeit auf EU-Ebene
  • Dublin Abkommen
  • Gesetze werden derzeit "außer Kraft" gesetzt bzw. nicht eingehalten
  • gibt Niederlassungsfreiheit, gibt immer auch Gründe für Flüchtlinge zu fliehen
  • Anrainer haben Primärlast zu tragen
  • Einwanderungsgesetz notwendig
  • Einwanderungsgesetz - Einschränkung von Menschen (Anzahl) die aufgenommen werden
  • Abschaffung von Formalien in Europa wie "Aufenthaltsgenehmigung"

anschl. Bearbeitung des "neuen" Resolutionsentwurfes durch die Mumble-Teilnehmer.



schnipp

Einführungsvortrag Thomas Langen

Thema des Monats : "Asyl - Umgang mit den Geflüchteten"

Piratenpartei Brandenburg, Einführungsvortrag am 28.10.2015 von Thomas Langen

Das Thema "Asyl - Umgang mit den Geflüchteten" klingt etwas hölzern, ist aber bewusst so gewählt, weil mir es wichtig ist, dass wir uns als Landesverband auf eine gemeinsame, starke und aussagekrätige Haltung einigen können. Mit ihr soll nach außen dargestellt werden, dass wir -entgegen dem Mainstream- eine aufnahmefreudige Grundeinstellung haben und nach innen, welche Handlungen der Grundhaltung des Landesverbandes entsprechen und welche nicht.

Dazu hatte ich auf dem Landestreffen in Glienicke/Nordbahn am 11. Oktober einen Resolutionsentwurf vorgestellt, auf den in der allgemeinen Aufbruchstimmung am Ende der Veranstaltung keine Einigung erfolgte. Kritik kam vor allem -erfreulicherweise-, weil er als zu restriktiv verstanden wurde (m.E. missverstanden). Dieser Resolutionsentwurf ist auf meiner Wikiseite weiterhin sichtbar[1]; ich werde ihn aber nicht erneut zur Diskussion stellen, sondern zum Schluss dieser Einführung einen meines Erachtens besseren Vorschlag machen. Mit diesem neuen Resolutionsentwurf und diesem Einführungsvortrag nehme ich auch Punkte auf, die im Mumble-Brainstorming vor einer Woche aufgekommen sind [99] und das im Anschluss an diesen Vortrag fortgesetzt werden soll.

Dieser Vortrag befasst sich zunächst mit einem sehr kurzen Abriss von Fakten rund um die derzeit nach Deutschland Flüchtenden, die derzeitige rechtliche und faktische Aufnahmesituation und mit offiziellen Statements der Piratenpartei. Ich möchte betonen, dass ich nicht den Anspruch erhebe, als Experte zu sprechen; ich möchte lediglich zu einer rationalen und menschlichen Vorgehensweise beitragen.

Die Quellen, auf die ich mich stütze, sind am Ende verlinkt.

Quantitative und qualitative Hintergründe

Einordnung des Bevölkerungszuwachses

Die Höchstzahlen der Asylanträge hatten wir in den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts (1992: 438.191); mit der faktischen Abschaffung der "regelkonformen" Inanspruchname des Asylrechts durch die Ersetzung des schrankenlosen Asylrechtes des Grundgesetzes mit dem neuen Art. 16a, der Drittstaatenregelung einführt, und mit dem Dubliner Übereinkommen auf europäischer Ebene ging die Zahl auf bis zu 28.018 im Jahr 2008 zurück.

In den letzten drei Jahren gibt es einen starken Anstieg der Asylanträge (Erst- und Folgeanträge) bis auf 202.834 im Jahr 2014 und 303.443 in diesem Jahr bis einschließlich September, davon die meisten im September (43.071). Es ist zu erwarten, dass in diesem Monat noch mal ein kräftiger Anstieg erfolgt.

Diese Zahlen erfassen nicht diejenigen, die ohne (erfolgreiche) Beantragung von Asyl nach Deutschland gelangt sind, geben insofern nur einen groben quantitatven Überblick. Laut Presseberichten wird von Seiten der Bundesregierung mit 800.000 oder mehr Geflüchteten dieses Jahr gerechnet; seriöse Schätzungen gibt es m.E. nicht. Als grobe Richtgröße kann gelten, dass Deutschland dieses Jahr einen Bevölkerungszuwachs von ca. einem Prozent erfahren kann, dies verstärkt den Bevölkerungszuwachs, der 2014 bei +0,5 Prozent (430 000, Bundesamt für Statistik) gelegen hat und der der demographischen Entwicklung der hier lebenden Bevölkerung entgegenwirkt.

Herkunft

Der größte Anteil der Erstanträge stammt derzeit von aus Syrien Geflüchteten (Jan.-Sept. 2015: 25,6%; Sept.: 40,9 %), die nächtgroßen Anteile betreffen Menschen aus Albanien (16,2%, 16,4%), dem Kosovo (11,4%, 1,5%[!]) Afghanistan (5,8%, 6,7%), dem Irak (5,6%, 6,1%), Serbien (5,2%, 3,0%), Mazedonien (2,7%, 2,2%), Eritrea (2,7%, 2,7%) und Pakistan (1,8%, 2,6%). Ein recht großer Anteil (23%, 17,9%) ist sonstiger Herkunft oder ungeklärt.

Wir haben also im bisherigen Gesamtjahr 2015 etwa 31% Erstanträge von Flüchtlingen aus den Kriegsgebieten in Nahost, 37% von Balkanflüchtlingen, 18% aus dem Mittleren Osten.

Pauschale Einordnung von Fluchtursachen

Eine pauschale Einordnung kann individuellen Ursachen nicht gerecht werden, hilft aber sich zu orientieren.

Naher Osten (Syrien, Irak): "Bürgerkrieg"

Nach dem Krieg 2003 gegen Saddam Hussein ist der Irak weitgehend zerfallen in unterschiedliche Machtgebiete, die sich weitgehend religiös bzw. ethnisch definieren. Es gibt keine umfassende staatliche Ordnung; faktisch herrscht in weiten Teilen Kriegszustand und allgegenwärtiger Terror. Dominierende Akteure sind die schiitisch dominierte Regierung (mit Unterstützung u.a. des Iran), von den Staaten der arabischen Halbinsel unterstützte sunnitische Gruppierungen, teilweise mit höchst totalitärer Auslegung des Islams (Islamischer Staat im Irak) und (nichtarabische) Kurden. Die im Lande nach mehreren Kriegen reichlich vorhandenen Waffen und das fortschreitende Eingreifen von regionalen und globalen Mächten lassen eine Hoffnung auf eine baldige Beruhigung unrealistisch erscheinen.

Mit der (vom Westen) kaum unterstützten Auflehnung gegen das diktatorische Assad-Regime im Zuge des arabischen Frühlings 2011 und der nachfolgenden Radikalisierung ist auch Syrien in unterschiedliche Machtbereiche zerfallen und hat eine ähnliche Entwicklung wie der Irak genommen, wobei das Assad-Regime seine militärische Handlungsfähigkeit mit massiver Zerstörungsgewalt vor allem durch Luftschläge nie völlig verloren hat. Die ehemals demokratischen Kräfte existieren als solche nicht mehr; auch hier ist neben anderen Gruppen der Islamische Staat (in Syrien) massiv präsent. Das Eingreifen neben regionalen Mächte auch des Westens (v.a. USA) und neuerdings auch Russlands befeuert das Fortschreiten des Krieges.

Die Nachbarstaaten Türkei (1,9 Millionen Flüchtlinge aus Syrien und aus dem Irak [6]), Libanon (1,1 Millionen syrischer Flüchtlinge) und Jordanien (630.000 syrische Flüchtlinge) sind kaum in der Lage oder auch nur Willens, die Flüchtlinge angemessen zu versorgen, zumal zugesagte (finanzielle) Unterstützung von den Geberstaaten weitgehend ausgeblieben ist [7]. Hinzu kommen Millionen Binnenflüchtlinge in Syrien und syrische Flüchtlinge im Irak. Die fehlende (Überlebens-)Perspektive zwingt zur Suche nach Alternativen.

Mittlerer Osten (Afghanistan, Pakistan)

Beide Länder haben Zentralregierungen mit beschränkter Reichweite und maximal eingeschränkter Rechtsstaatlichkeit und sind geprägt von mehreren Kriegen, ethnisch begründeten Herrschaftsansprüchen, Terrorganisationen wie al-Qaida sowie von permanenten ausländischen Miltäroperationen (vor allem des Westens). Mit dem florierenden Opiumanbau existiert zudem eine lokale, finanziell verlässliche Basis zur Fortführung von Auseinandersetzungen.

Balkan (Albanien, Kosovo, Serbien, Mazedonien)

Ein Großteil der vom Balkan geflüchteten Menschen sind Roma (Serbien 2014: 90%, Kosovo 9% [8]). Sie sind neben der allgemein durchgehend prekären wirtschaftlichen Lage in den genannten Herkunftsländern von häufig rassistischer Diskriminierung und Gewalt betroffen, die ihnen Perspekiven zur persönlichen Entwicklung verwehren und als Alternativen Armut oder Kriminalität bieten. Die wenigsten Asylanträge von Balkanflüchtlingen werden allerdings anerkannt, und mit der (sachlich ungerechtfertigten) Einordnung als "sichere Herkunftsstaaten" (Serbien, Mazedonien und Bosien-Herzegowina seit 2014, Montenegro, Kosovo und Albanien seit 2015 [9]) ist die Ablehnung unter Hintanstellung der Würdigung persönlicher Gründe vereinfacht. Balkanflüchtlinge sind häufig von tatsächlich durchgeführten Abschiebungen betroffen und haben in Deutschland nur geringen Anspruch auf staatliche Unterstützung. Unterstützung innerhalb von (Groß-)Familien und informelle Tätigkeiten dürften für viele Menschen eine wesentlich größere Rolle spielen.

Übrige Herkunftsländer

Die Fluchtursachen in den übrigen Herkunftsländern sind vielfältig, sie gehen von offener staatlicher Repression (z.B. Eritrea) bis hin zu fehlenden (Überlebens-)Perspektiven und sind häufig auch nicht eindeutig. Eine klare Trennung zwischen "politischen" und "Wirtschaftsflüchtlingen" ist wenig sachgerecht und verkennt die ihnen gemeinsame Verwehrung grundlegender Menschenrechte.

Rechtliche und faktische Situation in Europa, Deutschland und Brandenburg

Das Asylrecht in Deutschland fußt auf Art. 16a des Grundgesetzes, der erst seit 1993 existiert, und der das bis dahin schrankenlose Asyrecht im Art. 16 ersetzt. Mit ihm sind unter anderem die Drittstaatenregelung eingeführt und der Rechtsschutz eingeschränkt worden.

Das Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1967, die sog. Genfer Flüchtlingskonvention, definiert die Rechte von Flüchtlingen und bildet mit dem Grundsatz der Nichtzurückweisung (Refoulement-Verbot) in Staaten, in denen Flüchtlingen Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen, die Grundlage für die Duldung abgelehnter Asylbewerber.

Auf europäischer Ebene ist der neue deutsche Art. 16a GG ergänzt worden durch das Dubliner Übereinkommen und der nachfolgenden Dublin-II-Verordnung, mit dem die Bearbeitung des Antrages in den Erstankunftsstaaten festgeschrieben worden. Diese Regelung ist spätestens dieses Jahr offensichtlich gescheitert, ist aber noch geltendes Recht.

Hinzugekommen sind in Deutschland ebenfalls 1993 ein eigenständiges Asylbewerberleistungsgesetz, mit dem Asylbewerbern deutlich geringere materielle Leistungen als "regulären" Einwohnern Deutschlands zugestanden werden, und das im März 2015 nach einer entsprechenden Entscheidung des Bundesverfasungsgerichtes etwas in Richtung Sozialhilfe reformiert wurde. Eine erneute Novellierung Mitte Oktober 2015 hat den Vorzug von Sachleistungen festgeschrieben und das Absenken von Leistungen vereinfacht. Es gilt für materiell hilfebedürftige Asylbewerber und geduldete und vollziehbar zur Ausreise verpflichtete Ausländer, auch wenn kein legaler Aufenthaltsstatus mehr vorliegt. In wenigen Ausnahmefällen sind auch Inhaber einer befristeten Aufenthaltserlaubnis leistungsberechtigt [10].

Der Rat für Migration, neben anderen, kritisiert die aktuelle Asylrechts-Reform: "Mit ihrem aktuellen Plan setzt die Bundesregierung eine Politik fort, die in erster Linie auf Abschreckung und Abschottung basiert. Damit verschlechtert sie nicht nur die Situation der Flüchtlinge, sondern erstickt auch die Bereitschaft vieler Bürgerinnen und Bürger, sich aktiv für Schutzsuchende einzusetzen.[2]"

Derzeit laufen, maßgeblich vorangetrieben von Bayerns Ministerpräsident Seehofer, Bestrebungen, an den deutschen Grenzen nach den jüngst wieder eingeführten Grenzkontrollen nun zusätzlich Lager für Asylbewerber an den Grenzen einzurichten, euphemistisch als "Transitzonen" oder "Reisezentren" (NRW-Innenminister Jäger, SPD [11]) mit dem Ziel, den "Zustrom einzudämmen".

Die in Deutschland Asyl Begehrenden werden nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Erstaufnahmeeinrichtungen der einzelnen Bundesländer verteilt. Dabei entfallen auf Brandenburg 3,08%. Die weitere Zuständigkeit liegt bei den Bundesländern. Die zentrale Erstaufnahmeeinrichtung für das Land Brandenburg befindet sich in Eisenhüttenstadt, Außenstellen in Doberlug-Kirchhain sowie in Ferch bei Potsdam, Cottbus, Brandenburg a.d. Havel und Frankfurt(Oder). Hier werden sie zunächst für einige Monate untergebracht und dann quotiert den Städten und Landkreisen zugeordnet.

Die Unterbringung erfolgt häufig konzentriert und lagerartig; dezentrale Unterbringung ist eher die Ausnahme. Die Folge dieser konzentrierten Unterbringung sind einerseits Segregation von den Einheimischen, und andererseits bilden diese Unterkünfte Angriffspunkte für aggressive Ausschreitungen, deren Schutz den Staat häufig zu überfordern scheint. Hinzu kommt die fortgesetzte psychische Belastung der Lagerinsassen, die regelmäßig traumatische Vorerfahrungen haben.

Wie die jeweilige Situation vor Ort ist, kennen viele von Euch aus eigener Erfahrung, und viele wissen auch, dass ohne massives ehrenamtliches Engagement die Situation der Geflüchteten noch wesentlich schlimmer wäre - und dort ist, wo die Geflüchteten in einem rein feindlich gesonnenen Umfeld konzentriert sind.

Die administrativen Defizite, vor allem im Hinblick auf die Verfahrensdauer und die mangelhaft kommunizierte und vorbereitete Unterbringung sind laufend Gegenstand der öffentlichen Diskussion, ebenso wie die verbalen und tätlichen Aggressionen gegen Geflüchtete und Unterstützer.

Die Anerkennungsquote als politischer Flüchtling lag 2015 (Jan.-Sept.) bei 37,6%, die Ablehnungsquote als unbegründet bei 38,4%, und für 22,5% sind "formelle Entscheidungen" getroffen worden (z.B. Ablehnung des Antrags auf Durchführung eines weiteren Asylverfahrens oder Einstellung des Verfahrens wegen Antragsrücknahme durch den Asylbewerber).

Die Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber sind Ländersache und mit hohen Kosten verbunden; sie führen zudem regelmäßig zu Protesten, da die Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen als offensichtlich unmenschlich sichtbar wird. Hieraus resultiert eine relativ niedrige Abschiebequote von um die 10% (Verhältnis der Abgeschobenen zu Geduldeten), die jedoch in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ist (Brandenburg 1. Hj. 2015: 100 Abgeschobene [13]) und die zu erhöhen erklärtes Politikziel ist. Die Rechtsstellung der Menschen ohne Aufenthaltsstatus ist prekär; der Integrationsbeirat der Bundesregierung fordert: "Es bedarf einer gesetzlichen, stichtagsunabhängigen Bleiberechtsregelung für alle langjährig Geduldeten, die Integration anerkennt und humanitäre Aspekte großzügig berücksichtigt."[12]

Beschlusslage der Piratenpartei

Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 [21]: "Durch die Änderungen des Art. 16 GG beim sogenannten Asylkompromiss ist das Recht, in Deutschland Asyl zu erhalten, drastisch eingeschränkt worden. Wir streben als ersten Schritt die vollständige Wiederherstellung des Grundrechts auf Asyl, „politisch Verfolgte genießen Asylrecht“ (Art. 16 GG a. F.), an." und viele weitere, aktuelle Punkte

Grundsatzprogramm Bund [22]: u.a. "Menschen, die in Europa Zuflucht suchen, haben das Recht auf ein menschenwürdiges Leben, auf Bewegungsfreiheit und die Teilhabe an der Arbeitswelt, an Bildung und Kultur."

Grundsatzprogramm LV Brandenburg [23]: "Artikel 16a Grundgesetz ist zu ändern. Absatz 2-5 wird ersatzlos gestrichen. "

Wahlprogramm LV Brandenburg zur Landtagswahl 2014 [24]: Ablehnung Flughafenasylverfahren, Abschaffung Residenzpflicht


Aktuelle Positionierung des Landesverbandes

Anhand der aktuellen Entwicklungen halte ich eine deutliche Positionierung des Landesverbandes für sinnvoll.

Diese könnte in mehreren Stufen erfolgen:
1.: Informelle Einigung Interessierter auf eine Position ("Resolution")
2.: Formeller Beschluss des Landesvorstandes hierüber als Vorstandsposition unter Verweis auf die Basis-Meinungsbildung
3.: Formeller Beschluss auf Landesparteitag

Meinen Diskussionsvorschlag zum Landestreffen [1] verfolge ich nicht weiter, ich möchte hiermit einen neuen Vorschlag zur Diskussion stellen; er könnte als Ausgang dienen für eine endgültige Positionierung.


Resolutionsentwurf

Wir Brandenburger Piraten begrüßen die vor Not und Verfolgung in unser Land Geflüchteten. Dies verstehen wir als einen Vertrauensvorschuss für unsere Gesellschaft, wie er eindrücklicher nicht geleistet werden kann.

Diesem Vertrauen muss das Handeln von staatlichen Institutionen und Bürgern gerecht werden. Die Vielzahl der Geflüchteten stellt Bund, Land und Kommunen vor massive Probleme. Diese Situation besteht vor allem wegen mangelhafter Kommunikation, fehlender Planbarkeit und abgebauten Aufnahmekapazitäten für die Erstaufnahme.

Auf die Hilfe zur Verbesserung der sozialen Situation der Geflüchteten durch Freiwillige müssen die Behörden mit Anerkennung, Unterstützung und Schutz reagieren, anstatt sie als Störfaktor abzulehnen. Dies und die Einbindung der Geflüchteten in die Gesellschaft sowie eine bedarfsgerechte behördliche Organisation können zur Lösung beitragen.

Wir Brandenburger Piraten verlangen eine Kultur der Aufnahme statt der willkürlichen Zuweisung von Geflüchteten. Ein wichtiger Schlüssel dazu ist eine wesentlich transparentere Information der Bürger und eine bessere Kommunikation zwischen den unterschiedlichen staatlichen Akteuren.

Eine Politik der Abschreckung der Geflüchteten durch restriktive Maßnahmen sowie durch räumliche und familiäre Trennung lehnen wir ab. Wir erkennen in ihr den Nährboden für Frustration, Hass und Gewalt. Das Aufnahmeverfahren muss ganz erheblich gestrafft werden. Eine Einschränkung der Rechte der Geflüchteten lehnen wir ab. Doppelstrukturen sind zu beseitigen und freiwerdende personelle Kapazitäten sinnvoll einzusetzen.

Für die Geflüchteten ist eine Perspektive innerhalb der Gesellschaft notwendig. Ihre vorhandenen Fähigkeiten sind zu nutzen und auszubauen. Besondere Unterstützung muss dem Erwerb der deutschen Sprache gelten. Die dezentrale, freiwillige Aufnahme in Privathäusern und die Nutzung leerstehender Gebäude ist zu fördern. Zur raschen Beseitigung alltäglicher Probleme in Sammelunterkünften sind von den Geflüchteten demokratisch gewählte Ansprechpartner notwendig. Ombudsleute sollen Betroffenen bei der Beseitigung von Problemen zur Seite stehen.

Eine unabdingbare Aufgabe des Staates ist der Schutz der Geflüchteten und ihrer Unterstützer. Gegen Hetze und Gewalt innerhalb und außerhalb staatlicher Institutionen ist konsequent vorzugehen. Die Entwicklung mafiöser Strukturen der Selbstorganisation unter den Geflüchteten ist zu unterbinden und durch Perspektiven innerhalb der Gesellschaft zu ersetzen.

Die Brandenburger Piraten sehen als Ursache von Flucht insbesondere die fehlgesteuerte deutsche Außen- und Wirtschaftspolitik an. Wir fordern deshalb die Stärkung einer auf Hilfe zur Selbsthilfe ausgerichteten Entwicklungspolitik zur Unterstützung der Herausbildung friedlicher, demokratischer und prosperierender Gesellschaften in den Herkunftsländern.

Die Beseitigung der Fluchtursachen sehen wir als ein notwendiges Ziel außenpolitischen Handelns an. Migrationshindernisse, seien sie administrativer oder militärisch-technischer Art, lehnen wir ab.

Wir gehen davon aus, dass auch in den nächsten Jahren viele der gegenwärtig vorhandenen Fluchtursachen noch gegeben sein werden. Ein Großteil der in unser Land Geflüchteten wird hier bleiben. Mit ihnen zusammen wollen wir unsere Zukunft in gegenseitigem Respekt gestalten, so wie dies einer freiheitlichen, demokratisch und rechtsstaatlich verfassten Gesellschaft würdig ist.


[1] Resolutionsentwurf für das Landestreffen: https://wiki.piratenbrandenburg.de/Benutzer:Tojol/Verschiedenes/Asylrecht
[2] Rat für Migration, http://www.rat-fuer-migration.de/
[3] Dossier der Frankfurter Rundschau zu "Flucht und Zuwanderung", http://www.fr-online.de/flucht-und-zuwanderung/24931854,24931854.html
[4] Zahlen und Fakten des UNHCR, http://www.unhcr.de/service/zahlen-und-statistiken.html
[5] Asylzahlen der Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, http://www.bamf.de/DE/Infothek/Statistiken/Asylzahlen/asylzahlen-node.html
[6] https://www.diakonie-katastrophenhilfe.de/hilfe-weltweit/uebersicht-aller-projekte/syrien-irak/syrien-irak/lage-der-fluechtlinge.html
[7] http://www.n-tv.de/politik/WFP-stellt-Lebensmittelhilfe-fuer-Syrer-ein-article14072571.html
[8] https://www.tagesschau.de/inland/balkan-fluechtlinge-105.html
[9] https://de.wikipedia.org/wiki/Sicherer_Herkunftsstaat_%28Deutschland%29
[10] https://de.wikipedia.org/wiki/Asylbewerberleistungsgesetz
[11] http://www.spiegel.de/politik/deutschland/fluechtlinge-nrw-innenminister-spricht-von-reisezentren-statt-transitzonen-a-1059442.html
[12] http://www.bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen/IB/2012-09-28-beschluss-beirat.pdf?__blob=publicationFile
[13] http://www.maz-online.de/Brandenburg/Mehr-Abschiebungen-in-Brandenburg
[21] http://wiki.piratenpartei.de/Bundestagswahl_2013/Wahlprogramm#Asyl
[22] http://wiki.piratenpartei.de/Parteiprogramm
[23] https://wiki.piratenbrandenburg.de/Landesprogramm#Asylrecht_.C3.A4ndern
[24] https://wiki.piratenbrandenburg.de/Wahlprogramm
[99] https://koko.piratenpad.de/Orga-16a-Diskussion?

Ende: gegen 0.05 Uhr.