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Vorstand/Antrag/2010.3

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Antrag:

Der Vorstand des Landesverbandes Brandenburg möge feststellen:

  • 1. Zu Vorstandssitzungen ist gemäß der Geschäftsordnung mindestens 7 Tage vorher, in begründeten Einzelfällen mindestens 3 Tage vorher, mit Zeit und Ort allgemein einzuladen.
  • 2. Vorstandssitzungen finden, soweit sie als Realtreffen abgehalten werden, an einem Ort statt, wo eine konzentrierte Sitzung ohne erhebliche Lärmbelästigung möglich ist.
  • 3. Vorstandssitzungen sind gemäß Satzung des Landesverbandes Brandenburg parteiöffentlich. Sitzungen, an denen die Mitglieder nicht teilnehmen können, finden nicht statt.
  • 4. Alle Vorstandssitzungen - sei es reale Sitzungen, virtuelle Sitzungen oder Telefonkonferenzen - sind zu protokollieren.


Begründung:

Die Vorstandssitzung am 18.12.2009 wurde auf Nachfrage vom 17.12.2009 ohne Begründung am 17.12.2009 um 09:01 gestrichen und durch den Termin 05.01.2010 ersetzt.

Eine Einladung zur Sitzung am 05.01.2010 ging am 04.01.2010 ein.

Der Ersatz-Tagungsort (Cafe Alex, laute Musik, trübe Beleuchtung) war ungeeignet.

Auf der Sitzung am 05.01.2010 wurde eine nicht(partei)öffentliche Sitzung angekündigt.

Es werden ständig Zitate aus Vorstandsitzungen wahrgenommen, die nirgendwo dokumentiert sind.

Satzung und Geschäftsordnung sind eindeutig, parteiöffentliche Sitzungen haben u.a. den Sinn, an der Entscheidungsfindung teilhaben zu können. Ein Beschlussprotokoll gibt dies nicht wieder.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Krone Tel. 033766-21363 Fax. 033766-205878