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Westbrandenburg/Vorstand/Beschluss/2024-010: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 21. Juni 2024, 20:05 Uhr

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Thema: Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe
Name: Umlaufbeschluss, 72h ab 18.6.2024, 18.30 Uhr
Datum: 18.06.2024
Status: angenommen

Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe

Der Vorstand des Regionalverbandes West möge beschließen:
Der Regionalvorstand West nimmt zur Aufhebung / Feststellung der Rechtswidrigkeit des LaVo - Beschlusses B2024-021 ("Untersagung der Plakatierung und Ausspruch der Missbilligung") gerichtliche Hilfe in Anspruch.
Mit der Umsetzung des Beschlusses wird Andreas (Vorsitzender des RV West) beauftragt.

Begründung


Mit Beschluss B2024-021 vom 12.06.2024 untersagt der Landesvorstand dem RV West die weitere Plakatierung von Großplakaten und spricht ihm seine Missbilligung aus. Verwiesen wird hierbei darauf, dass die Großplakate kein Impressum aufweisen. Auch könnten Nazis das Plakat dokumentiert haben. Dies habe sich aus den Angaben eines anonymen Hinweisgebers sowie auf Basis von Gerüchten ergeben.
Eine Anhörung des Vorstandes des RV West hat vor der Beschlussfassung nicht stattgefunden.
Der angegriffene Beschluss ist aus diversen Gründen rechtswidrig, u.a. hat der Landesvorstand den Regionalvorstand nicht zuvor angehört und alle im RV West eingesetzten Großplakate zur Kommunalwahl 2024 haben auch ein Impressum aufgewiesen.
Dem Landesvorstand wurde das Impressum auf den Großplakaten nachgewiesen und Gelegenheit zur Aufhebung seines rechtswidrigen Beschlusses gegeben. Der Landesvorstand hat die Möglichkeit zur eigenständigen Aufhebung seines rechtswidrigen Beschlusses nicht wahrgenommen, so dass gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen ist.

Anmerkung

Bitte hier rein oder weglassen! :-)

Abstimmung

Abstimmung: 2024-010
Dafür: Andreas, Corinna, Meiko, Marvin
Dagegen: Raimond
Enthaltung:
nicht abgestimmt:
Ergebnis: angenommen
Bemerkung: keine