Diskussion:Vorstand/Antrag/2016-009: Unterschied zwischen den Versionen
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*Danke für die Nachfrage, Das Problem bestaht darin, dass die AG nur über Reisekosten beschließen könnte, wenn sie ein Budget hat. Denn theoretisch müssen Auslagen ja ausgekehrt werden können. | |||
:Ein Anspruch ergäbe sich aus notwendigen Reisetätigkeiten, wir berichten ja gerne von Veranstaltungen. Geregelt ist das in der Reisekostenverordnung http://wiki.piratenpartei.de/Reisekostenerstattung. Ich sehe diese auf AGs durch § 23 Abs. 5 LaSa iVm. § 12 Abs. 1 ParteienG anwendbar. | |||
:Das "stehende" Budget wird einmal ausgegeben und durch die Aufwandsverzichtsspenden immer wieder aufgefüllt. Das ist ein rein buchhalterischer Vorgang. Dadurch kann das Budget immer wieder neu belastet werden. | |||
:Die Summe der Reisekosten, die wir so haben ist erheblich. --- [[Benutzer:Bastian|Bastian]] ([[Benutzer Diskussion:Bastian|Diskussion]]) 10:43, 8. Mai 2016 (CEST) |
Version vom 8. Mai 2016, 08:43 Uhr
Hallo Bastian,
grundsätzlich unterstütze ich deinen Antrag. Allerdings würde ich dann gern auch vorab eine Budgetplanung sehen (für welche Leistungen werden Beträge bereitgestellt - unabhängig davon ob diese Kosten tatsächlich anfallen oder gespendet werden). Des weiteren habe ich eine inhaltliche Frage:
Meines Wissens nach sind Verzichtspenden nur dann zulässig, wenn erstens für den Spender grundsätzlich ein Anspruch auf die zu spendenden Leistungen bestand (ggf. müsste das irgendwo noch geregelt werden) und wenn der Spendenempfänger grundsätzlich überhaupt in der Lage gewesen den gespendeten Aufwand zu finanzieren. Insofern bin ich mir nicht ganz sicher, ob ein Budget von 500 EUR tatsächlig für Spenden in zehnfacher Höhe berechtigt.
Herzliche Grüße,
--Neythomas (Diskussion) 10:16, 8. Mai 2016 (CEST)
- Danke für die Nachfrage, Das Problem bestaht darin, dass die AG nur über Reisekosten beschließen könnte, wenn sie ein Budget hat. Denn theoretisch müssen Auslagen ja ausgekehrt werden können.
- Ein Anspruch ergäbe sich aus notwendigen Reisetätigkeiten, wir berichten ja gerne von Veranstaltungen. Geregelt ist das in der Reisekostenverordnung http://wiki.piratenpartei.de/Reisekostenerstattung. Ich sehe diese auf AGs durch § 23 Abs. 5 LaSa iVm. § 12 Abs. 1 ParteienG anwendbar.
- Das "stehende" Budget wird einmal ausgegeben und durch die Aufwandsverzichtsspenden immer wieder aufgefüllt. Das ist ein rein buchhalterischer Vorgang. Dadurch kann das Budget immer wieder neu belastet werden.
- Die Summe der Reisekosten, die wir so haben ist erheblich. --- Bastian (Diskussion) 10:43, 8. Mai 2016 (CEST)