Unterstütze uns! Spende jetzt!

Vorstand/Anfragen/Nr-00318: Unterschied zwischen den Versionen

Aus PiratenWiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „{{Anfrage |Thema = Bauzäune des Landesverbandes |Name = Andreas Schramm |Status = beantwortet }} == Frage == 1. Anfrage an den Landesvorstand, Thema: "Bauzäune des Landesverbandes" Ahoi werter Landesvorstand, ich stelle nachfolgende Anfrage an den Landesvorstand: a. Sachverhalt Im Eigentum des Landesverbandes Brandenburg standen 2019 diverse einsatzfähige Bauzäune. b. Anfrage: Ich frage nunmehr an: a. Wie viele einsatzfähige Bauzäune befind…“)
 
 
(Eine dazwischenliegende Version desselben Benutzers wird nicht angezeigt)
Zeile 37: Zeile 37:
Hallo Andreas,
Hallo Andreas,


Der Landesverband zählt nominell 12 einsatzbereite Bauzäune sowie zwei beschädigte Bauzäune als Reserve zu seinem Eigentum. Letzter bekannter Aufenthaltsort der Bauzäune ist ein Anwesen des inzwischen ausgetretenen, ehemaligen Vorsitzenden des RV DOS. Unserer Kenntnis nach wurden diese dort letztmalig ohne Zustimmung des Landesvorstandes zum Abstützen eines Stallgebäudes verwendet. Davor kamen sie unserer Kenntnis letztmalig nach für den Kommunalwahlkampf im Bereich des RV WEST (alt) zum Einsatz (Vgl. [[Westbrandenburg/Vorstand/Beschluss/2019-005|Beschluss 2019-005]] des RV WEST (alt) vom 08.04.2019). Eine geplante Abholung der Bauzäune im Anschluss scheiterte nach unserem Kenntnisstand an der Weigerung des Besitzers, diese herauszugeben (Vgl. [[Taskforce_Wahlkampf/Koordinierungstreffen/2019/2019-08-01|Protokoll der AG TF Wahlkampf vom 01.08.2019]]). Leider besteht zum gegenwärtigen Besitzer der Bauzäune kein Kontakt. Auf mehrmalige Aufforderung (z. B. vom 30.04.2024 und 13.06.2024) erfolgte seitens des Besitzers keinerlei Reaktion. Insbesondere wurde die Aufforderung zur Herausgabe der Bauzäune ignoriert. Insofern kann der Landesvorstand derzeit keinerlei nähere Aussage zu Bestand und Zustand der Bauzäune machen.
Der Landesverband zählt nominell 12 einsatzbereite Bauzäune sowie zwei beschädigte Bauzäune als Reserve zu seinem Eigentum. Letzter bekannter Aufenthaltsort der Bauzäune ist ein Anwesen des inzwischen ausgetretenen, ehemaligen Vorsitzenden des RV DOS. Unserer Kenntnis nach wurden diese dort letztmalig ohne Zustimmung des Landesvorstandes zum Abstützen eines Stallgebäudes verwendet. Davor kamen sie unserer Kenntnis letztmalig nach für den Kommunalwahlkampf im Bereich des RV WEST (alt) zum Einsatz (Vgl. [[Westbrandenburg/Vorstand/Beschluss/2019-005|Beschluss 2019-005]] des RV WEST (alt) vom 08.04.2019). Eine geplante Abholung der Bauzäune im Anschluss scheiterte nach unserem Kenntnisstand an der Weigerung des Besitzers, diese herauszugeben (Vgl. [[Taskforce_Wahlkampf/Koordinierungstreffen/2019/2019-08-01|Protokoll der AG TF Wahlkampf vom 01.08.2019]]). Leider besteht zum gegenwärtigen Besitzer der Bauzäune kein Kontakt. Auf mehrmalige Aufforderung (z. B. vom 30.04.2024 und 13.06.2024) erfolgte seitens des Besitzers keinerlei Reaktion. Insbesondere wurde die Aufforderung zur Herausgabe der Bauzäune ignoriert. Insofern kann der Landesvorstand derzeit keinerlei nähere Aussage zu Bestand und Zustand der Bauzäune machen. Meines Wissens nach bestand zwischen dem Fragesteller und dem Besitzer der Bauzäune in der Vergangenheit persönlicher Kontakt. Vielleicht kann der Fragesteller diesen nutzen, um den Besitzer zur Herausgabe der Bauzäune zu bewegen, da diesseits keine anderen außergerichtlichen Möglichkeiten bestehen, wieder in den Besitz er Bauzäune zu gelangen?


Herzliche Grüße
Herzliche Grüße

Aktuelle Version vom 25. Mai 2025, 13:13 Uhr

Thema: Bauzäune des Landesverbandes
Name: Andreas Schramm
Status: beantwortet

Frage

1. Anfrage an den Landesvorstand, Thema: "Bauzäune des Landesverbandes"

Ahoi werter Landesvorstand,

ich stelle nachfolgende Anfrage an den Landesvorstand:

a. Sachverhalt

Im Eigentum des Landesverbandes Brandenburg standen 2019 diverse einsatzfähige Bauzäune.

b. Anfrage:

Ich frage nunmehr an:

a. Wie viele einsatzfähige Bauzäune befinden sich noch im Eigentum des Landesverbandes und wo befinden sich diese Bauzäune?

b. Sofern sich keine Bauzäune mehr im Eigentum des Landesverbandes befinden: Wo haben sich die Bauzäune zuletzt (im einsatzfähigen Zustand) befunden? Wann wurde das Eigentum an welchem Bauzaun wodurch aufgegeben?

Vielen Dank für die Einstellung der Frage im wiki.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schramm

Anmerkung

Anfrage ging postalisch mit Schreiben vom 22.05.2025 ein und wurde ins Wiki übertragen. Die Erfassung der Anfrage erfolgte mittels OCR-Technik ohne manuelle Nachkontrolle. Eine vollständige Übereinstimmung mit dem Original kann dahe nicht gewährleistet werden.

Antwort des Landesvorstandes

Hallo Andreas,

Der Landesverband zählt nominell 12 einsatzbereite Bauzäune sowie zwei beschädigte Bauzäune als Reserve zu seinem Eigentum. Letzter bekannter Aufenthaltsort der Bauzäune ist ein Anwesen des inzwischen ausgetretenen, ehemaligen Vorsitzenden des RV DOS. Unserer Kenntnis nach wurden diese dort letztmalig ohne Zustimmung des Landesvorstandes zum Abstützen eines Stallgebäudes verwendet. Davor kamen sie unserer Kenntnis letztmalig nach für den Kommunalwahlkampf im Bereich des RV WEST (alt) zum Einsatz (Vgl. Beschluss 2019-005 des RV WEST (alt) vom 08.04.2019). Eine geplante Abholung der Bauzäune im Anschluss scheiterte nach unserem Kenntnisstand an der Weigerung des Besitzers, diese herauszugeben (Vgl. Protokoll der AG TF Wahlkampf vom 01.08.2019). Leider besteht zum gegenwärtigen Besitzer der Bauzäune kein Kontakt. Auf mehrmalige Aufforderung (z. B. vom 30.04.2024 und 13.06.2024) erfolgte seitens des Besitzers keinerlei Reaktion. Insbesondere wurde die Aufforderung zur Herausgabe der Bauzäune ignoriert. Insofern kann der Landesvorstand derzeit keinerlei nähere Aussage zu Bestand und Zustand der Bauzäune machen. Meines Wissens nach bestand zwischen dem Fragesteller und dem Besitzer der Bauzäune in der Vergangenheit persönlicher Kontakt. Vielleicht kann der Fragesteller diesen nutzen, um den Besitzer zur Herausgabe der Bauzäune zu bewegen, da diesseits keine anderen außergerichtlichen Möglichkeiten bestehen, wieder in den Besitz er Bauzäune zu gelangen?

Herzliche Grüße

Thomas Ney