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Diskussion:Kreisverband BRB: Unterschied zwischen den Versionen

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== Datenschutzerklärung ==
Ich würde die Diskussion gern auf die Seite des [[Datenschutzbeauftragter|Datenschutzbeauftragten]] verschieben. Dort könnte man die Dateien verlinken, auch das editierbare Original, und diese für alle verfügbar machen. Was hältst du davon? --[[Benutzer:Uk|Uk]] 16:32, 7. Okt. 2009 (CEST)
 
: Habe ich kein Problem damit. Da ist sie bei Weitem besser aufgehoben als Diskussion. Die Verlinkung lass aber bitte auf das vorgeschlagene Dokument von der KV BRB Seite aus. Sie ist für uns mitunter Stützpfeiler zwecks Satzung. Irgendjemand muss ja mal mit dem Datenschutz anfangen :-) Danke dir! --[[Benutzer:FireFox|FireFox]] 16:35, 7. Okt. 2009 (CEST)
Der Vorschlag für die Datenschutzerklärung ist doch eigentlich Landesaufgabe (oder sogar Bund?), wieso taucht die beim Kreisverband auf? --[[Benutzer:Uk|Uk]] 14:09, 7. Okt. 2009 (CEST)
:: Ok, ich habe es verschoben. Habe mal bei Sören angefragt, Antwort: ''Vorlagen gibt es beim Bund und beim Land, - beim Bund einfach im Wiki nachschauen. Eine Regelung des Datenschutzes in einer Satzung ist nicht notwendig, da die Regeln entsprechend der informationellen Selbstbestimmung gelten und nicht erneut innerhalb einer Satzung erneut bestehen müssen.'' Im Prinzip könntest du einfach auf [[Datenschutzbeauftragter|Datenschutzbeauftragten]] verlinken. --[[Benutzer:Uk|Uk]] 17:27, 7. Okt. 2009 (CEST)
{{GreyBox1|
:::* Aha - die Vorlage, die du gezogen hast, ist die Vorlage von der von mir eingestellten PDF (siehe Hinweis des LV Sachsen als Einsteller des Dokuments ins Bundes-Wiki). Vielleicht war ich zu blind, aber eine Vorlage auf dem Landes-Wiki habe ich nicht gefunden. Die Seite Datenschutzbeauftragter ist ja erst durch dich gekommen :-)
* Es existiert kein derartiges Dokument derzeit (es sei denn, wir haben uns vertan) beim LV. Es gibt zwar anscheinend einen Datenschutzbeauftragten des Landesverbandes Brandenburg (ehrenamtlich Steffen Thomas), nur gibt es dazu keinerlei erkenntliches Protokoll, wann er gewählt wurde.
::::* Die Seite Datenschutzbeauftragter war schon geplant (siehe Historie von [[Gliederung]] vom  4. Okt. 2009), weil sie einfach zur Struktur dazu gehört. Es mag ein dummer Zufall sein, aber ich wurde heute vormittag gebeten eine Datenschutzerklärung ins Wiki zu laden. Es ist zufällig die gleiche, die du hochgeladen hast. Du warst aber schneller, bevor einige Details zur Ablage der Datei geklärt werden konnten. Hättest du nicht heute mit dem Datenschutz angefangen, dann hätte ich die Datei heute vielleicht noch gar nicht hochgeladen, sondern erst etwas Content für die neue Seite gesammelt. --[[Benutzer:Uk|Uk]] 19:54, 7. Okt. 2009 (CEST)
* Die Datenschutzerklärung basiert vorrangig, wenn nicht sogar identisch, auf der Datenschutzerklärung von Sachsen [http://wiki.piratenpartei.de/Datei:Piratenpartei_Datenschutzerklaerung_final.odt]
:::* Nächster Punkt: selbst Junge Piraten habe zumindest in ihrer Satzung ein Datenschutzstatut eingeschrieben[[http://wiki.junge-piraten.de/index.php/Satzung#.C2.A76_-_Datenschutz]]
* Datenschutzerklärungen sind nicht zwingend Ländersache. Vorstände - wie zB. Schatzmeister - und andere Mitglieder, die mit Mitgliederdaten hantieren, sind dazu verpflichtet eine Datenschutzerklärung zu unterschreiben. Gängige Praxis, dass ein gewählter Vorstand dies nicht braucht, ist meiner Meinung nach falsch. Auf Rechtsstreitigkeiten möchte ich es persönlich nicht ankommen lassen.
:::* Auch auf die Frage hin hier etwas loszutreten - Frage, die mit Sicherheit nicht beantwortet werden wird, da ich die bisherigen persönlichen Gespräche kenne: Wer hat bisher von allen Beteiligten eine Datenschutzerklärung unterschrieben? Ich kenne bisher nur 1-2 Leute ... Per §5 BSDG ist es für Jeden, egal ob Schatzmeister oder Vorstand oder Mitglied, der mit Daten jener Art hantiert, zwingend Pflicht! Wer sich darauf beruft, dass ins Amt Gewählte automatisch diese Verpflichtung per Wahl unterschrieben hätten, dem empfehle ich einen Blick ins BSDG. Ich empfehle diesen Punkt definitiv in eine Satzung aufzunehmen, schreibt sie doch die Pflichten eines Jeden bezüglich Datenschutz vor. Eine Satzung ist eindeutig - die Satzung weist somit auf eine der Kernthemen explizit via Pflicht zur Datenschutzerklärung hin. Da dies bisher nicht eingebettet wurde, ist dieser Punkt auch Bestandteil der Kreissatzung BRB (§10 (4)) --[[Benutzer:FireFox|FireFox]] 17:53, 7. Okt. 2009 (CEST)
 
{{RedBox2|§ 5 Datengeheimnis BDSG|
Den bei der Datenverarbeitung beschäftigten Personen ist untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen (Datengeheimnis). Diese Personen sind, soweit sie bei nicht-öffentlichen Stellen beschäftigt werden, bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit auf das Datengeheimnis zu verpflichten. Das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit fort.
}}
 
* Es ist zwingend erforderlich, gemäß §5 BDSG die Personen auf die Einhaltung des Datenschutzes zu verpflichten. Dies regelt eine Datenschutzerklärung. Verstöße regelt zB. §43 (Bußgeldvorschriften) und §44 (Strafvorschriften) BDSG.  
* Es wird nicht unterschieden, ob es höhere Strukturen/Organe gibt oder nicht. Jede Person, die in einer Organisation tätig ist und mit Daten (Mitgliederdaten) arbeitet, muss gemäß §5 BDSG eine Verpflichtung unterschreiben. Egal ob Kreisvorstand, Schatzmeister, Mitglieder aus AGs welche Portale mit Anmeldedaten bauen usw usw. Dies betrifft ebenso die Mitglieder des Landesvorstandes, die in irgendeiner gearteten Weise mit Mitgliederdaten arbeiten.
--[[Benutzer:FireFox|FireFox]] 14:32, 7. Okt. 2009 (CEST)
}}
Sollte man die DSE nicht für alle Verbände einheitlich machen? Muss die DSE eigentlich beschlossen werden? --[[Benutzer:Uk|Uk]] 15:03, 7. Okt. 2009 (CEST)
{{GreyBox1|
Meines Erachtens wäre es super, wenn sie einheitlich ist. Die Erklärung ist nach meinen Recherchen eine Mustervorlage, welche auch beim Landesdatenschutzbeauftragten BRB oder beim [[https://www.datenschutzzentrum.de/wirtschaft/verpflds.htm| Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein]] (für Firmenmitarbeiter) öffentlich ist. Es werden lediglich zu den zusätzlichen §§ noch Leitwerke bezüglich Sicherheit der Daten, zwecks Online-Durchsuchung, Rechnersicherheit usw. mit aufgelistet.
Also zusammenfassend: diese Vorlage kann und sollte - nach derzeitiger Kenntnislage - als Verpflichtungserklärung defintiv für den LV Brandenburg genutzt werden.
--[[Benutzer:FireFox|FireFox]] 15:11, 7. Okt. 2009 (CEST)
}}

Aktuelle Version vom 7. Oktober 2009, 17:54 Uhr

Ich würde die Diskussion gern auf die Seite des Datenschutzbeauftragten verschieben. Dort könnte man die Dateien verlinken, auch das editierbare Original, und diese für alle verfügbar machen. Was hältst du davon? --Uk 16:32, 7. Okt. 2009 (CEST)

Habe ich kein Problem damit. Da ist sie bei Weitem besser aufgehoben als Diskussion. Die Verlinkung lass aber bitte auf das vorgeschlagene Dokument von der KV BRB Seite aus. Sie ist für uns mitunter Stützpfeiler zwecks Satzung. Irgendjemand muss ja mal mit dem Datenschutz anfangen :-) Danke dir! --FireFox 16:35, 7. Okt. 2009 (CEST)
Ok, ich habe es verschoben. Habe mal bei Sören angefragt, Antwort: Vorlagen gibt es beim Bund und beim Land, - beim Bund einfach im Wiki nachschauen. Eine Regelung des Datenschutzes in einer Satzung ist nicht notwendig, da die Regeln entsprechend der informationellen Selbstbestimmung gelten und nicht erneut innerhalb einer Satzung erneut bestehen müssen. Im Prinzip könntest du einfach auf Datenschutzbeauftragten verlinken. --Uk 17:27, 7. Okt. 2009 (CEST)
  • Aha - die Vorlage, die du gezogen hast, ist die Vorlage von der von mir eingestellten PDF (siehe Hinweis des LV Sachsen als Einsteller des Dokuments ins Bundes-Wiki). Vielleicht war ich zu blind, aber eine Vorlage auf dem Landes-Wiki habe ich nicht gefunden. Die Seite Datenschutzbeauftragter ist ja erst durch dich gekommen :-)
  • Die Seite Datenschutzbeauftragter war schon geplant (siehe Historie von Gliederung vom 4. Okt. 2009), weil sie einfach zur Struktur dazu gehört. Es mag ein dummer Zufall sein, aber ich wurde heute vormittag gebeten eine Datenschutzerklärung ins Wiki zu laden. Es ist zufällig die gleiche, die du hochgeladen hast. Du warst aber schneller, bevor einige Details zur Ablage der Datei geklärt werden konnten. Hättest du nicht heute mit dem Datenschutz angefangen, dann hätte ich die Datei heute vielleicht noch gar nicht hochgeladen, sondern erst etwas Content für die neue Seite gesammelt. --Uk 19:54, 7. Okt. 2009 (CEST)
  • Nächster Punkt: selbst Junge Piraten habe zumindest in ihrer Satzung ein Datenschutzstatut eingeschrieben[[1]]
  • Auch auf die Frage hin hier etwas loszutreten - Frage, die mit Sicherheit nicht beantwortet werden wird, da ich die bisherigen persönlichen Gespräche kenne: Wer hat bisher von allen Beteiligten eine Datenschutzerklärung unterschrieben? Ich kenne bisher nur 1-2 Leute ... Per §5 BSDG ist es für Jeden, egal ob Schatzmeister oder Vorstand oder Mitglied, der mit Daten jener Art hantiert, zwingend Pflicht! Wer sich darauf beruft, dass ins Amt Gewählte automatisch diese Verpflichtung per Wahl unterschrieben hätten, dem empfehle ich einen Blick ins BSDG. Ich empfehle diesen Punkt definitiv in eine Satzung aufzunehmen, schreibt sie doch die Pflichten eines Jeden bezüglich Datenschutz vor. Eine Satzung ist eindeutig - die Satzung weist somit auf eine der Kernthemen explizit via Pflicht zur Datenschutzerklärung hin. Da dies bisher nicht eingebettet wurde, ist dieser Punkt auch Bestandteil der Kreissatzung BRB (§10 (4)) --FireFox 17:53, 7. Okt. 2009 (CEST)