PR/Vorstand/Beschluss/2013-003: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Landesvorstand wird gemäß §2 (2) der Landessatzung beauftragt, über 1 Mitgliedsantrag (Stefan R) im Einvernehmen des Regionalvorstandes abzustimmen. | |||
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Aktuelle Version vom 4. Oktober 2013, 19:44 Uhr
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Thema: Bearbeitung Mitgliedsanträge
Name: Umlaufbeschluss
Datum: 03.10.2013
Status: Angenommen
Thema: UB zur Bearbeitung/Aufnahme der OFFENEN Mitgliedsanträge. Der Vorstand des RV Prignitz-Ruppin der Piratenpartei Deutschland möge beschließen:
Der Landesvorstand wird gemäß §2 (2) der Landessatzung beauftragt, über 1 Mitgliedsantrag (Stefan R) im Einvernehmen des Regionalvorstandes abzustimmen.
Abstimmung
| Abstimmung: | PR/Vorstand/Beschluss/2013-003 |
| Dafür: | Michael P., Uwe R., Barnabas W. |
| Dagegen: | |
| Enthaltung: | |
| nicht abgestimmt: | |
| Ergebnis: | angenommen |
| Bemerkung: | Beschlossen am 04.10.2013 |
