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Diskussion:AG Technik/Treffen/2015-08-20: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Entschuldigungsgrund "qua Amt" existiert in der Geschäftsordnung nicht. Wer sich ein halbes Jahr unentschuldigt nicht sehen lässt, ist inaktiv. Ich wurde damals ohne Vorwarnung aus der AG geworfen, obwohl ich entschuldigt war. Das ist willkürliche Anwendung der Geschäftsordnung, dann kann man auch auf diese verzichten. --[[Benutzer:Uk|uk]] 16:25, 21. Aug. 2015 (CEST)
Der Entschuldigungsgrund "qua Amt" existiert in der Geschäftsordnung nicht. Wer sich ein halbes Jahr unentschuldigt nicht sehen lässt, ist inaktiv. Ich wurde damals ohne Vorwarnung aus der AG geworfen, obwohl ich entschuldigt war. Das ist willkürliche Anwendung der Geschäftsordnung, dann kann man auch auf diese verzichten. --[[Benutzer:Uk|uk]] 16:25, 21. Aug. 2015 (CEST)
*: Doch, weil ich mit Flo in ständiger Verbindung stehe und er sich bei mit entschuldigt hat. Ich trage das gerne für die entsprechenden Termine nach. Im  Übrigen wurde hier noch nie jemand "aus der AG geworfen", weil er/sie nicht anwesend war; allenfalls auf inaktiv gesetzt und nach einer weiteren Periode der Nicht-Mitarbeit aus der Mitgliederliste gestrichen. Man kann und konnte jederzeit eine Aufnahme in die AG beantragen. Die durch ein Mitglied des Landesvorstandes seinerzeit angeregte Fachkundeprüfung halten wir allerdings für überflüssig. --- [[Benutzer:Bastian|Bastian]] ([[Benutzer Diskussion:Bastian|Diskussion]]) 17:40, 21. Aug. 2015 (CEST)

Aktuelle Version vom 21. August 2015, 15:40 Uhr

Der Entschuldigungsgrund "qua Amt" existiert in der Geschäftsordnung nicht. Wer sich ein halbes Jahr unentschuldigt nicht sehen lässt, ist inaktiv. Ich wurde damals ohne Vorwarnung aus der AG geworfen, obwohl ich entschuldigt war. Das ist willkürliche Anwendung der Geschäftsordnung, dann kann man auch auf diese verzichten. --uk 16:25, 21. Aug. 2015 (CEST)

  • Doch, weil ich mit Flo in ständiger Verbindung stehe und er sich bei mit entschuldigt hat. Ich trage das gerne für die entsprechenden Termine nach. Im Übrigen wurde hier noch nie jemand "aus der AG geworfen", weil er/sie nicht anwesend war; allenfalls auf inaktiv gesetzt und nach einer weiteren Periode der Nicht-Mitarbeit aus der Mitgliederliste gestrichen. Man kann und konnte jederzeit eine Aufnahme in die AG beantragen. Die durch ein Mitglied des Landesvorstandes seinerzeit angeregte Fachkundeprüfung halten wir allerdings für überflüssig. --- Bastian (Diskussion) 17:40, 21. Aug. 2015 (CEST)