Potsdam/SPT2015.2/Antragsportal/Wahlprogrammantrag - 007: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Schutz der Privatsphäre ist fraglich – es besteht das Risiko, dass der Kunde zum „gläsernen Kunden“ wird, sofern Verbrauchsprofile an den Stromlieferanten übertragen werden. Erfassung und missbräuchliche Auswertung der Verbrauchsdaten gestatten weitreichende Rückschlüsse über die Lebensgewohnheiten der Kunden. | Der Schutz der Privatsphäre ist fraglich – es besteht das Risiko, dass der Kunde zum „gläsernen Kunden“ wird, sofern Verbrauchsprofile an den Stromlieferanten übertragen werden. Erfassung und missbräuchliche Auswertung der Verbrauchsdaten gestatten weitreichende Rückschlüsse über die Lebensgewohnheiten der Kunden. | ||
Mit intelligenten Zählern sind prinzipiell Fernschaltfunktionen möglich, mit denen einzelne (z. B. stromintensive) Geräte des Verbrauchers vom Versorger geschaltet werden können. Auch eine Unterbrechung der Versorgung per Fernabschaltung ist bei manchen Geräten möglich (etwa bei einem säumigen Zahler). | Mit intelligenten Zählern sind prinzipiell Fernschaltfunktionen möglich, mit denen einzelne (z. B. stromintensive) Geräte des Verbrauchers vom Versorger geschaltet werden können. Auch eine Unterbrechung der Versorgung per Fernabschaltung ist bei manchen Geräten möglich (etwa bei einem säumigen Zahler). | ||
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Aktuelle Version vom 19. Dezember 2015, 20:43 Uhr
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Antragsübersicht | |
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| Antragsnummer | WP007 |
| Einreichungsdatum | 20 November 2015 21:44:53 (UTC) |
| Gliederung | Stadtverband Potsdam |
| Antragssteller | |
| Antragstyp | Wahlprogramm |
| Zusammenfassung des Antrags | Ablehnung von „intelligenten Stromzählern“ |
| Letzte Änderung | 19.12.2015 |
| Status des Antrags | |
| Abstimmung | |
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Antragstitel Ablehnung von „intelligenten Stromzählern“ Antragstext Der Stadtverband Potsdam spricht sich gegen den verpflichtenden Einsatz von sogenannten „intelligenten Stromzählern“ (Smart Meter) aus. Antragsbegründung Es ist kaum vorstellbar, dass der Datenschutz für den Bürger gewährleistet werden kann. Der Schutz der Privatsphäre ist fraglich – es besteht das Risiko, dass der Kunde zum „gläsernen Kunden“ wird, sofern Verbrauchsprofile an den Stromlieferanten übertragen werden. Erfassung und missbräuchliche Auswertung der Verbrauchsdaten gestatten weitreichende Rückschlüsse über die Lebensgewohnheiten der Kunden. Mit intelligenten Zählern sind prinzipiell Fernschaltfunktionen möglich, mit denen einzelne (z. B. stromintensive) Geräte des Verbrauchers vom Versorger geschaltet werden können. Auch eine Unterbrechung der Versorgung per Fernabschaltung ist bei manchen Geräten möglich (etwa bei einem säumigen Zahler). Piratenpad
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Unterstützung / Ablehnung
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