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Westbrandenburg/Vorstand/Beschluss/2020-012: Unterschied zwischen den Versionen

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|Thema = Gerichtliches Vorgehen gegen Amtsenthebung und Information der Mitglieder/Öffentlichkeit
|Thema = Gerichtliches Vorgehen gegen Amtsenthebung und Information der Mitglieder/Öffentlichkeit
|Name = Vorstandsbeschluss, Antragsteller Andreas Schramm
|Name = Vorstandsbeschluss, Antragsteller Andreas Schramm
|Datum = 10.09.2020
|Datum = 05.10.2020
|Status = Entwurf, Antrag für die nächste Vorstandssitzung
|Status = angenommen
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== Gerichtliches Vorgehen gegen Amtsenthebung und Information der Mitglieder/Öffentlichkeit ==
== Gerichtliches Vorgehen gegen Amtsenthebung und Information der Mitglieder/Öffentlichkeit ==
 
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Der Regionalvorstand möge beschließen:
Der Regionalvorstand möge beschließen:
1. Der Regionalverband verurteilt den Beschluss [nähere Bezeichnung folgt] des Landesvorstandes, er ist greifbar rechtswidrig.
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2. Der Regionalverband und die Mitglieder des Regionalvorstandes werden alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um gegen den rechtswidrigen Beschluss des Landesvorstandes (siehe Ziffer 1) vorzugehen.
1. Der Regionalverband verurteilt den Beschluss des Landesvorstandes [Beschluss des Landesvorstandes vom 09.10.2020 zu Antragsnummer: SO 0037 / A2020-xx einschließlich der Einsetzung eines "Notvorstandes], er ist greifbar rechtswidrig.
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2. Der Regionalverband und die Mitglieder des Regionalvorstandes RV Westbrandenburg werden alle innerparteilichen rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um gegen den rechtswidrigen/nichtigen Beschluss des Landesvorstandes (siehe Ziffer 1) vorzugehen.
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3. Mit der rechtlichen Vertretung des Regionalverbandes/Regionalvorstandes sowie der Mitglieder des Regionalvorstandes [Namen folgen] wird [Name folgt] beauftragt.
3. Mit der rechtlichen Vertretung des Regionalverbandes/Regionalvorstandes sowie der Mitglieder des Regionalvorstandes [Andreas Schramm, Jeannette Paech, Raoul Schramm, Mathias Täge und Raimond Heydt] wird Andreas Schramm beauftragt.
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4. Der Regionalvorstand wird zum Vorgang eine Erklärung vorbereiten und als Vorstandsmitteilung an die Mitglieder, den Bundesvorstand und Pressevertreter per Mail versenden sowie auf dem RV West-Blog, den Social Media-Kanälen des RV und der eigenen Wiki-Seite veröffentlichen.


== Begründung ==
== Begründung ==
 
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Der Beschluss des Landesvorstandes ist greifbar rechtswidrig, ihm steht die Rechtswidrigkeit quasi auf die Stirn geschrieben.
Der -unter Hinweis auf auf den Beschluss des Onlineparteitages vom 27.09.2020 -
 
zu SAPO/SO/0037 - getroffene Beschluss des Landesvorstandes vom 09.10.2020 ist greifbar rechtswidrig, ihm steht die Rechtswidrigkeit quasi auf die Stirn geschrieben.
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== Anmerkung ==
== Anmerkung ==


Bitte hier rein oder weglassen! :-)
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== Abstimmung ==
== Abstimmung ==
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{{Voting
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|bemerkung= :  Der Beschluss wird vom Vorstand als (befristete) Verschlusssache (§ 4 II Bundessatzung) deklariert und von Andreas Schramm zu gegebener Zeit veröffentlicht.
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: von Andreas Schramm: Gegen mich läuft ein -aus meiner Sicht- rechtswidriges Amtsenthebungsverfahren des Landesvorstandes. Eine gerichtliche Klärung, ob ich weiterhin -aktuell- 1. Vorsitzender des Regionalverbandes Westbrandenburg bin, läuft. Mit diesem Hintergrund ist meine hier erklärte Zustimmung zum Beschlussantrag am Ende der Abstimmung mit zu berücksichtigen oder auch nicht.
 
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Aktuelle Version vom 8. Februar 2023, 08:16 Uhr

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Thema: Gerichtliches Vorgehen gegen Amtsenthebung und Information der Mitglieder/Öffentlichkeit
Name: Vorstandsbeschluss, Antragsteller Andreas Schramm
Datum: 05.10.2020
Status: angenommen

Gerichtliches Vorgehen gegen Amtsenthebung und Information der Mitglieder/Öffentlichkeit


Der Regionalvorstand möge beschließen:
1. Der Regionalverband verurteilt den Beschluss des Landesvorstandes [Beschluss des Landesvorstandes vom 09.10.2020 zu Antragsnummer: SO 0037 / A2020-xx einschließlich der Einsetzung eines "Notvorstandes], er ist greifbar rechtswidrig.
2. Der Regionalverband und die Mitglieder des Regionalvorstandes RV Westbrandenburg werden alle innerparteilichen rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um gegen den rechtswidrigen/nichtigen Beschluss des Landesvorstandes (siehe Ziffer 1) vorzugehen.
3. Mit der rechtlichen Vertretung des Regionalverbandes/Regionalvorstandes sowie der Mitglieder des Regionalvorstandes [Andreas Schramm, Jeannette Paech, Raoul Schramm, Mathias Täge und Raimond Heydt] wird Andreas Schramm beauftragt.

Begründung


Der -unter Hinweis auf auf den Beschluss des Onlineparteitages vom 27.09.2020 - zu SAPO/SO/0037 - getroffene Beschluss des Landesvorstandes vom 09.10.2020 ist greifbar rechtswidrig, ihm steht die Rechtswidrigkeit quasi auf die Stirn geschrieben.

Anmerkung

-

Abstimmung

Abstimmung: 2020-012
Dafür: Raimond, Jeannette,Andreas, Mathias, Raoul
Dagegen:
Enthaltung:
nicht abgestimmt:
Ergebnis: angenommen
Bemerkung:
Der Beschluss wird vom Vorstand als (befristete) Verschlusssache (§ 4 II Bundessatzung) deklariert und von Andreas Schramm zu gegebener Zeit veröffentlicht.


von Andreas Schramm: Gegen mich läuft ein -aus meiner Sicht- rechtswidriges Amtsenthebungsverfahren des Landesvorstandes. Eine gerichtliche Klärung, ob ich weiterhin -aktuell- 1. Vorsitzender des Regionalverbandes Westbrandenburg bin, läuft. Mit diesem Hintergrund ist meine hier erklärte Zustimmung zum Beschlussantrag am Ende der Abstimmung mit zu berücksichtigen oder auch nicht.