Antragsfabrik/Unterbindung tierschutzwidrigen Zwischenhandels mit Jungtieren und Einschränkungen für “Petshops“: Unterschied zwischen den Versionen
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| Kurzbeschreibung = .. | | Kurzbeschreibung = Dieser Antrag wurde nicht fristgemäß für den Landesparteitag 2012.1 eingereicht. Bei Bedarf kann eine Einreichung erst wieder zum folgenden Landesparteitag 2012.2 erfolgen. | ||
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Damit soll dem tierschutzwidrigem Handel mit Tieren, die primär aus osteuropäischen Massenzuchtanlagen stammen, entgegengewirkt werden. | |||
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Aktuelle Version vom 19. Mai 2012, 08:30 Uhr
Dies ist ein Programmantrag (im Entwurfsstadium) für den LPT 2012.1 von Nr 75:in spe. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. |
- Änderungsantrag Nr.
- (offen)
- Beantragt von
- Nr 75:in spe
- Betrifft
- Wahlprogramm
- Beantragte Änderungen
Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg, möge beschließen,
Folgendes an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:
Die PIRATEN Brandenburg werden sich für ein Verbesserung des Tierschutzes im Bereich des Tierhandels mit Jungtieren von Hunden, Katzen und ähnlichen Wirbeltieren, insbesondere soweit er grenzüberschreitend stattfindet, einsetzen. Zu diesem Zweck sollen etwa Hundewelpen künftig bis zum Alter von 12 Wochen nur am Aufenthaltsort des Muttertieres und nur von Personen (Züchtern) veräußert oder abgegeben werden dürfen, die zeitgleich im Besitz des Muttertieres sind. Dies soll insbesondere für die Einfuhr von Jungtieren ohne Beisein des dazu gehörigen Muttertiers gelten. Die Abgabe an oder Vermittlung durch Tierheime bleibt unbenommen. Damit soll dem tierschutzwidrigem Handel mit Tieren, die primär aus osteuropäischen Massenzuchtanlagen stammen, entgegengewirkt werden.
- Begründung
Brandenburg ist „Transitland“ für Tiere, die unter meist miserablen Bedingungen in Osteuropa vermehrt werden, um sie in Deutschland und anderen Ländern zu verkaufen. Für sogenannte Rassetiere können dabei von Vermehrern erhebliche Gewinne erzielt werden. Diesem tierschutzwidrigem Handel mit Tieren, die primär aus osteuropäischen Massenzuchtanlagen stammen, soll entgegengewirkt werden.
Derzeit können Hundewelpen gemäß § 2 Abs 4 Tierschutz-Hundeverordnung ab einem Alter von 8 Wochen abgegeben werden. Durch Zwischenhändler landen immer wieder Welpen, die diese Altersgrenze noch nicht erreicht haben, in sogenannten „Petshops“. Die Nachweisführung gestaltet sich häufig schwierig, da das tatsächliche Alter dieser Tiere nur schwer zu schätzen ist und die Tiere mit unzutreffenden Papieren und Kennzeichnungen versehen werden.
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
1. Achim Agnito
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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Diskussion
Bitte hier das für und wider eintragen.
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