Diskussion:Antragsfabrik/MOL/SA01-Antragsrecht: Unterschied zwischen den Versionen
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*Theoretisch wär das kein Problem. Aber noch nicht mal die Landessatzung enthält ein solches Recht für außenstehende Piraten... mhm --[[Benutzer:Ixylon|Ixylon]] ([[Benutzer Diskussion:Ixylon|Diskussion]]) 15:58, 4. Sep. 2012 (CEST) | *Theoretisch wär das kein Problem. Aber noch nicht mal die Landessatzung enthält ein solches Recht für außenstehende Piraten... mhm --[[Benutzer:Ixylon|Ixylon]] ([[Benutzer Diskussion:Ixylon|Diskussion]]) 15:58, 4. Sep. 2012 (CEST) | ||
*Doch: Da steht nichts davon, dass nur _Piraten_ des LV einen Antrag stellen können. In der LPT-GO ist dies nur für Anträge bestimmt, die _in_ der Versammlung gestellt werden. Im Prinzip kann ansonsten jedermann einen Antrag stellen. Warum auch nicht? -- [[Benutzer:Bastian|Bastian]] ([[Benutzer Diskussion:Bastian|Diskussion]]) 16:10, 4. Sep. 2012 (CEST) | *Doch: Da steht nichts davon, dass nur _Piraten_ des LV einen Antrag stellen können. In der LPT-GO ist dies nur für Anträge bestimmt, die _in_ der Versammlung gestellt werden. Im Prinzip kann ansonsten jedermann einen Antrag stellen. Warum auch nicht? -- [[Benutzer:Bastian|Bastian]] ([[Benutzer Diskussion:Bastian|Diskussion]]) 16:10, 4. Sep. 2012 (CEST) | ||
*Was ist "entsprechend"? Nach meiner Lesart bezieht sich das in einer Satzung, die für LV und tiefer gilt, auf LV und tiefer. | *Was ist "entsprechend"? Nach meiner Lesart bezieht sich das in einer Satzung, die für LV und tiefer gilt, auf LV und tiefer. So lese ich den §3(3): "Jedes Mitglied der entsprechenden Gliederung hat im Rahmen dieser Satzung das Recht, Anträge einzubringen und diese zur Abstimmung stellen zu lassen." Müssen wir als KV weiter reichende Rechte einräumen? Hab da so meine Bauchschmerzen damit. So was kann u.U. nach hinten losgehen... --[[Benutzer:Ixylon|Ixylon]] ([[Benutzer Diskussion:Ixylon|Diskussion]]) 16:50, 4. Sep. 2012 (CEST) | ||
So lese ich den §3(3): "Jedes Mitglied der entsprechenden Gliederung hat im Rahmen dieser Satzung das Recht, Anträge einzubringen und diese zur Abstimmung stellen zu lassen." --[[Benutzer:Ixylon|Ixylon]] ([[Benutzer Diskussion:Ixylon|Diskussion]]) 16:50, 4. Sep. 2012 (CEST) |
Aktuelle Version vom 4. September 2012, 14:58 Uhr
Anmerkung: In der Piratenpartei ist es allgemein üblich, dass zumindest jeder Pirat einen Antrag stellen kann. Insofern wäre es schön, wenn der Antrag entsprechend angepasst werden würde. -- Bastian (Diskussion) 11:01, 4. Sep. 2012 (CEST)
- Meinst du jetzt, dass ich das nicht nur auf den KV beschränken soll? --Ixylon (Diskussion) 12:45, 4. Sep. 2012 (CEST)
- Yep. Das wäre schön. Ich meine, dass das ohnehin kaum vorkommt, aber es hat etwas Symbolik -- Bastian (Diskussion) 14:33, 4. Sep. 2012 (CEST)
- Theoretisch wär das kein Problem. Aber noch nicht mal die Landessatzung enthält ein solches Recht für außenstehende Piraten... mhm --Ixylon (Diskussion) 15:58, 4. Sep. 2012 (CEST)
- Doch: Da steht nichts davon, dass nur _Piraten_ des LV einen Antrag stellen können. In der LPT-GO ist dies nur für Anträge bestimmt, die _in_ der Versammlung gestellt werden. Im Prinzip kann ansonsten jedermann einen Antrag stellen. Warum auch nicht? -- Bastian (Diskussion) 16:10, 4. Sep. 2012 (CEST)
- Was ist "entsprechend"? Nach meiner Lesart bezieht sich das in einer Satzung, die für LV und tiefer gilt, auf LV und tiefer. So lese ich den §3(3): "Jedes Mitglied der entsprechenden Gliederung hat im Rahmen dieser Satzung das Recht, Anträge einzubringen und diese zur Abstimmung stellen zu lassen." Müssen wir als KV weiter reichende Rechte einräumen? Hab da so meine Bauchschmerzen damit. So was kann u.U. nach hinten losgehen... --Ixylon (Diskussion) 16:50, 4. Sep. 2012 (CEST)