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Diskussion:DOS/Vorstand/Antrag/2020-001: Unterschied zwischen den Versionen

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Hallo SK am 26.09.2019 waren im RV DOS 27 Mitglieder Stimmberechtigt davon sind bis Ende 2019 2 Mitglieder ausgetreten, somit dürfte die Anzahl auf 25 stimmberechtigte gefallen sein. Ein zehntel davon rechne ich jetzt nicht vor. Da wir uns vor dem 31.03 befinden und hier die Bundessatzung §4 abs. 4 Gültigkeit haben dürfte, gehen wir Antragsteller von 25 Stimmberechtigten Mitgliedern aus. Im Wiki sowie in dem Protokoll vom 28.11 der letzten ReVoSi sind keine zahlen zu finden. Es ist bei der Brisanz des Antrages jedoch davon auszugehen, das zum 29.02 sämtliche Mitglieder ihre Beiträge bezahlt haben auch hier dürfte die Bundessatzung $4 abs. 4 alle Unstimmigkeiten ausräumen. Liebe Grüße nach Frankfurt [[Benutzer:Riccardo|Riccardo]]
Hallo SK am 26.09.2019 waren im RV DOS 27 Mitglieder Stimmberechtigt davon sind bis Ende 2019 2 Mitglieder ausgetreten, somit dürfte die Anzahl auf 25 stimmberechtigte gefallen sein. Ein zehntel davon rechne ich jetzt nicht vor. Da wir uns vor dem 31.03 befinden und hier die Bundessatzung §4 abs. 4 Gültigkeit haben dürfte, gehen wir Antragsteller von 25 Stimmberechtigten Mitgliedern aus. Im Wiki sowie in dem Protokoll vom 28.11 der letzten ReVoSi sind keine zahlen zu finden. Es ist bei der Brisanz des Antrages jedoch davon auszugehen, das zum 29.02 sämtliche Mitglieder ihre Beiträge bezahlt haben auch hier dürfte die Bundessatzung $4 abs. 4 alle Unstimmigkeiten ausräumen. Liebe Grüße nach Frankfurt [[Benutzer:Riccardo|Riccardo]]
* Kleiner Hinweis: Zur HV am 17.11.2019 waren 29 stimmberechtigt. Durch bekannte Austritte sind es derzeit 27. Daran ändert der Jahreswechsel auch nichts. Hier gilt die Regel "nicht mehr 3 Monate im Rückstand". Das wäre der 31.03.2020. Das Quorum für die Stimmberechtigung ist also grds. auf die letzte Zahl =27 zu bemessen. Die Stimmberechtigung auf der HV selbst bemisst sich nach den für 2020 bezahlten Beiträgen. Hier liegt das Quorum für die Beschlussfähigkeit bei einem Zehntel der stimmberechtigten Mitglieder (zum Zeitpunkt der HV). Das Einberungsquorum liegt bei o.a. Zehntel der 27= 3. --- [[Benutzer:Bastian|Bastian]] ([[Benutzer Diskussion:Bastian|Diskussion]]) 22:31, 23. Jan. 2020 (CET)

Version vom 23. Januar 2020, 21:31 Uhr

In Zusammenhang mit dem Antrag möchte ich die Anzahl der derzeit Stimmberechtigten wissen. Danke. Skff (Diskussion)

Hallo SK am 26.09.2019 waren im RV DOS 27 Mitglieder Stimmberechtigt davon sind bis Ende 2019 2 Mitglieder ausgetreten, somit dürfte die Anzahl auf 25 stimmberechtigte gefallen sein. Ein zehntel davon rechne ich jetzt nicht vor. Da wir uns vor dem 31.03 befinden und hier die Bundessatzung §4 abs. 4 Gültigkeit haben dürfte, gehen wir Antragsteller von 25 Stimmberechtigten Mitgliedern aus. Im Wiki sowie in dem Protokoll vom 28.11 der letzten ReVoSi sind keine zahlen zu finden. Es ist bei der Brisanz des Antrages jedoch davon auszugehen, das zum 29.02 sämtliche Mitglieder ihre Beiträge bezahlt haben auch hier dürfte die Bundessatzung $4 abs. 4 alle Unstimmigkeiten ausräumen. Liebe Grüße nach Frankfurt Riccardo

  • Kleiner Hinweis: Zur HV am 17.11.2019 waren 29 stimmberechtigt. Durch bekannte Austritte sind es derzeit 27. Daran ändert der Jahreswechsel auch nichts. Hier gilt die Regel "nicht mehr 3 Monate im Rückstand". Das wäre der 31.03.2020. Das Quorum für die Stimmberechtigung ist also grds. auf die letzte Zahl =27 zu bemessen. Die Stimmberechtigung auf der HV selbst bemisst sich nach den für 2020 bezahlten Beiträgen. Hier liegt das Quorum für die Beschlussfähigkeit bei einem Zehntel der stimmberechtigten Mitglieder (zum Zeitpunkt der HV). Das Einberungsquorum liegt bei o.a. Zehntel der 27= 3. --- Bastian (Diskussion) 22:31, 23. Jan. 2020 (CET)