Parteitag/2010.1/Antrag/2010.1.4: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Landesschiedsgerichtes ist in der Satzung des LV Brandenburg als eigenständiges Organ eingerichtet. | Das Landesschiedsgerichtes ist in der Satzung des LV Brandenburg als eigenständiges Organ eingerichtet. | ||
Version vom 3. August 2010, 19:19 Uhr
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Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung um den Bericht des Landesschiedsgerichtes
Ich beantrage,
die Tagesordnung des LPT 2010.1, wie folgt, abzuändern:
I. zwischen TOP 9 und 10 wird der TOP „Bericht des Landesschiedsgerichtes“ eingefügt.
Begründung:
Das Landesschiedsgerichtes ist in der Satzung des LV Brandenburg als eigenständiges Organ eingerichtet. Daher ist die Abgabe eines Tätigkeitsberichtes zuzulassen.
Bastian 11:11, 24. Jul. 2010 (CEST)
