Datenschutzbeauftragter: Unterschied zwischen den Versionen
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:*Anmerkung: Die Abgabe einer DSV verpflichtet den Unterzeichner auch über den Zeitpunkt der Beendigung seiner Tätigkeit und/oder der Mitgliedschaft in der Organisation hinaus und kann nicht zurückgenommen werden, §5 Satz 3 BDSG. | :*Anmerkung: Die Abgabe einer DSV verpflichtet den Unterzeichner auch über den Zeitpunkt der Beendigung seiner Tätigkeit und/oder der Mitgliedschaft in der Organisation hinaus und kann nicht zurückgenommen werden, §5 Satz 3 BDSG. | ||
Version vom 5. Juli 2011, 17:16 Uhr
Landesverband | Geschäftsstelle | Vorstand | Parteitage | Schiedsgericht | Datenschutzbeauftragter | Gliederungen | Mitglieder | Finanzen | Wahlen | Kalender
Informationen
- Informationen zum Datenschutz bei den Piraten
- Informationen zur Notwendigkeit eines Datenschutzbeauftragten
Kontakt
datenschutz@piratenbrandenburg.de
- Ein Datenschutzbeauftragter und ein Ansprechpartner im Vorstand zu Datenschutzfragen wurden noch nicht bestimmt. Bitte Vorstand direkt, z.B. über Vorstandsanfragen, kontaktieren.
Vorlagen
- Verpflichtung zur Wahrung des Datenschutzes (PDF). Vorlage des Bundes.
- Anmerkung: Die Abgabe einer DSV verpflichtet den Unterzeichner auch über den Zeitpunkt der Beendigung seiner Tätigkeit und/oder der Mitgliedschaft in der Organisation hinaus und kann nicht zurückgenommen werden, §5 Satz 3 BDSG.
Eingereichte Datenschutzverpflichtungen
- Liste aller eingereichten Datenschutzverpflichtungen
