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Kreisverband MOL/Dokumente/GO KV MOL 2011: Unterschied zwischen den Versionen

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=Geschäftsordnung Kreisvorstand MOL=
=Geschäftsordnung Kreisvorstand MOL=



Version vom 29. November 2011, 11:47 Uhr

Kreisverband MOL | Dokumente | Anträge | Beschlüsse | Treffen & Protokolle | Archiv


Geschäftsordnung Kreisvorstand MOL

1. Allgemeines

  • 1. Der Vorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung, sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.
  • 2. Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben zeitweise nicht nachkommen können, so bestimmt es einen Vertreter. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet. Tritt ein Vorstandsmitglied zurück, ist dies dem restlichen Vorstand schriftlich anzuzeigen und die Basis zu informieren.
  • 3. Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seiner Zuständigkeit allein zu Entscheidungen berechtigt. Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten, sich vorher mit dem Rest des Vorstands zu beraten bzw. die Entscheidung gemeinsam zu treffen. Bei Überlappung der Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam.
  • 4. Der Vorstand ist angehalten, gravierende Entscheidungen auf einer möglichst großen Basis zu treffen.
  • 5. Die Geschäftsordnung kann auf einer Vorstandssitzung mit einfacher Mehrheit geändert werden. Dafür ist ein ordnungsgemäßer Antrag zur Vorstandsitzung zu stellen.

2. Anträge zu einer Vorstandssitzung

  • Der Kreisvorstand nimmt Wünsche und Anträge der Kreismitglieder entgegen. Diese können schriftlich an den Vorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt. Via Email können Anträge an den Vorstand gerichtet werden, wenn eine Email-Adresse zuvor beim Kreisvorstand hinterlegt wurde. Antragsberechtigt sind alle stimmberechtigten Mitglieder des Kreisverbandes Märkisch-Oderland. Es können auch Anträge während der Sitzung eingereicht werden. Der Vorstand entscheidet dann, ob diese in der aktuellen oder in einer der nächsten Sitzung bearbeitet werden.

3. Öffentlichkeit und deren Ausschluss

  • 1. Piraten können der Sitzung des Kreisvorstandes gerne beiwohnen. Sie werden vorab gemäß Satzung über das Stattfinden der Sitzung informiert. Gäste können zugelassen werden, sofern sich der Vorstand zu Beginn der Sitzung mit einfacher Mehrheit dafür ausspricht. In besonderen Ausnahmen kann auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder ein Teil der Sitzung nicht öffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen. Für virtuelle oder fernmündliche Sitzungen gelten die selben Regeln.
  • 2. Der Vorstand verpflichtet sich, sofern die technischen Möglichkeiten gegeben sind, Sitzungen auch virtuell zu übertragen. Dieses gilt nicht für den nicht öffentlichen Teil.

4. Rederecht

  • Jeder Pirat hat während der Vorstandssitzung Rederecht. Eine Wortmeldung ist der Versammlungsleitung durch Handzeichen anzuzeigen. Bei virtuellen Sitzungen wird eine Wortmeldung entweder per kurzem Zuruf und/oder per Mitteilung im Chat angezeigt. Dieses Recht gilt auch für Piraten die nur virtuell an einer Sitzung teilnehmen.

5. Ordnungsmaßnahmen

  • Der Sitzungsleiter oder der Vorstandsvorsitzende können Redner, die vom Verhandlungsgegenstand erheblich abweichen, zur Sache verweisen. Ist ein Redner während einer Rede dreimal zur Sache gerufen und beim zweiten Mal auf die Folgen des dritten Rufes hingewiesen worden, so kann ihm nach dem dritten Ruf das Wort entzogen werden. Sitzungsleiter oder Vorstandsvorsitzender können Teilnehmern, die die Ordnung der Versammlung erheblich stören, zur Ordnung rufen. Ist ein Teilnehmer dreimal zur Ordnung gerufen und beim zweiten Mal auf die Folgen eines dritten Rufes hingewiesen worden, so kann er nach dem dritten Mal des Raumes verwiesen werden.

6. Leitung der Vorstandssitzungen

  • Die Leitung der Vorstandssitzungen bestimmt die Mehrheit der Vorstandsmitglieder.

7. Abstimmungen

  • Stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Kreisvorstandes. Es gilt die einfache Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder. Die Beschlussfähigkeit des Kreisvorstandes ist sichergestellt, wenn mindestens 50% der Kreisvorstandsmitglieder anwesend sind.

8. Umlaufbeschlüsse

  • 1. Der Kreisvorstand kann Entscheidungen auch durch Umlaufbeschlüsse mündlich, fernmündlich oder per eMail treffen, sofern dadurch die Geschäftsordnung nicht geändert wird und schutzwürdige Daten wie z.B. Personaldaten von Mitgliedern Gegenstand des Beschlusses sind und aus diesem Grund eine Diskussion in der offenen Vorstandssitzung nicht tunlich ist.
  • 2. Wird ein Antrag auf Entscheidung im Umlaufbeschluss gestellt, ist zugleich eine Frist zur Beschlussfassung zu setzen. Diese Frist soll nicht kürzer als 24 Stunden und nicht länger als 72 Stunden sein. Beschlüsse werden mit einer Mehrheit von 2/3 der Stimmen gefasst, die innerhalb der so gesetzten Frist abgegeben werden, mindestens aber mit den Stimmen der Hälfte der Vorstandsmitglieder.
  • 3. Umlaufbeschlüsse müssen zeitnah und zusätzlich auf der nächsten Vorstandssitzung veröffentlicht werden.

9. Protokollführung und Beurkundung

  • 1. Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt. Die Vorstandssitzungen müssen protokolliert werden. Das Protokoll ist von einem hierfür bestimmten bei der Sitzung anwesenden Vorstandsmitglied zu unterzeichnen. Das Protokoll ist zu veröffentlichen. Kopien der Protokolldokumente sind zu archivieren. Das Protokoll wird an alle Mitglieder des Kreisverbandes MOL per EMail zugesandt, sofern die Emailadresse bekannt ist und sich das Mitglied nicht gegen die Protokollzusendung ausgesprochen hat.
  • 2. Der Vorstand verpflichtet sich, sofern die technischen Möglichkeiten gegeben sind, das Protokoll live während der Sitzung virtuell zugänglich zu machen. Dies gilt nicht für den nicht öffentlichen Teil.

10. Verwaltung, Zugriff und Sicherung der Mitgliederdaten

  • Die Verwaltung der Mitgliederdaten wird durch den Kreiskassierer verantwortet. Er verwaltet und sichert die Mitgliederdaten. Allen Vorstandsmitgliedern soll bei begründetem Interesse der Zugriff auf Mitgliedsdaten möglich sein, sofern sie die gemäß Satzung erforderliche Datenschutzverpflichtung unterzeichnet haben. Die Verwaltung erfolgt im wesentlichen elektronisch.

11. Tätigkeitsbericht

  • Jedes Vorstandsmitglied erstellt einen Tätigkeitsbericht und legt diesen dem Kreisparteitag vor. Form und Umfang ergibt sich aus den Tätigkeiten. Der Tätigkeitsbericht muss mindestens die Art der im Zusammenhang mit der politischen Arbeit des Kreisvorstandes durchgeführten Tätigkeiten während des vom Bericht umfassten Zeitraumes enthalten.

12. Aufgabenverteilung

  • Der gesamte Vorstand übernimmt die politische Geschäftsführung des Kreisverbandes. Der Vorsitzende ist in besonderem Maße Repräsentant und wird durch alle Vorstandsmitglieder unterstützt. Der Kreiskassierer ist für die Verwaltung und Finanzplanung des Kreisverbandes zuständig.

13. Inkrafttreten

  • Diese Geschäftsordnung tritt am 28.11.2011 in Kraft.