Antragsfabrik/Abschaffung des Landesamtes für Verfassungsschutz: Unterschied zwischen den Versionen
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Ich bin generell für diesen Antrag, denke aber, dass er wahrscheinlich nicht korrekt formuliert ist. Auf der Seite http://www.verfassungsschutz.brandenburg.de/cms/detail.php/lbm1.c.336846.de steht, dass es sich um die "Abteilung Verfassungsschutz des Ministeriums des Innern im Land Brandenburg" handelt. Wir sollten das, was aufgelöst werden soll, deswegen auch so bezeichnen.--[[Benutzer:Markus Hoffmann|Markus Hoffmann]] 21:20, 16. Mai 2012 (CEST) | |||
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Version vom 16. Mai 2012, 19:20 Uhr
Dies ist ein Programmantrag (im Entwurfsstadium) für den LPT 2012.1 von Jensbernau. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. |
- Änderungsantrag Nr.
- (offen)
- Beantragt von
- Jensbernau
- Betrifft
- Wahlprogramm
- Beantragte Änderungen
Der Landesparteitag möge beschließen:
Die Piratenpartei Brandenburg setzt sich dafür ein, dass das Landesamt für Verfassungsschutz Brandenburg aufgelöst wird. Die Aufgaben sollen - soweit notwendig - an die Staatsschutzabteilung der Polizei Brandenburg übertragen werden.
- Begründung
Nach § 3 Bundesverfassungsschutzgesetz ist die Aufgabe des Verfassungsschutzes "die Sammlung und Auswertung von Informationen über Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben, sowie sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten im Geltungsbereich dieses Gesetzes für eine fremde Macht, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden".
Der Verfassungsschutz ist nicht für den Schutz der Grundrechte der Bürger da, sondern definiert sich ausschließlich als "Staatsschutzbehörde". Alle o. g. Gefahren sind Vorbereitungshandlungen zu schweren Straftaten. Dafür reichen die Möglichkeiten der Polizeibehörden aus. Ihnen stehen auch Mittel zur verdeckten Ermittlung zur Verfügung.
Die Entwicklung der letzten Jahre haben gezeigt, dass die Arbeit des Verfassungsschutzes die Aufklärung von Straftaten oder deren Vorbereitungshandlungen eher behindern, als fördern. Eine effiziente und transparente Kontrolle - auch der bereitgestellten Geldmittel - findet nicht oder nur rudimentär statt. Eine effektive Vernetzung der Landesämter und des Bundesamtes ist nicht erkennbar. Insbesondere die skandalösen Umstände beim Einsatz von sogenannten V-Leuten in der NPD und der damit erfolgten verdeckten Finanzierung der NPD und das völlige Versagen bei den Terroranschlägen der NSU sind nicht hinnehmbar.
Nach der Aufgabenbeschreibung "ist der Staatsschutz zuständig für die Gefahrenabwehr im Bereich politisch motivierter Straftaten sowie für die Erforschung und vorbeugende Bekämpfung von Staatsschutzdelikten, die im Präsidiumsbereich anfallen und bei denen keine zentrale Strafverfolgung durch das Landeskriminalamt geboten ist". Diese Aufgaben werden aufgrund einer Fülle von Rechtsbestimmungen wahrgenommen - ein Schutz der Grundrechte der Betroffenen ist zumindest auf dem Papier gewährleistet und unterliegt grundsätzlich der rechtlichen Kontrolle durch Gerichte.
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- RicoB CB - bitte einreichen! :-)
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- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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Diskussion
Ich bin generell für diesen Antrag, denke aber, dass er wahrscheinlich nicht korrekt formuliert ist. Auf der Seite http://www.verfassungsschutz.brandenburg.de/cms/detail.php/lbm1.c.336846.de steht, dass es sich um die "Abteilung Verfassungsschutz des Ministeriums des Innern im Land Brandenburg" handelt. Wir sollten das, was aufgelöst werden soll, deswegen auch so bezeichnen.--Markus Hoffmann 21:20, 16. Mai 2012 (CEST)
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