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Landesprogramm: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 17. Mai 2012, 18:37 Uhr

Grundsatzprogramm des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland ("Landesprogramm")
beschlossen vom fünften Landesparteitag am 5. Februar 2011 in Cottbus und geändert vom sechsten Landesparteitag am 20. August 2011 in Frankfurt (Oder)

Präambel

Der Landesverband Brandenburg gibt sich in Ergänzung zum Parteiprogramm der Piratenpartei Deutschland folgendes Programm: Die Menschen- und Bürgerrechte bilden die Grundlage für die Grundrechte der Bürger, festgeschrieben im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Wir treten für die Freiheit und Selbstbestimmung eines jeden Menschen ein. Wir sind als Stimme der Bürgerrechtsbewegung des Informationszeitalters entstanden, die die fortschreitenden Einschnitte und den Abbau von Grund- und Bürgerrechten nicht länger hinnehmen will. Im Mittelpunkt unserer Politik steht der Schutz und die Verbesserung jener verbrieften Rechte. Wir lehnen ihre Beschränkungen ab und setzen uns für einen stärkeren Schutz und eine stärkere Beachtung dieser Rechte ein. Die Piratenpartei setzt sich zudem dafür ein, dass sich jeder Mensch unabhängig von seiner Herkunft, Geschlecht, Sexualität oder Religion frei entfalten kann. Jede Form von Diskriminierung lehnen wir ab. Die Freiheit des Einzelnen ist das höchste Gut einer Demokratie. Die verbrieften Grundrechte sind die Grundlage der Ideen, aus denen die Ziele und Positionen der Piraten des Landesverbandes Brandenburg erarbeitet werden.

Transparenz, Demokratie, Bürgerrechte, Datenschutz

Mehr Demokratie und Bürgerrechte

Die öffentliche Willensbildung und der Aufbau einer starken Zivilgesellschaft ist unser zentrales Anliegen. Die Ausdehnung des Demokratieprinzips auf alle gesellschaftlichen Bereiche steht im Mittelpunkt. Die Versammlungsfreiheit darf nicht eingeschränkt werden.

Wir wollen nicht im Ist-Zustand verweilen, sondern Demokratie mit direkten Beteiligungsmöglichkeiten weiterentwickeln. Wir treten dauerhaft für eine Überprüfung und Offenlegung aller Entscheidungsabläufe ein. Die Brandenburger Piraten setzen sich dafür ein, dass der Bürger durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien auf einfache Art und Weise Zugang zu amtlichen Informationen von und über die öffentlichen Institutionen erhält. Das Grundrecht auf Internetzugang, der dem jeweils durchschnittlichen technischen Standard (Breitband) entsprechen muss, ist hierfür eine Voraussetzung.

Wir wollen mehr Mitbestimmung bei kommunalen, regionalen und landesweiten Planungsvorhaben. Wir fordern ein unmittelbares Recht auf Mitbestimmung bei der Gesetzgebung ein. Auf Landes- und Bundesebene sind barrierefreie Volksbefragungen, Volksbegehren, Petitionen und Volksentscheide einzuführen. Bürgerforen und Bürgerhaushalte sollen der Mittelpunkt kommunaler Mitbestimmung werden. Wir treten für faire Wahlgesetze und Chancengleichheit für alle politischen Mitbewerber ein. Wir wollen das Wahlsystem reformieren, um den Wählern mehr Möglichkeiten zu bieten, ihre Meinungen mitteilen zu können. Dazu bedarf es eines modernen Wahlrechtes. Wir lehnen Hürden für Kleinparteien, sichere Listenplätze und willkürliche Änderungen der Wahlbezirksgrößen ab. Abgeordnete müssen frei entscheiden können und von Fraktionszwängen und Koalitionsverträgen unabhängig sein. Wir treten zudem für eine deutlichere Trennung von Amt und Mandat ein. Die kommunale Selbstverwaltung ist ein wesentliches Element staatlicher Dezentralisierung und Demokratisierung. Demokratie braucht starke Grund- und gelebte Bürgerrechte.

Mehr Transparenz des Staatswesens

Wir stehen für einen transparenten Staat, nicht für den gläsernen Bürger. Wir verstehen Transparenz als entscheidendes Gegengewicht in der Beziehung von Bürgern zur Politik und Verwaltung. Jeder Bürger hat das Recht, sich bei der Verwaltung über deren Tätigkeit zu informieren. Wir fordern die vollständige Offenlegung von Verwaltungsprozessen. Informationen, die in öffentlichen Stellen vorhanden sind, gehören der Allgemeinheit. Sie müssen deshalb auch öffentlich zugänglich sein. Ein diesen Forderungen entsprechendes Informationsfreiheitsgesetz ist uns ein wichtiges Anliegen und steht im Einklang mit den Schutzbestimmungen anderer Gesetze. Es definiert außerdem genau und in engen Grenzen Regelungen, etwa zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und dem Schutz der personenbezogenen Daten der Bürgerinnen und Bürger.

Privatsphäre und Datenschutz

Der Schutz der Privatsphäre und der Datenschutz gewährleisten Würde und Freiheit des Menschen, sowie Meinungsfreiheit und demokratische Teilhabe. Die Wahrung der Privatsphäre ist unabdingbar für den Erhalt der Demokratie. Sie bildet die Voraussetzung für Meinungsfreiheit und die persönliche Entfaltung des Einzelnen. Dafür bedarf es unbeobachtete und unantastbare Freiräume, in denen die Privatsphäre geschützt ist. Dies muss grundsätzlich immer gewährleistet sein. Eine Überwachung öffentlicher Räume durch optische oder elektronische Einrichtungen ist nur in eng begrenzten und nachvollziehbar begründeten Ausnahmefällen hinnehmbar. Für alle Menschen in Brandenburg gilt die Unschuldsvermutung, daher darf es keine verdachtsunabhängige Überwachung geben. Jeder Bürger muss unbeobachtet mit anderen kommunizieren können. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung muss gestärkt und strikt eingehalten werden.

Bürgernahe Verwaltung

Digitale Kommunikations- und Informationstechniken (E-Government) ermöglichen eine koordinierte Abwicklung von Verwaltungsaufgaben, die sich an den Bedürfnissen der Bürger orientiert. Anträge an die Verwaltung müssen auf digitalem Wege gestellt werden können und der Status ihrer Bearbeitung muss online abrufbar sein. Dabei sollte dem Bürger ein einheitliches Online-Portal zur Verfügung stehen, um zu verhindern, dass er jedes Ressort einzeln anschreiben muss. Hier müssen der Schutz personenbezogener Daten und die informationelle Selbstbestimmung zwingend sichergestellt werden. In den öffentlichen Verwaltungen ist freie Software einzusetzen und deren Weiterentwicklungen sind ebenfalls unter einer freien Lizenz zur Verfügung zu stellen. Alle angebotenen Dienste müssen barrierefrei und plattformunabhängig nutzbar sein.

Bildung und Wissenschaft

Für die Brandenburger Piraten ist Bildung ein lebensbegleitender Entwicklungsprozess, in dem der Mensch seine Fähigkeiten ganzheitlich erweitert. Dies umfasst den Erwerb geistiger, kreativer, kultureller, sozialer und praktischer Kompetenzen. Bildungseinrichtungen sollen ein echter Lern- und Lebensraum sein, der neben Bildungs- und Freizeitangeboten auch Beratung und Hilfestellung bietet. Sie müssen es den Lernenden ermöglichen, sich orientierend an den Werten einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft zu bilden. Wissenschaft ist die Erweiterung des Wissens durch Forschung, dessen Weitergabe durch Lehre beziehungsweise Veröffentlichung, der gesellschaftliche, historische und institutionelle Rahmen, in dem dies organisiert betrieben wird, sowie die Gesamtheit des so erworbenen Wissens.

Recht auf Bildung

Jeder Mensch hat das Recht auf freien und selbstbestimmten Zugang zu Wissen und Bildung. Demokratie lebt von der mündigen Teilhabe der Menschen. Nur mit freiem Zugang zu Bildung und Wissen können alle Menschen in vollem Umfang am öffentlichen Leben und Diskurs, sowie am demokratischen Prozess teilhaben. Bildung und Wissenschaft sind die zentralen Antriebskräfte des sozialen, politischen und wirtschaftlichen Fortschritts auf dem unser materieller und geistiger Wohlstand beruht. Sie versetzen uns in die Lage, Herausforderungen zu meistern, Problemlösungen zu finden und, wenn nötig, den Kurs zu ändern.

Vielfalt und Wahlfreiheit

Jeder Mensch ist ein Individuum mit persönlichen Neigungen, Stärken und Schwächen. Bildung soll den Einzelnen unterstützen, seine Begabungen zu entfalten, Schwächen abzubauen und eigene Interessen und Fähigkeiten zu entdecken. Sie soll befähigen, sich Werte eigenständig anzueignen und kritisch zu hinterfragen. Ein Bildungssystem kann nur dann gerecht sein, wenn Wahlfreiheit herrscht: Jeder Mensch muss unabhängig von sozialer und kultureller Herkunft, finanzieller Lage und sonderpädagogischem Förderbedarf die von ihm bevorzugte Bildungsform frei wählen können. Pauschale Ausschlusskriterien sind grundsätzlich abzulehnen. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass Lernende nicht aufgrund ihrer finanziellen Situation gehindert sind, ihren gewünschten Bildungsweg zu verfolgen. Ein Bildungssystem muss so finanziert werden, dass es dabei nicht zu Wartezeiten kommt.

In einer freiheitlichen Gesellschaft braucht Bildung nicht allein Staatsaufgabe zu sein: Alternative Bildungseinrichtungen fördern nicht nur die Vielfalt, sondern lassen Menschen selbst Verantwortung für Bildung übernehmen. Der Erwerb von Abschlüssen muss unabhängig davon möglich sein, wie und wo gelernt wurde. Wir erkennen an, dass Bildung auch außerhalb von staatlichen Institutionen erworben werden kann, wenn die qualitativ hochwertige Ausbildung sichergestellt ist. Neben herkömmlich erworbenen Abschlüssen muss es alternative Möglichkeiten geben, Zugang zu jeder Art von weiterführender Bildung zu erlangen.

Freier Zugang zu Wissen und wissenschaftlichen Ergebnissen

Die vorhandenen Forschungseinrichtungen im Land Brandenburg und ihr wissenschaftliches Spektrum bilden die Grundlage für freies und fruchtbares Forschen. Der Wert wissenschaftlicher Erkenntnisse hängt in einem erheblichen Maße von ihrer freien und öffentlichen Zugänglichkeit ab. Deshalb ist ein freier Zugang zu wissenschaftlicher Tätigkeit, wissenschaftlichen Diskursen und Forschungsergebnissen unabdingbar.

Der Wert von Wissenschaft lässt sich nicht auf wirtschaftliche oder infrastrukturelle Aspekte reduzieren. Um ihre Vielfalt und Freiheit zu wahren, darf wissenschaftliche Tätigkeit keinen politischen oder wirtschaftlichen Zwängen unterliegen. Die Vernetzung von Wissenschafts- und Bildungseinrichtungen, auch mit Einrichtungen anderer Bundesländer, muss gezielt gefördert werden. Forschungseinrichtungen sollen Kooperationen mit Bildungsinstitutionen anstreben und sich für Lernende aus allen anderen Bildungsbereichen öffnen.

Wir wollen die Chancen neuer technischer Möglichkeiten und Kommunikationsformen in der Wissensverbreitung stärker aufgreifen. Der Zugang zum wissenschaftlichen und kulturellen Erbeder Menschheit, nach dem Prinzip des "Offenen Zuganges" [oz], ist ein unerlässlicher Bestandteil des gegenwärtigen und zukünftigen Wissenschaftsbetriebs. Zudem muss jedem Bürgerder Zugang zu Wissen und Informationen, die mit Hilfe von Steuergeldern erforscht oder erworben wurden, ermöglicht werden. Dies gilt insbesondere für Schulen und Universitäten. Ein Grundrecht auf Zugang zu Wissen und Internet (Breitband) ist unabdingbar. Wissen darf kein Luxusgut werden!

<Beginn Fußnote> [oz] = meint, dass diese [= die wissenschaftliche, Anm. d. Red.] Literatur kostenfrei und öffentlich im Internet zugänglich sein sollte, so dass Interessierte die Volltexte lesen, herunterladen, kopieren, verteilen, drucken, in ihnen suchen, auf sie verweisen und sie auch sonst auf jede denkbare legale Weise benutzen können, ohne finanzielle, gesetzliche oder technische Barrieren jenseits von denen, die mit dem Internet-Zugang selbst verbunden sind. In allen Fragen des Wiederabdrucks und der Verteilung und in allen Fragen des Copyright überhaupt sollte die einzige Einschränkung darin bestehen, den jeweiligen Autorinnen und Autoren Kontrolle über ihre Arbeit zu belassen und deren Recht zu sichern, dass ihre Arbeit angemessen anerkannt und zitiert wird. (http://open-access.net/de/allgemeines/was_bedeutet_open_access/) <Ende Fußnote>

Wirtschaft

Die Piraten Brandenburg setzen sich für eine nachhaltige Wirtschaftspolitik ein. Wir sind für die Stärkung der regionalen und kommunalen Wirtschaft, insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen. Wir sind für die Förderung regionaler Arbeitsmärkte. Die Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten gibt den Bürgern mehr Freiheit, wieder unabhängiger ihr Leben zu gestalten. Die Förderpolitik des Landes Bandenburg muss so gestaltet sein, dass primär regionale und kommunale Projekte und Unternehmen gefördert werden. Es entspricht nicht dem piratischen Nachhaltigkeitsbegriff, dass die Verwendung der Steuergelder der Bürger zu erhöhten Gewinnen bei Unternehmen führen. Die Haushaltspolitik des Landes gründet sich auf dem Verursacherprinzip. Wer bestellt bezahlt. Subventionen sollen nur dort eingesetzt werden, wo wichtige wirtschafts- und forschungspolitische Ziele anders nicht erreicht werden können. Sie müssen zeitlich begrenzt sein und unterliegen einer steten Überprüfung. Die Netze der Infrastruktur sollen in öffentlicher, bevorzugt in kommunaler Hand, sein. Dabei ist ein diskriminierungsfreier, kostengünstiger Zugang zu gewährleisten. Die Entgelte richten sich nach den Kosten. Die Einrichtung und der Ausbau von kommunalen Betrieben - einschließlich der Rekommunalisierung - ist zu fördern.

Grundrecht auf Internetzugang (Breitband)

Die Piraten Brandenburg treten für ein Grundrecht auf Internetzugang (Breitband) ein.

Soziales

Die Piratenpartei setzt sich für Lösungen ein, die eine sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe individuell und bedingungslos garantieren und dabei auch wirtschaftliche Freiheit erhalten und ermöglichen. Frei kann jedoch nur sein, wer frei ist von Angst um seine Existenz und sich deshalb zu politischen und gesellschaftlichen Themen eine Meinung bilden kann. Sozialleistungen sollen in angemessener Höhe für alle betroffenen Bürger gerecht und unter Beachtung von Privatsphäre und Bürgerrechten bereitgestellt werden. Die gerechte und angemessene Vergütung aller Erwerbstätigkeiten ist Voraussetzung für eine soziale und gesellschaftliche Teilhabe. Eine gesellschaftliche Teilhabe ist heutzutage ohne Internetzugang nicht mehr denkbar. Daher treten die Piraten Brandenburg für ein Grundrecht auf Internetzugang, der dem jeweils durchschnittlichen technischen Standard (Breitband) entsprechen muss, ein.

Umwelt und Energie

Die Piratenpartei steht für die Stärkung der Grundrechte aller Menschen. Um die Grundrechte wie Freiheit, Gleichheit und Unabhängigkeit zu wahren, muss dafür Sorge getragen werden, dass diese Rechte nicht durch Umweltschäden oder Ressourcenknappheit bedroht werden. Die Piratenpartei setzt sich daher für eine intakte und lebenswerte Natur und Umwelt für Mensch und Tier ein. Ein funktionierendes natürliches Ökosystem ist die Quelle gesunder Nahrung und damit unsere Lebensgrundlage.

Die Piraten im Land Brandenburg setzen sich für die Stärkung dezentraler, kommunaler Energieunternehmen ein. Zur flächendeckenden Sicherung der Energieversorgung aller in Brandenburg lebenden Menschen, können Energieunternehmen Versorgergemeinschaften bilden. Mono- und Oligopolstrukturen sollen abgebaut und die demokratische Einflussnahme auf Unternehmen durch Angestellte und Bürger gefördert werden. Energieunternehmen sollen zu größtmöglicher Kostentransparenz verpflichtet werden. Die Energieerzeugung soll auf natürlichen und regenerativen Ressourcen aufbauen. Gewinnung und Bereitstellung sollen umweltfreundlich gestaltet werden. Zur Energiegewinnung verwendete Ressourcen sollen möglichst vor Ort gewonnen und genutzt werden. Für die Energieerzeugung aus regenerativen Energieträgern ist es unabdingbar, dass Energiespeicher erforscht und ausgebaut werden. Leistungsspitzen der regenerativen Energieerzeugung müssen gespeichert und dann verwendet werden, wenn Bedarf daran besteht. Energiespeicher sollen umweltschonend und an regionale Gegebenheiten angepasst gestaltet werden. Energienetze sind so anzupassen, dass sie den Anforderungen der Zukunft gewachsen sind. Energienetze gehören zur lebensnotwendigen Infrastruktur. Sie gehören in die öffentliche Hand oder sind staatlicher Kontrolle zu unterstellen. Eine funktionstüchtige Energieinfrastruktur muss gesichert sein.

Um allen Bürgern einen gerechten Zugang zu Trinkwasser zu ermöglichen, lehnen wir eine Privatisierung von Wasserbetrieben ab. Wasserbetriebe gehören in kommunale Hand. Zu den Aufgaben der Kommunen gehört es auch, der Verschwendung und Verschmutzung von Trinkwasser vorzubeugen. Wasser ist ein schützenswertes Gut, welches Voraussetzung für eine intakte Natur und Umwelt ist und eine gesunde Ernährung und Versorgung sicherstellt. Dieses Gut muss durch geeignete Schutzmaßnahmen bewahrt werden.

Bauen und Verkehr

Eine nachhaltige Entwicklung des Verkehrs, des Bauens und der Stadtentwicklung hat angesichts der ökologischen, sozialen und ökonomischen Entwicklung in Brandenburg einen hohen Stellenwert. Die Überwindung der Folgen des demographischen Wandels und der wirtschaftsstrukturellen Entwicklung muss durch eine integrierte, partizipative und transparente Zusammenarbeit aller Beteiligten erreicht werden. Zu einer nachhaltigen Entwicklung gehören die Bereitstellung und Überprüfbarkeit eines klimafreundlichen Verkehrsangebotes, die Schaffung eines attraktiven Wohnumfeldes, die Reaktivierung von brachliegenden Flächen auf vielfältige Weise, der Erhalt von historisch bedeutsamer Bausubstanz und von städtischen und ländlichen Strukturen, die Vermeidung der Zersiedelungen von Landschaft und Natur und der Erhalt von zusammenhängenden Kulturlandschaften und Grünanlagen in städtischen Gebieten. Die Zusammenarbeit in den Gebietskörperschaften, mit umliegenden Kommunen sowie die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Polen ist dabei in allen Bereichen der Planung zu intensivieren.

Verkehr und Infrastruktur

Mobilität ist in der heutigen Gesellschaft ein wesentliches Merkmal für Lebensqualität und Entwicklungschancen der Bevölkerung. Die Infrastruktur einer gesicherten Versorgung mit Energie und Gütern gehört zu einer zivilisierten Gesellschaft. Kennzeichen einer entwickelten Wirtschaftsordnung ist auch der sparsame Umgang mit Rohstoffen, die Wiederverwertung von Ressourcen und der verantwortungsvolle und sparsame Umgang mit finanziellen Mitteln. Wir erkennen die unterschiedlichen Bedingungen der Infrastruktur und erstreben Wettbewerb, wo er die Bildung von Monopolen und Oligopolen verhindert. Wir setzen uns dafür ein, bestehende Monopole aufzulösen und plädieren für eine Infrastruktur in staatlicher Trägerschaft, in der Wettbewerb aus strukturellen Gründen nicht möglich ist. Für dieses Ziel sind differenzierte Lösungen und innovative Ideen nötig. Örtliche und überörtliche Versorgungsinfrastrukturen müssen sich den Veränderungen durch die Bevölkerungsentwicklung anpassen können. Verkehrsbeziehungen sind möglichst zu bündeln. Dabei haben in der Planung Verkehrsmittel Vorrang, die ökonomisch und ökologisch langfristig die beste Bilanz vorweisen können. Eine ausreichende Anbindung der gesamten Bevölkerung an den öffentlichen Personennahverkehr ist sicherzustellen.

Stadtplanung und Regionalplanung

Alle Planungen der öffentlichen Hand dienen einer gerechten Abwägung öffentlicher und privater Interessen im Zusammenleben der Menschen. Planung ist unverzichtbar und darf nicht zugunsten einseitiger Interessen eingeschränkt oder aufgegeben werden. Planung soll immer ein ausgewogenes Mit- und Nebeneinander von Bedürfnissen des Wohnens, des Arbeitens, des Verkehrs, der Infrastruktur, der Kommunikation, der Bildung, des Sports und Kultur sowie der Freizeitgestaltung regeln. Auf allen Entscheidungsebenen (Land, Landkreise, Kommunen) soll die Bevölkerung in offenen Verfahren rechtzeitig und umfassend beteiligt und informiert werden. Die Bedürfnisse der Betroffenen sollen entsprechend berücksichtigt werden. Unkomplizierte und effektive Verfahren zu Bürgerbeteiligung müssen dabei entwickelt und konsequent ausgebaut werden. Alle für die Planung relevanten Informationen und Grundlagen sind öffentlich zugänglich zu machen und zu erläutern.