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Antragsfabrik/Abschaffung des Landesamtes für Verfassungsschutz: Unterschied zwischen den Versionen

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Ich bin generell für diesen Antrag, denke aber, dass er wahrscheinlich nicht korrekt formuliert ist. Auf der Seite http://www.verfassungsschutz.brandenburg.de/cms/detail.php/lbm1.c.336846.de steht, dass es sich um die "Abteilung Verfassungsschutz des Ministeriums des Innern im Land Brandenburg" handelt. Wir sollten das, was aufgelöst werden soll, deswegen auch so bezeichnen. Eine "Staatsschutzabteilung der Polizei Brandenburg" konnte ich ebenso nicht im Internet finden, dafür das Landeskriminalamt Brandenburg [http://de.wikipedia.org/wiki/Landeskriminalamt_Brandenburg].
Ich bin generell für diesen Antrag, denke aber, dass er wahrscheinlich nicht korrekt formuliert ist. Auf der Seite http://www.verfassungsschutz.brandenburg.de/cms/detail.php/lbm1.c.336846.de steht, dass es sich um die "Abteilung Verfassungsschutz des Ministeriums des Innern im Land Brandenburg" handelt. Wir sollten das, was aufgelöst werden soll, deswegen auch so bezeichnen. Eine "Staatsschutzabteilung der Polizei Brandenburg" konnte ich ebenso nicht im Internet finden, dafür das Landeskriminalamt Brandenburg [http://de.wikipedia.org/wiki/Landeskriminalamt_Brandenburg].
Der Antrag sollte meiner Meinung nach also folgendermaßen formuliert werden: "Die Piratenpartei Brandenburg setzt sich dafür ein, dass die Abteilung Verfassungsschutz des Ministeriums des Innern im Land Brandenburg aufgelöst wird. Die Aufgaben sollen - soweit notwendig - an das Landeskriminalamt Brandenburg übertragen werden." -[[Benutzer:Markus Hoffmann|Markus Hoffmann]] 21:20, 16. Mai 2012 (CEST)
Der Antrag sollte meiner Meinung nach also folgendermaßen formuliert werden: "Die Piratenpartei Brandenburg setzt sich dafür ein, dass die Abteilung Verfassungsschutz des Ministeriums des Innern im Land Brandenburg aufgelöst wird. Die Aufgaben sollen - soweit notwendig - an das Landeskriminalamt Brandenburg übertragen werden." -[[Benutzer:Markus Hoffmann|Markus Hoffmann]] 21:20, 16. Mai 2012 (CEST)
Ich bin generell gegen diesen Antrag. Eine Auflösung des Brandenburger Verfassungsschutzes und Übertragung der Aufgaben an die Polizei würden gegen die Gewaltenteilung in Deutschland verstoßen. Was das bedeuten kann, hat unsere Geschichte bereits gelehrt. Der Verfassungsschutz darf seine Aufgaben erst nach Genehmigung durch die Kontrollkommision des Brandenburger Landtages wahrnehmen, es gibt keinerlei hoheitliche Rechte. Wenn die Piraten in den Landtag einziehen werden, bestimmen sie ebenfalls die Arbeit des Brandenburger Verfassungsschutzes mit.Eine Abschaffung des Verfassungsschutzes würde bedeuten, dass keinerlei Aufklärung mehr im Bereich rechte, linke Gewalt, Salafisten, Gewalt im Netz ect.pp. mehr stattfinden würde.


==== Argument 1 ====
==== Argument 1 ====

Version vom 14. Juni 2012, 15:12 Uhr

Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein am 17.05.2012 eingereichter Programmantrag für den LPT 2012.1 von Jensbernau.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite.
Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden!
Eine Übersicht aller Anträge findest Du auf der Seite Antragsfabrik/LPT 2012.1.

Änderungsantrag Nr.
WP084
Beantragt von
Jensbernau
Betrifft
Wahlprogramm
Beantragte Änderungen

Der Landesparteitag möge beschließen:

Die Piratenpartei Brandenburg setzt sich dafür ein, dass das Landesamt für Verfassungsschutz Brandenburg aufgelöst wird. Die Aufgaben sollen - soweit notwendig - an die Staatsschutzabteilung der Polizei Brandenburg übertragen werden.

Begründung

Nach § 3 Bundesverfassungsschutzgesetz ist die Aufgabe des Verfassungsschutzes "die Sammlung und Auswertung von Informationen über Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben, sowie sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten im Geltungsbereich dieses Gesetzes für eine fremde Macht, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden".

Der Verfassungsschutz ist nicht für den Schutz der Grundrechte der Bürger da, sondern definiert sich ausschließlich als "Staatsschutzbehörde". Alle o. g. Gefahren sind Vorbereitungshandlungen zu schweren Straftaten. Dafür reichen die Möglichkeiten der Polizeibehörden aus. Ihnen stehen auch Mittel zur verdeckten Ermittlung zur Verfügung.

Die Entwicklung der letzten Jahre haben gezeigt, dass die Arbeit des Verfassungsschutzes die Aufklärung von Straftaten oder deren Vorbereitungshandlungen eher behindern, als fördern. Eine effiziente und transparente Kontrolle - auch der bereitgestellten Geldmittel - findet nicht oder nur rudimentär statt. Eine effektive Vernetzung der Landesämter und des Bundesamtes ist nicht erkennbar. Insbesondere die skandalösen Umstände beim Einsatz von sogenannten V-Leuten in der NPD und der damit erfolgten verdeckten Finanzierung der NPD und das völlige Versagen bei den Terroranschlägen der NSU sind nicht hinnehmbar.

Nach der Aufgabenbeschreibung "ist der Staatsschutz zuständig für die Gefahrenabwehr im Bereich politisch motivierter Straftaten sowie für die Erforschung und vorbeugende Bekämpfung von Staatsschutzdelikten, die im Präsidiumsbereich anfallen und bei denen keine zentrale Strafverfolgung durch das Landeskriminalamt geboten ist". Diese Aufgaben werden aufgrund einer Fülle von Rechtsbestimmungen wahrgenommen - ein Schutz der Grundrechte der Betroffenen ist zumindest auf dem Papier gewährleistet und unterliegt grundsätzlich der rechtlichen Kontrolle durch Gerichte.



Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. RicoB CB - bitte einreichen! :-)
  2. ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Wolfgang
  2. Kay Drews

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. ?
  2. ?
  3. ...

Diskussion

Ich bin generell für diesen Antrag, denke aber, dass er wahrscheinlich nicht korrekt formuliert ist. Auf der Seite http://www.verfassungsschutz.brandenburg.de/cms/detail.php/lbm1.c.336846.de steht, dass es sich um die "Abteilung Verfassungsschutz des Ministeriums des Innern im Land Brandenburg" handelt. Wir sollten das, was aufgelöst werden soll, deswegen auch so bezeichnen. Eine "Staatsschutzabteilung der Polizei Brandenburg" konnte ich ebenso nicht im Internet finden, dafür das Landeskriminalamt Brandenburg [1]. Der Antrag sollte meiner Meinung nach also folgendermaßen formuliert werden: "Die Piratenpartei Brandenburg setzt sich dafür ein, dass die Abteilung Verfassungsschutz des Ministeriums des Innern im Land Brandenburg aufgelöst wird. Die Aufgaben sollen - soweit notwendig - an das Landeskriminalamt Brandenburg übertragen werden." -Markus Hoffmann 21:20, 16. Mai 2012 (CEST)

Ich bin generell gegen diesen Antrag. Eine Auflösung des Brandenburger Verfassungsschutzes und Übertragung der Aufgaben an die Polizei würden gegen die Gewaltenteilung in Deutschland verstoßen. Was das bedeuten kann, hat unsere Geschichte bereits gelehrt. Der Verfassungsschutz darf seine Aufgaben erst nach Genehmigung durch die Kontrollkommision des Brandenburger Landtages wahrnehmen, es gibt keinerlei hoheitliche Rechte. Wenn die Piraten in den Landtag einziehen werden, bestimmen sie ebenfalls die Arbeit des Brandenburger Verfassungsschutzes mit.Eine Abschaffung des Verfassungsschutzes würde bedeuten, dass keinerlei Aufklärung mehr im Bereich rechte, linke Gewalt, Salafisten, Gewalt im Netz ect.pp. mehr stattfinden würde.


Argument 1

Dein Argument?

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