MOL/Beschluss/2013-006: Unterschied zwischen den Versionen
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|bemerkung= [[Benutzer:Kolben69|Andreas]]: Ich bin dagegen, weil es keinen Hinweis darauf gibt, wie die Fahrkosten belegt werden müssen und somit jeder einfach Geld anfordern könnte. Im Beschluß muss geregelt sein, wie der Antragsteller seine Fahrtkosten belegen muss. Auch sollte geregelt sein, wie Fahrtkosten erstettet werden, wenn die Summe der Anträge 500,-€ übersteigt. Bekommen dann alle anteilig oder wird "wer zuerst kommt..." als Kriterium zur Auszahlung festgelegt. Schließlich ist niemand verpflichtet, die geforderten Fahrtkosten dann auch zu spenden. | |bemerkung= [[Benutzer:Kolben69|Andreas]]: Ich bin dagegen, weil es keinen Hinweis darauf gibt, wie die Fahrkosten belegt werden müssen und somit jeder einfach Geld anfordern könnte. Im Beschluß muss geregelt sein, wie der Antragsteller seine Fahrtkosten belegen muss. Auch sollte geregelt sein, wie Fahrtkosten erstettet werden, wenn die Summe der Anträge 500,-€ übersteigt. Bekommen dann alle anteilig oder wird "wer zuerst kommt..." als Kriterium zur Auszahlung festgelegt. Schließlich ist niemand verpflichtet, die geforderten Fahrtkosten dann auch zu spenden. | ||
Ricorehfelde: ich stimme Andreas bei Der Ablehnung zu, jedoch mit dem Zusatz bei Verpflichtung zur Spende, unterstütze ich den Beschluss und Spende selbst 50€ | |||
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Version vom 22. Juli 2013, 19:15 Uhr
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Thema: Fahrkosten zur BTW 2013
Name: Umlaufbeschluss
Datum: 20.07.2013
Status: Abstimmung
Thema: Einstellung eines Postens für Fahrkosten
Der Vorstand möge beschließen: Der Einstellung eines Postens von 500 € für Fahrkosten zur Bundestagswahl 2013 wird zugestimmt.
Begründung
Das Konto soll spendenwilligen Piraten zur Verfügung stehen.
Anmerkung
Zeitraum der Beschlussfassung: bis 22.07.2013 23:00 Uhr
Abstimmung
Abstimmung: | MOL/Beschluss/2013-006 |
Dafür: | Daniel Tzschentke aka Colletti, Petra |
Dagegen: | Andreas |
Enthaltung: | |
nicht abgestimmt: | |
Ergebnis: | angenommen / abgelehnt / vertagt |
Bemerkung: | Andreas: Ich bin dagegen, weil es keinen Hinweis darauf gibt, wie die Fahrkosten belegt werden müssen und somit jeder einfach Geld anfordern könnte. Im Beschluß muss geregelt sein, wie der Antragsteller seine Fahrtkosten belegen muss. Auch sollte geregelt sein, wie Fahrtkosten erstettet werden, wenn die Summe der Anträge 500,-€ übersteigt. Bekommen dann alle anteilig oder wird "wer zuerst kommt..." als Kriterium zur Auszahlung festgelegt. Schließlich ist niemand verpflichtet, die geforderten Fahrtkosten dann auch zu spenden.
Ricorehfelde: ich stimme Andreas bei Der Ablehnung zu, jedoch mit dem Zusatz bei Verpflichtung zur Spende, unterstütze ich den Beschluss und Spende selbst 50€ |