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Version vom 21. Oktober 2013, 06:26 Uhr
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Thema: Übernahme der Mitgliederverwaltung
Name: Umlaufbeschluss
Datum: 20.10.2013
Status: Entwurf
Thema: Übernahme der Mitgliederverwaltung
Der Vorstand möge beschließen, dass die stellvertretende Kreisvorsitzende die Mitgliederverwaltung und die Einladung zum Kreisparteitag übernimmt.
Begründung
Laut § 11 Absatz 3 PartG vertritt die stellvertretende Kreisvorsitzende den Kreisverband gemäß § 26 Absatz 1 Satz 2 und 3 BGB und ist somit die gesetzliche Vertreterin des Kreisverbandes. Als solche ist sie für die termin-, frist- und formgerechte Einberufung des Kreisparteitages verantwortlich. Hierzu wird die Mitgliederverwaltung benötigt. Darüber hinaus benötigt die stellvertretende Kreisvorsitzende die Mitgliederverwaltung, um die mit ihrem Amt und der hiermit verbundenen Verantwortung, mit der Sorgfalt eines ordentlichen Sachverwalters erfüllen zu können.
Anmerkung
Zeitraum der Beschlussfassung: bis 21.10.2013 21:00 Uhr
Abstimmung
Abstimmung: | MOL/Beschluss/2013-009 |
Dafür: | Petra,Daniel |
Dagegen: | |
Enthaltung: | Kolben |
nicht abgestimmt: | |
Ergebnis: | angenommen / abgelehnt / vertagt |
Bemerkung: | Kolben: Ich halte die Intention für gut, doch glaube ich, dass hier nur wieder der Grundstein für neue Unterstellungen gelegt wird. |