Benutzer Diskussion:ΒαšîšÞîℜατ: Unterschied zwischen den Versionen
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2. Ein Datenschutzbeauftragter kann nicht abberufen werden. Er ist so ziemlich ewig DSB - bis er im Knast sitzt, tot ist oder selbst nicht mehr will. | 2. Ein Datenschutzbeauftragter kann nicht abberufen werden. Er ist so ziemlich ewig DSB - bis er im Knast sitzt, tot ist oder selbst nicht mehr will. | ||
: Heißt das jetzt, dass der Ex-Bundesdatenschutzbeauftragte im Knast sitzt, tot ist oder selbst nicht mehr wollte? http://vorstand.piratenpartei.de/beauftragungen/#Datenschutzbeauftragter_bestellt_nach_BDSG |
Version vom 7. November 2013, 15:49 Uhr
Meine Wikiseite gehört mir!
1. Nicht immer. Das hier ist halt ein kollaboratives Wiki, da kann jeder mitarbeiten. Personalisierte Wikis sind nicht gewünscht.
2. Ein Datenschutzbeauftragter kann nicht abberufen werden. Er ist so ziemlich ewig DSB - bis er im Knast sitzt, tot ist oder selbst nicht mehr will.
- Heißt das jetzt, dass der Ex-Bundesdatenschutzbeauftragte im Knast sitzt, tot ist oder selbst nicht mehr wollte? http://vorstand.piratenpartei.de/beauftragungen/#Datenschutzbeauftragter_bestellt_nach_BDSG