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Diskussion:Vorstand/Beschluss/2015-054: Unterschied zwischen den Versionen

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  '''''"Nach dieser Frist dürfen weitere Anträge nur gestellt und beraten werden, wenn dem nicht von der Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder widersprochen wird."'''''  
  '''''"Nach dieser Frist dürfen weitere Anträge nur gestellt und beraten werden, wenn dem nicht von der Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder widersprochen wird."'''''  
P.S.: Könnt ihr endlich mal diese bescheuerte Prinzipienreiterei sein lassen?
P.S.: Könnt ihr endlich mal diese bescheuerte Prinzipienreiterei sein lassen?
[[Benutzer:Skff|-sk-]]
[[Benutzer:Skff|-sk-]]<br>
P.P.S. : Es ist doch egal, mit welcher Hand der Sargdeckel bewegt wird !

Version vom 20. Oktober 2015, 14:36 Uhr

Anmerkung: LaVo GO Art. 3.2 (4) "Anträge sind spätestens 24 Stunden vor Beginn der Sitzung einzureichen." --uk 11:53, 20. Okt. 2015 (CEST)

  • Wenn wir schon dabei sind: Begünstigte haben kein Stimmrecht, §34 BGB. --- Bastian (Diskussion) 12:40, 20. Okt. 2015 (CEST)


Weitere Anmerkung:

"Nach dieser Frist dürfen weitere Anträge nur gestellt und beraten werden, wenn dem nicht von der Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder widersprochen wird." 

P.S.: Könnt ihr endlich mal diese bescheuerte Prinzipienreiterei sein lassen? -sk-
P.P.S. : Es ist doch egal, mit welcher Hand der Sargdeckel bewegt wird !