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Diskussion:DOS/Vorstand/Antrag/2020-001: Unterschied zwischen den Versionen

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Wie kommt es zu dieser Einschätzung? <br>
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''(Eine Mehrheit bedeutet mindestens 14 der stimmberechtigten Mitglieder. Zudem haben wir auch weitere Mitglieder, die nicht stimmberechtigt sind, aber auch eine Meinung dazu haben. Ich kann jedenfalls nicht einschätzen, ob es Mehrheiten dafür oder dagegen gibt - weder unter stimmberechtigten noch in Summe aller Mitglieder.)'' [[Benutzer:Skff|Skff]] ([[Benutzer Diskussion:Skff|Diskussion]])
''(Eine Mehrheit bedeutet mindestens 14 der stimmberechtigten Mitglieder. Zudem haben wir auch weitere Mitglieder, die nicht stimmberechtigt sind, aber auch eine Meinung dazu haben. Ich kann jedenfalls nicht einschätzen, ob es Mehrheiten dafür oder dagegen gibt - weder unter stimmberechtigten noch in Summe aller Mitglieder.)'' [[Benutzer:Skff|Skff]] ([[Benutzer Diskussion:Skff|Diskussion]])
"Wie kommt es zu dieser Einschätzung?" durch Gespräche mit Mitgliedern! Das letztlich entscheidende Bild, bekommen wir bei der HV während der Abstimmung. Da für die Einberufung jedoch die Anzahl der Mitglieder laut Satzung ausreichend war, haben wir auch nur die benötigten Mitglieder für diesen Antrag beigebracht. [[Benutzer Diskussion:Riccardo|Riccardo]]

Aktuelle Version vom 27. Januar 2020, 14:21 Uhr

In Zusammenhang mit dem Antrag möchte ich die Anzahl der derzeit Stimmberechtigten wissen. Danke. Skff (Diskussion)

Hallo SK am 26.09.2019 waren im RV DOS 27 Mitglieder Stimmberechtigt davon sind bis Ende 2019 2 Mitglieder ausgetreten, somit dürfte die Anzahl auf 25 stimmberechtigte gefallen sein. Ein zehntel davon rechne ich jetzt nicht vor. Da wir uns vor dem 31.03 befinden und hier die Bundessatzung §4 abs. 4 Gültigkeit haben dürfte, gehen wir Antragsteller von 25 Stimmberechtigten Mitgliedern aus. Im Wiki sowie in dem Protokoll vom 28.11 der letzten ReVoSi sind keine zahlen zu finden. Es ist bei der Brisanz des Antrages jedoch davon auszugehen, das zum 29.02 sämtliche Mitglieder ihre Beiträge bezahlt haben auch hier dürfte die Bundessatzung $4 abs. 4 alle Unstimmigkeiten ausräumen. Liebe Grüße nach Frankfurt Riccardo

  • Kleiner Hinweis: Zur HV am 17.11.2019 waren 29 stimmberechtigt. Durch bekannte Austritte sind es derzeit 27. Daran ändert der Jahreswechsel auch nichts. Hier gilt die Regel "nicht mehr 3 Monate im Rückstand". Das wäre der 31.03.2020. Das Quorum für die Stimmberechtigung ist also grds. auf die letzte Zahl =27 zu bemessen. Die Stimmberechtigung auf der HV selbst bemisst sich nach den für 2020 bezahlten Beiträgen. Hier liegt das Quorum für die Beschlussfähigkeit bei einem Zehntel der stimmberechtigten Mitglieder (zum Zeitpunkt der HV). Das Einberufungsquorum liegt bei o.a. Zehntel der 27= 3. --- Bastian (Diskussion) 22:31, 23. Jan. 2020 (CET)


Im Antrag steht:

"Die beiden genannten Vorstandsmitglieder haben nicht mehr das Vertrauen der Mehrheit der Mitglieder."
Wie kommt es zu dieser Einschätzung?
(Eine Mehrheit bedeutet mindestens 14 der stimmberechtigten Mitglieder. Zudem haben wir auch weitere Mitglieder, die nicht stimmberechtigt sind, aber auch eine Meinung dazu haben. Ich kann jedenfalls nicht einschätzen, ob es Mehrheiten dafür oder dagegen gibt - weder unter stimmberechtigten noch in Summe aller Mitglieder.) Skff (Diskussion)

"Wie kommt es zu dieser Einschätzung?" durch Gespräche mit Mitgliedern! Das letztlich entscheidende Bild, bekommen wir bei der HV während der Abstimmung. Da für die Einberufung jedoch die Anzahl der Mitglieder laut Satzung ausreichend war, haben wir auch nur die benötigten Mitglieder für diesen Antrag beigebracht. Riccardo