Dahme-Oder-Spree/HV/HV2020.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 003: Unterschied zwischen den Versionen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 13: | Zeile 13: | ||
Derzeit lautet § 1 Abs. 2 der Satzung: <br> | Derzeit lautet § 1 Abs. 2 der Satzung: <br> | ||
1Der Sitz des Regionalverbandes ist Frankfurt (Oder). 2Dort befindet sich auch dessen Geschäftsstelle. <br> | 1Der Sitz des Regionalverbandes ist Frankfurt (Oder). 2Dort befindet sich auch dessen Geschäftsstelle. <br> <br> | ||
Ziel des Antrages ist also, daß § 1 Abs. 2 wie folgt lautet: <br> | Ziel des Antrages ist also, daß § 1 Abs. 2 wie folgt lautet: <br> | ||
Der Sitz des Regionalverbandes ist Frankfurt (Oder). <br> | Der Sitz des Regionalverbandes ist Frankfurt (Oder). <br> | ||
<br><br> | <br><br> | ||
Derzeit wird dem jeweiligen Vorstand vorgeschrieben, wo eine Geschäftsstelle einzurichten sei (am Ort des Sitzes).<br> | |||
Streicht man Satz 2 der Vorschrift, steht es dem Vorstand frei, eine Geschäftsstelle an einem beliebigen Ort einzurichten.<br> | Streicht man Satz 2 der Vorschrift, steht es dem Vorstand frei, eine Geschäftsstelle an einem beliebigen Ort einzurichten.<br> | ||
Damit wird dem jeweiligen Vorstand größtmögliche Handlungsfreiheit eingeräumt. | Damit wird dem jeweiligen Vorstand größtmögliche Handlungsfreiheit eingeräumt. | ||
<br><br> | <br><br> | ||
Warum der statuarische Sitz aus der größten Stadt des Regionalverbandes in ein Dorf verlegt werden soll, erschließt sich mir nicht.<br> | Warum der statuarische Sitz aus der größten Stadt des Regionalverbandes in ein Dorf verlegt werden soll, erschließt sich mir nicht.<br> | ||
Der angeführte Grund, daß eine Geschäftsstelle in Frankfurt (Oder) nicht finanzierbar sei, ist kein Grund für die | Der angeführte Grund, daß eine Geschäftsstelle in Frankfurt (Oder) nicht finanzierbar sei, ist kein Grund für die Verlegung des statuarischen Sitzes in ein Dorf.<br> | ||
Soll in einem Dorf eine Geschäftsstelle eingerichtet werden, genügt die Streichung von Satz 2. | Soll in einem Dorf eine Geschäftsstelle eingerichtet werden, genügt die Streichung von Satz 2. | ||
|prüficon=1 | |prüficon=1 | ||
Version vom 20. Februar 2020, 12:34 Uhr
<- Zurück zum Antragsportal
|
Antragsübersicht | |
|---|---|
| Antragsnummer | SA003 |
| Einreichungsdatum | 20 Februar 2020 12:25:21 (UTC) |
| Gliederung | Regionalverband Dahme-Oder-Spree |
| Antragssteller | |
| Antragstyp | Satzungsantrag |
| Zusammenfassung des Antrags | keine Änderung des Sitzes |
| Letzte Änderung | 20.02.2020 |
| Status des Antrags | |
| Abstimmung | |
|
Antragstitel Antragstext Die Mitglieder des Regionalverbandes Dahme-Oder-Spree mögen beschließen, die Satzung wie folgt zu ändern: § 1 Absatz 2 Satz 2 wird gestrichen. Antragsbegründung Dieser Antrag steht in Konkurrenz zu SA001 und SA002 Derzeit lautet § 1 Abs. 2 der Satzung: Piratenpad
|
Der für das Attribut „Antragstitel“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Benutzer:Holger-DOS|Holger-DOS]] (Diskussion)“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier rein.
Argument 1
Dein Argument?
Argument 2
Dein Argument?
