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Benutzer:Neythomas/Kommunalpolitik: Unterschied zwischen den Versionen

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== Was sind Kommunen? ==
Kommunen sind Landkreise, (kreisfreie und kreisangehörige) Städte, Gemeinden und Ortsteile. Zusammen bilden sie nach dem Bund und den Bundesländern die dritte politische Ebene in der Bundesrepublik Deutschland, auf der Politik gemacht wird. Gemäß Grundgesetz gilt dabei:
:''„Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.“ ([https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_28.html Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG])''
Es gilt also das sogenannte '''Subsidaritätsprinzip''': Was vor Ort entschieden werden kann, soll nicht von höherer Ebene entschieden werden. Die Selbstverwaltung der Gemeinden und Gemeindeverbände hat auch in Brandenburg Verfassungsrang (Vgl. [https://bravors.brandenburg.de/de/gesetze-212792#97 Art. 97 Brandenburgische Verfassung]). Den rechtlichen Rahmen für Städte und Gemeinden bildet die [https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkverf Brandenburger Kommunalverfassung]. Sie regelt die kommunalpolitischen Strukturen und Aufgaben im Land Brandenburg.
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Insgesamt gibt es in Deutschland rund 11.000 Kommunen. Die Kommunen des Landes werden ihrem Wesen nach in kreisangehörige Städte und Gemeinden sowie kreisfreie Städte unterteilt. Die meisten Städte und Gemeinden gehören zu einem Landkreis. Insgesamt hat Brandenburg aktuell 14 Landkreise. Die Landeshauptstadt Potsdam sowie die Städte Cottbus, Brandenburg an der Havel und Frankfurt (Oder) sind kreisfreie Städte, da sie wie Landkreise eine deutlich größere Verwaltung benötigen. Sie gehören keinem Landkreis an, sondern bilden gewissermaßen selbst einen eigenen Landkreis. Innerhalb eines Landkreises können sich kleinere Gemeinden auch zu Ämtern zusammenschließen, um bestimmte politische Aufgaben, für deren Bewältigung sie allein zu klein wären, gemeinsam zu erledigen. Innerhalb einer Gemeinde bilden die Ortsteile die kleinste Einheit.
== Aufgaben der Kommunalpolitik ==
Wie bereits erwähnt, dürfen die Kommunen ihre Angelegenheiten soweit möglich selbst regeln und verwalten. Sie haben sogar ein sogenanntes „Aufgabenfindungsrecht”: Eine Kommune kann sich beinahe alles Mögliche zur kommunalen Aufgabe machen - sofern sie dies auch bezahlen kann. Zudem sind die Kommunen für die Ausführung vieler Bundes- und Landesgesetze verantwortlich. Grob unterscheidet man in (von Bund und Land vorgeschriebene) Pflichtaufgaben und freiwillige (selbst gestellte) Aufgaben.
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Bei den '''Pflichtaufgaben''' haben die Kommunen relativ wenig Spielräume. Oft ist nicht nur vorgegeben, dass die Aufgabe von der Kommune erledigt werden muss, sondern auch, wie konkret diese ausgeführt werden sollen. Erledigt eine Kommune vor Ort stellvertretend für eine höhere politsche Ebene eine Funktion, so spricht man auch von einer ''Pflichtaufgabe per Auftrag''. Hier ist genau vorgegeben, wie dies zu geschehen hat. Höhere Ebenen können die Kommune aber auch anweisen, bestimmte Aufgaben zu übernehmen. Hierbei spricht man von ''Pflichtaufgaben nach Weisung''. Der Grad, wie stark die konkrete  Umsetzung vorgeschrieben ist, kann hierbei variieren.
Die '''freiwilligen Aufgaben''' bilden das Herzstück der Kommunalpolitik. Hier geht es um die Lebensqualität der Bürger: um den öffentlichen Personennahverkehr, um Kinder- und Jugendeinrichtungen, um Parks, Schwimmhallen und Sportplätze, Theater, Museen, Bibliotheken und Freizeitangebote. Die meisten dieser Aufgaben unterliegen der ''freiwilligen Selbstverwaltung''. Manche dieser Aufgaben sind aber verpflichtend - etwa die Bereitstellung von Kindergartenplätzen. Wie genau dies erfolgt, darin ist die Kommune aber frei. Man spricht daher auch von einer ''pflichtigen Selbstverwaltung''.

Version vom 28. Oktober 2024, 10:38 Uhr

Einleitung

Was sind Kommunen?

Kommunen sind Landkreise, (kreisfreie und kreisangehörige) Städte, Gemeinden und Ortsteile. Zusammen bilden sie nach dem Bund und den Bundesländern die dritte politische Ebene in der Bundesrepublik Deutschland, auf der Politik gemacht wird. Gemäß Grundgesetz gilt dabei:

„Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.“ (Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG)

Es gilt also das sogenannte Subsidaritätsprinzip: Was vor Ort entschieden werden kann, soll nicht von höherer Ebene entschieden werden. Die Selbstverwaltung der Gemeinden und Gemeindeverbände hat auch in Brandenburg Verfassungsrang (Vgl. Art. 97 Brandenburgische Verfassung). Den rechtlichen Rahmen für Städte und Gemeinden bildet die Brandenburger Kommunalverfassung. Sie regelt die kommunalpolitischen Strukturen und Aufgaben im Land Brandenburg.

Ebene Parlament/Vertretung Regierung/Leitung Verwaltung
Bund Bundestag Bundesregierung Bundesministerien
Bundesbehörden
Land Landtag Landesregierung Landesministerien
Landesbehörden
Kommune Kreistag
Stadtverordnetenversammlung
Gemeindevertretung
Landrat
(Ober)Bürgermeister
Kreis-/Stadt-/Gemeindeverwaltung

Insgesamt gibt es in Deutschland rund 11.000 Kommunen. Die Kommunen des Landes werden ihrem Wesen nach in kreisangehörige Städte und Gemeinden sowie kreisfreie Städte unterteilt. Die meisten Städte und Gemeinden gehören zu einem Landkreis. Insgesamt hat Brandenburg aktuell 14 Landkreise. Die Landeshauptstadt Potsdam sowie die Städte Cottbus, Brandenburg an der Havel und Frankfurt (Oder) sind kreisfreie Städte, da sie wie Landkreise eine deutlich größere Verwaltung benötigen. Sie gehören keinem Landkreis an, sondern bilden gewissermaßen selbst einen eigenen Landkreis. Innerhalb eines Landkreises können sich kleinere Gemeinden auch zu Ämtern zusammenschließen, um bestimmte politische Aufgaben, für deren Bewältigung sie allein zu klein wären, gemeinsam zu erledigen. Innerhalb einer Gemeinde bilden die Ortsteile die kleinste Einheit.

Aufgaben der Kommunalpolitik

Wie bereits erwähnt, dürfen die Kommunen ihre Angelegenheiten soweit möglich selbst regeln und verwalten. Sie haben sogar ein sogenanntes „Aufgabenfindungsrecht”: Eine Kommune kann sich beinahe alles Mögliche zur kommunalen Aufgabe machen - sofern sie dies auch bezahlen kann. Zudem sind die Kommunen für die Ausführung vieler Bundes- und Landesgesetze verantwortlich. Grob unterscheidet man in (von Bund und Land vorgeschriebene) Pflichtaufgaben und freiwillige (selbst gestellte) Aufgaben.

Freiwillige Aufgaben Pflichtige Aufgaben
Freiwillige Selbstverwaltung Pflichtige Selbstverwaltung Pflichtaufgaben nach Weisung Pflichtaufgaben per Auftrag
Pflicht zur Umsetzung freiwillig verpflichtend verpflichtend verpflichtend
Freiheit in der Umsetzung frei frei unterschiedlich vorgegeben
Beispiele ÖPNV
Grünflächen
Sport- und Kultureinrichtungen
Freizeitangebote
Straßen und Fußwege
Grundschulen und Kindergärten
Abfallbeseitigung
Wasser und Abwasser
Ordungsamt
Einwohnermeldewesen
Straßen- und Verkehrsaufsicht
Bauaufsicht
Soziale Grundsicherung
Wahlen
Gesundheitsamt
Passwesen

Bei den Pflichtaufgaben haben die Kommunen relativ wenig Spielräume. Oft ist nicht nur vorgegeben, dass die Aufgabe von der Kommune erledigt werden muss, sondern auch, wie konkret diese ausgeführt werden sollen. Erledigt eine Kommune vor Ort stellvertretend für eine höhere politsche Ebene eine Funktion, so spricht man auch von einer Pflichtaufgabe per Auftrag. Hier ist genau vorgegeben, wie dies zu geschehen hat. Höhere Ebenen können die Kommune aber auch anweisen, bestimmte Aufgaben zu übernehmen. Hierbei spricht man von Pflichtaufgaben nach Weisung. Der Grad, wie stark die konkrete Umsetzung vorgeschrieben ist, kann hierbei variieren.

Die freiwilligen Aufgaben bilden das Herzstück der Kommunalpolitik. Hier geht es um die Lebensqualität der Bürger: um den öffentlichen Personennahverkehr, um Kinder- und Jugendeinrichtungen, um Parks, Schwimmhallen und Sportplätze, Theater, Museen, Bibliotheken und Freizeitangebote. Die meisten dieser Aufgaben unterliegen der freiwilligen Selbstverwaltung. Manche dieser Aufgaben sind aber verpflichtend - etwa die Bereitstellung von Kindergartenplätzen. Wie genau dies erfolgt, darin ist die Kommune aber frei. Man spricht daher auch von einer pflichtigen Selbstverwaltung.