Benutzer:Neythomas/Kommunalpolitik: Unterschied zwischen den Versionen
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Brandenburg hat aktuell 413 '''Städte und Gemeinden'''. Rechtlich besteht zwischen Städten und Gemeinden kein Unterschied. Die Kommunen des Landes werden aber ihrem Wesen nach in kreisangehörige Städte und Gemeinden sowie kreisfreie Städte unterteilt. Die meisten Städte und Gemeinden gehören zu einem '''Landkreis''' - sind also kreisangehörig. Insgesamt hat Brandenburg aktuell 14 Landkreise. Die Landeshauptstadt Potsdam sowie die Städte Cottbus, Brandenburg an der Havel und Frankfurt (Oder) sind '''kreisfreie Städte''', da sie wie Landkreise eine deutlich größere Verwaltung benötigen. Sie gehören keinem Landkreis an, sondern bilden gewissermaßen selbst einen eigenen Landkreis. Innerhalb eines Landkreises können sich kleinere Gemeinden auch zu '''Ämtern''' zusammenschließen, um bestimmte politische Aufgaben, für deren Bewältigung sie allein zu klein wären, gemeinsam zu erledigen. Innerhalb einer Gemeinde bilden die '''Ortsteile''' die kleinste Einheit. | Brandenburg hat aktuell 413 '''Städte und Gemeinden'''. Rechtlich besteht zwischen Städten und Gemeinden kein Unterschied. Die Kommunen des Landes werden aber ihrem Wesen nach in kreisangehörige Städte und Gemeinden sowie kreisfreie Städte unterteilt. Die meisten Städte und Gemeinden gehören zu einem '''Landkreis''' - sind also kreisangehörig. Insgesamt hat Brandenburg aktuell 14 Landkreise. Die Landeshauptstadt Potsdam sowie die Städte Cottbus, Brandenburg an der Havel und Frankfurt (Oder) sind '''kreisfreie Städte''', da sie wie Landkreise eine deutlich größere Verwaltung benötigen. Sie gehören keinem Landkreis an, sondern bilden gewissermaßen selbst einen eigenen Landkreis. | ||
138 Städte und Gemeinden verfügen über eine eigene Verwaltung. Innerhalb eines Landkreises können sich kleinere Gemeinden auch zu '''Ämtern''' zusammenschließen, um bestimmte politische Aufgaben, für deren Bewältigung sie allein zu klein wären, gemeinsam zu erledigen. In Brandenburg gibt es aktuell 50 Ämter, innerhalb derer sich insgesamt 266 amtsangehörige Städte und Gemeinden eine gemeinsame Verwaltung teilen. Innerhalb einer Gemeinde bilden die '''Ortsteile''' die kleinste politisch-administrative Einheit. | |||
== Aufgaben der Kommunalpolitik == | == Aufgaben der Kommunalpolitik == |
Version vom 28. Oktober 2024, 11:20 Uhr
Einleitung
Was sind Kommunen?
Kommunen sind Landkreise, (kreisfreie und kreisangehörige) Städte, Gemeinden und Ortsteile. Insgesamt gibt es in Deutschland rund 11.000 Kommunen. Zusammen bilden sie nach dem Bund und den Bundesländern die dritte politische Ebene in der Bundesrepublik Deutschland, auf der Politik gemacht wird. Gemäß Grundgesetz gilt dabei:
- „Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.“ (Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG)
Es gilt also das sogenannte Subsidaritätsprinzip: Was vor Ort entschieden werden kann, soll nicht von höherer Ebene entschieden werden. Die Selbstverwaltung der Gemeinden und Gemeindeverbände hat auch in Brandenburg Verfassungsrang (Vgl. Art. 97 Brandenburgische Verfassung). Den rechtlichen Rahmen für Städte und Gemeinden bildet die Brandenburger Kommunalverfassung. Sie regelt die kommunalpolitischen Strukturen und Aufgaben im Land Brandenburg.
Ebene | Parlament/Vertretung | Regierung/Leitung | Verwaltung |
---|---|---|---|
Bund | Bundestag | Bundesregierung | Bundesministerien Bundesbehörden |
Land | Landtag | Landesregierung | Landesministerien Landesbehörden |
Kommune | Kreistag Stadtverordnetenversammlung Gemeindevertretung |
Landrat (Ober)Bürgermeister |
Kreis-/Stadt-/Gemeindeverwaltung |
Brandenburg hat aktuell 413 Städte und Gemeinden. Rechtlich besteht zwischen Städten und Gemeinden kein Unterschied. Die Kommunen des Landes werden aber ihrem Wesen nach in kreisangehörige Städte und Gemeinden sowie kreisfreie Städte unterteilt. Die meisten Städte und Gemeinden gehören zu einem Landkreis - sind also kreisangehörig. Insgesamt hat Brandenburg aktuell 14 Landkreise. Die Landeshauptstadt Potsdam sowie die Städte Cottbus, Brandenburg an der Havel und Frankfurt (Oder) sind kreisfreie Städte, da sie wie Landkreise eine deutlich größere Verwaltung benötigen. Sie gehören keinem Landkreis an, sondern bilden gewissermaßen selbst einen eigenen Landkreis.
138 Städte und Gemeinden verfügen über eine eigene Verwaltung. Innerhalb eines Landkreises können sich kleinere Gemeinden auch zu Ämtern zusammenschließen, um bestimmte politische Aufgaben, für deren Bewältigung sie allein zu klein wären, gemeinsam zu erledigen. In Brandenburg gibt es aktuell 50 Ämter, innerhalb derer sich insgesamt 266 amtsangehörige Städte und Gemeinden eine gemeinsame Verwaltung teilen. Innerhalb einer Gemeinde bilden die Ortsteile die kleinste politisch-administrative Einheit.
Aufgaben der Kommunalpolitik
Wie bereits erwähnt, dürfen die Kommunen ihre Angelegenheiten soweit möglich selbst regeln und verwalten. Sie haben sogar ein sogenanntes „Aufgabenfindungsrecht”: Eine Kommune kann sich beinahe alles Mögliche zur kommunalen Aufgabe machen - sofern sie dies auch bezahlen kann. Zudem sind die Kommunen für die Ausführung vieler Bundes- und Landesgesetze verantwortlich. Grob unterscheidet man in (von Bund und Land vorgeschriebene) Pflichtaufgaben und freiwillige (selbst gestellte) Aufgaben.
Freiwillige Aufgaben | Pflichtige Aufgaben | |||
---|---|---|---|---|
Freiwillige Selbstverwaltung | Pflichtige Selbstverwaltung | Pflichtaufgaben nach Weisung | Pflichtaufgaben per Auftrag | |
Pflicht zur Umsetzung | freiwillig | verpflichtend | verpflichtend | verpflichtend |
Freiheit in der Umsetzung | frei | frei | unterschiedlich | vorgegeben |
Beispiele | ÖPNV Grünflächen Sport- und Kultureinrichtungen Freizeitangebote |
Straßen und Fußwege Grundschulen und Kindergärten Abfallbeseitigung Wasser und Abwasser |
Ordungsamt Einwohnermeldewesen Straßen- und Verkehrsaufsicht Bauaufsicht |
Soziale Grundsicherung Wahlen Gesundheitsamt Passwesen |
Bei den Pflichtaufgaben haben die Kommunen relativ wenig Spielräume. Oft ist nicht nur vorgegeben, dass die Aufgabe von der Kommune erledigt werden muss, sondern auch, wie konkret diese ausgeführt werden sollen. Erledigt eine Kommune vor Ort stellvertretend für eine höhere politsche Ebene eine Funktion, so spricht man auch von einer Pflichtaufgabe per Auftrag. Hier ist genau vorgegeben, wie dies zu geschehen hat. Höhere Ebenen können die Kommune aber auch anweisen, bestimmte Aufgaben zu übernehmen. Hierbei spricht man von Pflichtaufgaben nach Weisung. Der Grad, wie stark die konkrete Umsetzung vorgeschrieben ist, kann hierbei variieren.
Die freiwilligen Aufgaben bilden das Herzstück der Kommunalpolitik. Hier geht es um die Lebensqualität der Bürger: um den öffentlichen Personennahverkehr, um Kinder- und Jugendeinrichtungen, um Parks, Schwimmhallen und Sportplätze, Theater, Museen, Bibliotheken und Freizeitangebote. Die meisten dieser Aufgaben unterliegen der freiwilligen Selbstverwaltung. Manche dieser Aufgaben sind aber verpflichtend - etwa die Bereitstellung von Kindergartenplätzen. Wie genau dies erfolgt, darin ist die Kommune aber frei. Man spricht daher auch von einer pflichtigen Selbstverwaltung.