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Version vom 18. Februar 2025, 11:53 Uhr
Nummer: A2025-023
Datum: 09.02.2025
Gliederung: RV Westbrandenburg
Antragsteller: Andreas Schramm
Termin für Sitzung: 12.02.2025
Status: offen
Antrag
Änderung der GeschäftsordnungAntragsbegehren
RechtsbehelfsbelehrungI.
Ahoi werter Landesvorstand,
1. Aus dem Parteiengesetz ergibt sich, wie die innere Ordnung von Parteien zu gestalten ist. Art. 21 des GG gibt hierbei vor, dass der innere Aufbau einer Partei demokratischen Grundsätzen entsprechen muss. Hieraus ergibt sich bei ablehnenden Entscheidungen eine Begründungspflicht der Partei. Dies ist auch für gerichtliche Verfahren unstreitig. Zudem muss innerparteilicher Rechtsschutz gewährleistet sein. Zum Anspruch der Piratenpartei gehört es hierbei als Mindesstandard den Anforderungen des Parteiengesetzes Rechnung zu tragen und besser noch darüber hinauszugehen.
Als Antwort auf Anfrage Nr. 00304 bekam ich vom Landesvorstand (Sebastian Krone) zur Frage nach Rechtsbehelsbelehrungen nachfolgende Antwort:
"Eine Rechtsbehelfsbelehrung entfällt, weil die Beschlüsse eine Vorstandes kein Bescheid oder Urteil eines Gerichtes oder einer Behörde darstellt. Im Übrigen wird empfohlen, sich das ParteienG und/oder die Satzungen der zuständigen Gliederungen durchzulesen."
2.
Ich beantrage nunmehr:
Der Landesvorstand beschließt nunmehr:
Ablehnende Entscheidungen des Landesvorstandes werden Antragstellerinnen und Antragstellern zusammen mit einer Begründung und Rechtsbehelsbelehrung mitgeteilt.
Antragsbegründung
Begründung:Selbstverständlichkeit
Bemerkung
Der Antrag wurde aus dem OTRS Ticket #1082849 übertragen.Unterstützer
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