Diskussion:Antragsfabrik/MOL/SA01-Antragsrecht: Unterschied zwischen den Versionen
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*Theoretisch wär das kein Problem. Aber noch nicht mal die Landessatzung enthält ein solches Recht für außenstehende Piraten... mhm --[[Benutzer:Ixylon|Ixylon]] ([[Benutzer Diskussion:Ixylon|Diskussion]]) 15:58, 4. Sep. 2012 (CEST) | *Theoretisch wär das kein Problem. Aber noch nicht mal die Landessatzung enthält ein solches Recht für außenstehende Piraten... mhm --[[Benutzer:Ixylon|Ixylon]] ([[Benutzer Diskussion:Ixylon|Diskussion]]) 15:58, 4. Sep. 2012 (CEST) | ||
*Doch: Da steht nichts davon, dass nur _Piraten_ des LV einen Antrag stellen können. In der LPT-GO ist dies nur für Anträge bestimmt, die _in_ der Versammlung gestellt werden. Im Prinzip kann ansonsten jedermann einen Antrag stellen. Warum auch nicht? -- [[Benutzer:Bastian|Bastian]] ([[Benutzer Diskussion:Bastian|Diskussion]]) 16:10, 4. Sep. 2012 (CEST) | *Doch: Da steht nichts davon, dass nur _Piraten_ des LV einen Antrag stellen können. In der LPT-GO ist dies nur für Anträge bestimmt, die _in_ der Versammlung gestellt werden. Im Prinzip kann ansonsten jedermann einen Antrag stellen. Warum auch nicht? -- [[Benutzer:Bastian|Bastian]] ([[Benutzer Diskussion:Bastian|Diskussion]]) 16:10, 4. Sep. 2012 (CEST) | ||
*Was ist "entsprechend"? Nach meiner Lesart bezieht sich das in einer Satzung, die für LV und tiefer gilt, auf LV und tiefer. | |||
So lese ich den §3(3): "Jedes Mitglied der entsprechenden Gliederung hat im Rahmen dieser Satzung das Recht, Anträge einzubringen und diese zur Abstimmung stellen zu lassen." --[[Benutzer:Ixylon|Ixylon]] ([[Benutzer Diskussion:Ixylon|Diskussion]]) 16:50, 4. Sep. 2012 (CEST) |
Version vom 4. September 2012, 14:50 Uhr
Anmerkung: In der Piratenpartei ist es allgemein üblich, dass zumindest jeder Pirat einen Antrag stellen kann. Insofern wäre es schön, wenn der Antrag entsprechend angepasst werden würde. -- Bastian (Diskussion) 11:01, 4. Sep. 2012 (CEST)
- Meinst du jetzt, dass ich das nicht nur auf den KV beschränken soll? --Ixylon (Diskussion) 12:45, 4. Sep. 2012 (CEST)
- Yep. Das wäre schön. Ich meine, dass das ohnehin kaum vorkommt, aber es hat etwas Symbolik -- Bastian (Diskussion) 14:33, 4. Sep. 2012 (CEST)
- Theoretisch wär das kein Problem. Aber noch nicht mal die Landessatzung enthält ein solches Recht für außenstehende Piraten... mhm --Ixylon (Diskussion) 15:58, 4. Sep. 2012 (CEST)
- Doch: Da steht nichts davon, dass nur _Piraten_ des LV einen Antrag stellen können. In der LPT-GO ist dies nur für Anträge bestimmt, die _in_ der Versammlung gestellt werden. Im Prinzip kann ansonsten jedermann einen Antrag stellen. Warum auch nicht? -- Bastian (Diskussion) 16:10, 4. Sep. 2012 (CEST)
- Was ist "entsprechend"? Nach meiner Lesart bezieht sich das in einer Satzung, die für LV und tiefer gilt, auf LV und tiefer.
So lese ich den §3(3): "Jedes Mitglied der entsprechenden Gliederung hat im Rahmen dieser Satzung das Recht, Anträge einzubringen und diese zur Abstimmung stellen zu lassen." --Ixylon (Diskussion) 16:50, 4. Sep. 2012 (CEST)