Diskussion:Landesschiedsgericht/Verfahren/LSG-BB-2009.01: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Frage:''' Was genau bedeutet "Das Antragsverfahren wurde verwiesen."? Was muss ich mir darunter vorstellen? --[[Benutzer:Uk|Uk]] 19:56, 29. Okt. 2009 (CET) | '''Frage:''' Was genau bedeutet "Das Antragsverfahren wurde verwiesen."? Was muss ich mir darunter vorstellen? --[[Benutzer:Uk|Uk]] 19:56, 29. Okt. 2009 (CET) | ||
*"verwiesen" bedeutet an die nächste zuständige Stelle verwiesen. Hier das Bundesschiedsgericht. Kann man auch so schreiben. [[Benutzer:Bastian|Bastian]] | *"verwiesen" bedeutet an die nächste zuständige Stelle verwiesen. Hier das Bundesschiedsgericht. Kann man auch so schreiben. [[Benutzer:Bastian|Bastian]] | ||
:* Danke. Die Statustabelle ist dann auch soweit fertig. --[[Benutzer:Uk|Uk]] 20:29, 29. Okt. 2009 (CET) | |||
Aktuelle Version vom 29. Oktober 2009, 19:29 Uhr
Frage: Was genau bedeutet "Das Antragsverfahren wurde verwiesen."? Was muss ich mir darunter vorstellen? --Uk 19:56, 29. Okt. 2009 (CET)
- "verwiesen" bedeutet an die nächste zuständige Stelle verwiesen. Hier das Bundesschiedsgericht. Kann man auch so schreiben. Bastian
- Danke. Die Statustabelle ist dann auch soweit fertig. --Uk 20:29, 29. Okt. 2009 (CET)
