Benutzer Diskussion:Andreas390: Unterschied zwischen den Versionen
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In der Sache selbst halte ich deine Ausführungen für unzutreffend, da nicht die Möglichkeit zur Kritik beschnitten wird. Kritik -worum es vorliegend aber gar nicht geht- kann selbstverständlich auch ohne eine Beauftragung geäußert werden. Eine andere Sache dagegen ist es, ob ich als Vorstand mit jemanden weiterhin zusammenarbeiten möchte/kann, der alles daran setzt, um genau diese Möglichkeit zur Zusammenarbeit abzuschaffen. Meine persönliche Meinung dazu ist klar, sie ergibt sich aus dem Antrag. | In der Sache selbst halte ich deine Ausführungen für unzutreffend, da nicht die Möglichkeit zur Kritik beschnitten wird. Kritik -worum es vorliegend aber gar nicht geht- kann selbstverständlich auch ohne eine Beauftragung geäußert werden. Eine andere Sache dagegen ist es, ob ich als Vorstand mit jemanden weiterhin zusammenarbeiten möchte/kann, der alles daran setzt, um genau diese Möglichkeit zur Zusammenarbeit abzuschaffen. Meine persönliche Meinung dazu ist klar, sie ergibt sich aus dem Antrag. | ||
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Andreas Schramm | Andreas Schramm | ||
Version vom 25. September 2014, 19:44 Uhr
Lieber agnito, ich möchte dich bitten, deine Anmerkungen auf einer eigenen Diskussionsseite zu machen. Hierdurch wird dann nicht der falsche Eindruck erweckt, dass es sich um eine Äußerung des Antragstellers (also von mir) oder gar des LaVo handelt. Die von dir gewählte Seite im wiki dient der Vorbereitung/Dokumentation gefasster LaVo-Beschlüsse. Danke
In der Sache selbst halte ich deine Ausführungen für unzutreffend, da nicht die Möglichkeit zur Kritik beschnitten wird. Kritik -worum es vorliegend aber gar nicht geht- kann selbstverständlich auch ohne eine Beauftragung geäußert werden. Eine andere Sache dagegen ist es, ob ich als Vorstand mit jemanden weiterhin zusammenarbeiten möchte/kann, der alles daran setzt, um genau diese Möglichkeit zur Zusammenarbeit abzuschaffen. Meine persönliche Meinung dazu ist klar, sie ergibt sich aus dem Antrag.
Andreas Schramm
... und hier der Beitrag von agnito vom heutigen Tage, den ich auf diese Seite rübergenommen habe:
Übertriebene Reaktion, falls jemals ein "Vertrauensverhältnis" bestanden haben sollte, kann es durch den in Rede stehenden Antrag nicht "zerstört" werden.
Wenn dem Antragsteller gedanklich gefolgt wird, dürfte ein "Beauftragter" im Hinblick auf die zu erwartenden Konsequenzen sich überhaupt nicht kritisch äußern. Dies wäre eine Benachteiligung gegenüber anderen Parteimitgliedern die sich, im Gegensatz zu dem "Beauftragten", nicht bereit gefunden haben ehrenamtlich eine "Beauftragung" anzunehmen.
Bei einem normalen Arbeitsverhältnis kann diese Loyalität durchaus verlangt werden, in dem vorliegenden Fall jedoch schränkt es das Grundrecht auf "Freie Meinungsäußerung" ein, widerspricht Grundsätzen der Piratenpartei, erinnert an vorgeschichtliche Drohrituale, ist rückwärts gewandt.
Hier ist auch die gesellschaftliche (verfassungsrechtliche) Stellung der Parteien (...der Parteimitglieder) zu beachten.
Der Parteivorstand kann den Antrag ablehnen, nicht aber den Antragsteller (S.K.) bestrafen.
Der Antrag sollte zurück gezogen werden.
P.S.
Lächerliche Spielereien, der aktuellen Gesamtsituation der Piratenpartei nicht angemessen. Ein Gesprächsangebot (real) wäre angebracht.
agnito