Diskussion:Vorstand/Beschluss/2015-054
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Version vom 20. Oktober 2015, 16:36 Uhr von 2t-acount (Diskussion | Beiträge)
Anmerkung: LaVo GO Art. 3.2 (4) "Anträge sind spätestens 24 Stunden vor Beginn der Sitzung einzureichen." --uk 11:53, 20. Okt. 2015 (CEST)
- Wenn wir schon dabei sind: Begünstigte haben kein Stimmrecht, §34 BGB. --- Bastian (Diskussion) 12:40, 20. Okt. 2015 (CEST)
Weitere Anmerkung:
"Nach dieser Frist dürfen weitere Anträge nur gestellt und beraten werden, wenn dem nicht von der Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder widersprochen wird."
P.S.: Könnt ihr endlich mal diese bescheuerte Prinzipienreiterei sein lassen?
-sk-
P.P.S. : Es ist doch egal, mit welcher Hand der Sargdeckel bewegt wird !