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AG Technik/GO

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Geschäftsordnung für die AG-Technik

Beschlossen am 31.05.2011

1. Beauftragung

Der Landesparteitag 2010.1 der Piraten LV Brandenburg hat die AG Technik des Landesverbandes beauftragt, die IT des Landesverbandes zu administrieren und zu warten.

http://wiki.piratenbrandenburg.de/Parteitag/2010.1/Antrag

2. Koordinatoren

Die AG Technik wird durch Koordinatoren vertreten, die aus ihrer Mitte gewählt werden.

Die Wahl findet einmal im Jahr statt. § 23 der Landessatzung findet Anwendung.

Die Wahl kann in einer Online-Sitzung stattfinden. Wird bei einer Online-Sitzung eine geheime Wahl gewünscht, nimmt der Wahlleiter die Stimmabgaben per Mail auf einer gesonderten Adresse entgegen. Der Wahlleiter ist zur absoluten Verschwiegenheit im Sinne des § 107c StGB verpflichtet und gibt lediglich das Wahlergebnis bekannt (Ja/Nein/Enthaltung/ungültig/Anzahl der Stimmabgabe/Anzahl der Wahlberechtigten). §24 Landessatzung findet sinngemäß Anwendung.

Dieses Verfahren gilt solange, bis ein besseres technisches Verfahren zur Verfügung steht.

3. Beschlussfassung

Anträge für Beschlüsse können immer gestellt werden. In besonders dringenden Fällen gibt es keine Vorlaufzeit für die Sitzung, ansonsten soll mit einer Frist von sieben Tagen eingeladen werden. Jedes Mitglied der AG Technik hat das Recht, seine Meinung zu äußern. Beschlüsse werden grundsätzlich in einer Sitzung diskutiert und abgestimmt. Alternativ gibt es ein Umlaufverfahren, bei dem jedes zuständige Mitglied 3 Tage Zeit hat, seine Stimme abzugeben. Es gilt dabei eine einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder bei Sitzungen, im Umlaufbeschluss müssen 66% der aktiven AG-Mitglieder zustimmen. Angelegenheiten, die den normalen Betrieb betreffen, werden durch die Koordinatoren mit einfacher Mehrheit der Anwesenden gefällt. Die Entscheidungen bezüglich des Tagesgeschäftes werden von den Administratoren der Dienste getroffen.

3.1. Allgemeine Beschlüsse

Alle aktiven Mitglieder in der AG Technik haben ein einfaches Stimmrecht. Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit der Ja-Stimmen gefällt. Enthaltungen werden nicht mitgezählt.

3.2 Beschlüsse, die die IT-Infrastruktur grundlegend betreffen

Alle aktiven Mitglieder haben einfaches Stimmrecht. Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit der Ja-Stimmen gefällt. Enthaltungen werden nicht mitgezählt.

3.3 Beschlüsse, die Applikationen betreffen

Alle aktiven Mitglieder haben einfaches Stimmrecht. Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit der Ja-Stimmen gefällt. Enthaltungen werden nicht mitgezählt.

3.4. Vetorecht für Koordinatoren

Jeder Koordinator hat innerhalb von sieben Tagen bei Entscheidungen zu 3.2. und 3.3. ein Vetorecht. In diesem Fall muss ein neuer Beschluß herbei geführt werden. Der Einspruch der Koordinatoren kann mit einer 3/4 Mehrheit der aktiven Mitglieder der AG-Technik überstimmt werden.

4. Administratoren

Administratoren werden von den Koordinatoren zur Bestätigung durch die aktiven Mitglieder der AG-Technik vorgeschlagen.

Diese werden auf der nächsten Sitzung der AG Technik mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder der AG Technik bestätigt oder abgelehnt.

5. Einbringen von neuen Diensten

Sofern dies von den aktiven Mitgliedern der AG Technik oder dem Landesvorstand für notwendig erachtet wird, werden weitere Dienste zur Einbindung in die IT vorgeschlagen. Diese werden auf der nächsten Sitzung der AG Technik gem. Punkt 3 mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder der AG Technik bestätigt oder abgelehnt. Die Koordinatoren haben ein Vetorecht. Die Ablehnung ist ausführlich zu begründen. Der Einspruch der Koordinatoren kann mit einer 3/4 Mehrheit der aktiven Mitglieder der AG-Technik überstimmt werden.

6. Anwesenheits- und Beteiligungspflicht von Mitgliedern der AG Technik

Mitglieder der AG Technik, die zwei Monate in Folge unentschuldigt nicht an Sitzungen der der AG Technik teilgenommen, werden als inaktives Mitglied geführt und deren Zugriffsrechte entzogen, da dies als Desinteresse gewertet wird. Bleibt das Mitglied weitere drei Monate inaktiv, wird es aus der Mitgliederliste der AG Technik gestrichen.

7. Kommunikation innerhalb der AG Technik / Sitzungen

7.1. Sitzungen

Die AG Technik hat, wenn möglich, einmal im Monat eine formelle Sitzung. Diese Sitzung findet als Telefonkonferenz, Onlinekonferenz oder Realsitzung statt. In dieser Sitzung werden Anträge abgearbeitet, Beschlüsse gefasst und offene Punkte und der aktuelle Status von Applikationen und Systeme besprochen. Administratoren sollten an den regelmäßigen Sitzungen teilnehmen oder - wenn sie an den Terminen verhindert sind - sich über die Mailingliste oder im Wiki abmelden.

Über die Sitzungen wird jeweils ein gemeinsames Protokoll (inkl. Anwesenheitsliste) geführt.

7.2. Mailingliste

Zwischen den Sitzungen sind alle wichtigen Informationen auf die Mailingliste (E-Mail: brb-ag-technik [at] lists.piratenpartei (punkt) de) zu senden. Da auch ein Überblick über die Tätigkeiten der übrigen Teams wichtig ist, ist das regelmäßige Mitlesen dort notwendig, sowie eine rege Beteiligung erwünscht. Die Registrierung erfolgt über https://service.piratenpartei.de/mailman/listinfo/brb-ag-technik

Kritische sowie unter Datenschutz / Vertraulichkeit fallende Informationen gehen nicht über die Mailingliste!!

8. Aufgabenverteilung

Die Mitglieder der AG Technik sind einem oder mehreren Bereichen zugeordnet; dies wird im Dashboard auf der AG Technik-Seite im Wiki veröffentlicht. Die Verteilung der Aufgaben wird in den Sitzungen der AG Technik festgelegt.

9. Informationen für die Nutzer

Die AG Technik hat mehrere Kommunikationswege, um Interessierte mit Informationen zu versorgen. Regulär wird dafür die Wikiseite der AG Technik genutzt. Informationen über Ausfälle, Wartungen usw. werden, wenn technisch möglich, im Wiki, über die Mailingliste sowie des offiziellen Twitter-Accounts des Landesverbandes veröffentlicht.

10. Form und Umfang des Tätigkeitsberichts

Die Koordinatoren werden jährlich im Vorfeld des ersten Landesparteitags, auf dem der Vorstand gewählt wird einen Tätigkeitsbericht der Aktivitäten der AG Technik erstellen und parteiweit veröffentlichen.

Dieser sollte umfassen:

Tätigkeiten seit dem letzten Tätigkeitsbericht
Planungen der nächsten 12 Monate

Außerdem sollte generell dargestellt werden:

Die Dienste, die die AG Technik bereitstellt
Die Dienstleistungen außerhalb der direkt zu sehenden Dienste

11. Inkrafttreten und sonstige Regelungen

Die Geschäftsordnung tritt nach Abstimmung und Bekanntgabe sofort in Kraft. Änderungen an dieser Geschäftsordnung bedürfen einer 2/3-Mehrheit der anwesenden aktiven Mitglieder der AG Technik und müssen im Protokoll festgehalten werden. Das Protokoll ist zeitnah zu veröffentlichen.