Datenschutzbeauftragter/Dokumente
Inhaltsverzeichnis
Datenschutzgesetze und Zuständigkeiten
Bund
Land Brandenburg
- Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG) - nichtamtliche Fassung
- Antwort der LDA Anfrage nach §4g Abs1 BDSG Datei:Antwort LDA 2013-04.pdf
Datenschutzverpflichtung
- Datenschutzverpflichtung. Vorlage des Bundes.
Achtung!
Anmerkung: Die Abgabe einer DSV verpflichtet den Unterzeichner auch über den Zeitpunkt der Beendigung seiner Tätigkeit und/oder der Mitgliedschaft in der Organisation hinaus und kann nicht zurückgenommen werden, §5 Satz 3 BDSG.
- Bitte an die Landesgeschäftsstelle (LGS) einreichen, eine Kopie geht auf Wunsch auch an die Bundesgeschäftsstelle (BGS). Sollte die DSV bereits an die BGS gesandt worden sein, dort um eine Kopie an LGS nachsuchen.