Diskussion:Landesschiedsgericht/Verfahren/LSG-BB-2009.01
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Version vom 29. Oktober 2009, 21:29 Uhr von Uk (Diskussion | Beiträge)
Frage: Was genau bedeutet "Das Antragsverfahren wurde verwiesen."? Was muss ich mir darunter vorstellen? --Uk 19:56, 29. Okt. 2009 (CET)
- "verwiesen" bedeutet an die nächste zuständige Stelle verwiesen. Hier das Bundesschiedsgericht. Kann man auch so schreiben. Bastian
- Danke. Die Statustabelle ist dann auch soweit fertig. --Uk 20:29, 29. Okt. 2009 (CET)