Anmerkung: LaVo GO Art. 3.2 (4) "Anträge sind spätestens 24 Stunden vor Beginn der Sitzung einzureichen." --uk 11:53, 20. Okt. 2015 (CEST)
- Wenn wir schon dabei sind: Begünstigte haben kein Stimmrecht, §34 BGB. --- Bastian (Diskussion) 12:40, 20. Okt. 2015 (CEST)
Weitere Anmerkung:
"Nach dieser Frist dürfen weitere Anträge nur gestellt und beraten werden, wenn dem nicht von der Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder widersprochen wird."
P.S.: Könnt ihr endlich mal diese bescheuerte Prinzipienreiterei sein lassen?
-sk-
P.P.S. : Es ist doch egal, mit welcher Hand der Sargdeckel bewegt wird!
Es geht eben nicht darum, mit welcher Hand sondern ob der Sargdeckel bewegt wird. Und auch du Namenloser wirst den Sargdeckel nicht verrücken außer um selbst hinein zu fallen. -sk-
- Stimmt, aber wenn es ums Abwimmeln geht, ist man auch sehr sehr genau. Insofern ist das mit den Korinthen zumindest zulässig. ;-) --- Bastian (Diskussion) 19:02, 20. Okt. 2015 (CEST)
- Anmerkungen sind Anmerkungen! Prinzipienreiterei wäre nachzufragen, ob alle Anträge beim Landesvorstand schriftlich per Post, Fax oder E-Mail eingereicht wurden. Interessiert mich aber nicht wirklich. --uk 19:04, 20. Okt. 2015 (CEST)
Sind diese Diskussionsbeiträge eigentlich gemeinfrei? So langsam kann man da ein kurzweiliges Buch draus machen... ^^--FakeChicken69 (Diskussion) 22:35, 21. Okt. 2015 (CEST)