Antragsfabrik/Kennzeichnung von Polizisten
Dies ist ein am 01.05.2012 eingereichter Programmantrag für den LPT 2012.1 von Jensbernau. Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. |
- Änderungsantrag Nr.
- WP009
- Beantragt von
- Jensbernau
- Betrifft
- Wahlprogramm
- Beantragte Änderungen
Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:
Kennzeichnung von Polizisten
Für den Einsatz der Polizei bei geplanten Großveranstaltungen, wie Demonstrationen oder Sportereignissen sollten die einzelnen Polizisten mit einer eindeutig zuordenbaren Identifikationsnummer ausgestattet sein. Für den Fall unverhältnismäßiger Gewaltanwendung oder anderer gesetzeswidriger Handlungen seitens der Polizei soll damit sichergestellt werden, dass deren spätere Identifikation möglich ist. Dabei sind die Persönlichkeitsrechte der Polizisten zu wahren. Im Fall einer Anzeige darf daher erst auf richterlichen Beschluss hin die Identifikation erfolgen. Ein geeignetes und praktikables Verfahren zur Verteilung der Identifikationsnummern und zu deren Gestaltung soll in Zusammenarbeit mit der Polizei mittelfristig entwickelt werden.
- Begründung
Die Grundlage des Antrages entstammt dem Wahlprogramm der Piratenpartei Saarland. Der Antrag wurde durch die AG TDBD entsprechend auf das Land Brandenburg angepasst und dann zum Landesparteitag 2012.1 eingebracht. Eine Begründung des Antrages kann in mündlicher Form beim Landesparteitag erfolgen.
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- RicoB CB 07:03, 5. Mai 2012 (CEST) - Vorschlag zur Ergänzung eines Satzes: "Eine namentliche Kennzeichnung, wie es die am 1. Januar 2013 in Kraft getretene Änderung des Brandenburgischen Polizeigesetzes vorsieht, lehnen die PIRATEN Brandenburg ab."
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- ChristianK - siehe Diskussion
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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Diskussion
Bitte hier das für und wider eintragen.
- ChristianK In Brandenburg hat der Landtag am 18. Mai 2011 eine gesetzliche Regelung verabschiedet (GVBl I 2011 Nr. 10 v. 10.6.2011, S. 1 f.). Das Gesetz, das eine namentliche Kennzeichnung vorsieht, tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Quelle: http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/media.php/15/GVBl_I_10_2011.pdf
- Richtig - der Antrag will aber keine namentliche Kennzeichnung wie es das Gesetz vorsieht, sondern eine eindeutig zuordenbare Identifikationsnummer, die die Persönlichkeitsrechte der Polizisten wahrt. Siehe auch: http://www.piratenbrandenburg.de/2011/05/brandenburger-landtag-schiest-ubers-ziel-hinaus/ --RicoB CB 07:03, 5. Mai 2012 (CEST)
Argument 1
Dein Argument?
Argument 2
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