Unterstütze uns! Spende jetzt!

Diskussion:Kreisverband BRB/Satzung/Entwurf Kreissatzung BRB

Aus PiratenWiki
< Diskussion:Kreisverband BRB‎ | Satzung
Version vom 7. Oktober 2009, 14:27 Uhr von Uk (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „= zu § 6 = Über folgende Stelle bin ich schon in der Cottbuser Satzung gestoßen: {{GreyBox1|'''(5)''' Der Kreisvorstand tritt in seiner Amtsperiode mindesten…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

zu § 6

Über folgende Stelle bin ich schon in der Cottbuser Satzung gestoßen:

(5) Der Kreisvorstand tritt in seiner Amtsperiode mindestens zweimal zusammen. Er wird vom Vorsitzenden / von der Vorsitzenden oder bei dessen/deren Verhinderung von einem seiner/ihrer StellvertreterIn, schriftlich mit einer Frist von sieben Tagen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes einberufen.


Der 2.Satz ist nicht optimal, da könnte man zusammenfassen: von dem/der Vorsitzenden
Die Frage ist auch auf wen sich das "Er" bezieht. :-)

Vorschlag 1

(5) Der Kreisvorstand tritt in seiner Amtsperiode mindestens zweimal zusammen. Vorstandssitzungen werden von dem/der Vorsitzenden oder bei dessen/deren Verhinderung von einem seiner/ihrer StellvertreterIn, schriftlich mit einer Frist von sieben Tagen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes einberufen.


Würde mir besser gefallen, vielleicht gibt es noch andere Vorschläge? --Uk 14:27, 7. Okt. 2009 (CEST)