Landesschiedsgericht
Version vom 4. Oktober 2009, 15:15 Uhr von Bastian (Diskussion | Beiträge)
Inhaltsverzeichnis
Vorsitzende(r) RichterIn
- Sebastian Krone Bastian
RichterIn
- Michael von Gradolewski
- Frank Jegzentis
ErsatzrichterIn
- Wird noch gewählt.
Grundlagen Schiedsgericht
§ 1.6.3 Landesschiedsgericht (Satzung LV Brandenburg)
- (1) Rechte und Pflichten des Landesschiedsgericht sind in der Bundesschiedsgerichtsordnung als Teil der Bundessatzung geregelt.
- (2) Das Landesschiedsgericht besteht aus drei Piraten und kann mit einem Ersatzrichter ergänzt werden.
- (3) Die Mitglieder des Landesschiedsgericht sind unabhängig und an keine Weisung gebunden.
- (4) Berufungsinstanz ist das Bundesschiedsgericht.