AK Bildung/AntraegeLPT2012.1
Grundsatzprogramm
Zu Erreichung dieses Zieles sieht die Piratenpartei Brandenburg den Staat in der Pflicht flächendeckend einen freien Zugang zu Bildungseinrichtungen zu garantieren und die für den Betrieb notwendigen Gelder zur Verfügung zu stellen allgemeine Kompetenzstandards zu definieren, welche ausreichend Raum zur Profilbildung der Einrichtungen, sowie für individuelle Schwerpunktsetzungen sicher stellen die Qualität aller Bildungseinrichtungen regelmäßig, systematisch und öffentlich zu evaluieren
Wahlprogramm
Die PIRATEN erkennen insbesondere dort, wo der Staat selbst Träger einer Einrichtung ist, oftmals großen Entwicklungsbedarf hinsichtlich der individuellen Förderung und des Qualitätsmanagements. Das kontinuierliche Wachstum freier Träger ist neben fehlendem Geld unter anderem dem mangelndem Qualitätsbewusstsein in einer Vielzahl staatlicher Einrichtungen geschuldet.
Um die Bedeutung jedes einzelnen Kindes zu stärken und Diskussionen um Bildungsqualität vor Ort zu fördern, streben wir im Grundsatz eine Finanzierung des Bildungssektors an, bei welcher das Geld dem Kind folgt. Die staatliche Aufgabe zur Sicherstellung einer Bildungsinfrastruktur im ländlichen Raum bleibt davon unberührt und wird über eine bedarfsdeckende Sockelfinanzierung garantiert.
Wir wollen die Handlungsspielräume der einzelnen Einrichtung bei der Qualitätsentwicklung deutlich erweitern und die aktive Auseinandersetzung mit Fragen der Qualität und die Hinwendung zum einzelnen Kind befördern.
Für uns heißt das konkret . . .
- . . . mehr Geld für die Bildung. Erhöhung des Bildungsetats um mindestens 25%.
- . . . keine weitere Verbeamtung von Pädagogen.
- . . . Schaffung und Förderung der Möglichkeit zur Umwandlung von öffentlichen Kitas und Schulen in eigenständige Körperschaften, denn dies ist die Voraussetzung um vertragliche Vereinbarungen schließen zu können.
- . . . die Hoheit der staatlichen Bildungs- und Erziehungseinrichtungen über ihr Personal. Die Einrichtungen stellen ihr Personal selbstständig und eigenverantwortlich ein. Einstellungen erfolgen auf Beschluss der Schulkonferenz oder eines analog zur Schulkonferenz gestalteten Kita-Ausschusses.
- . . . die Hoheit der Einrichtung über alle Personal-, Sach- und Betriebsmittel. Die Einrichtung erhält ein Globalbudget, welches sie selbstständig und eigenverantwortlich verwaltet.
- . . . eine Finanzierung über kindergebundene Gutscheine durch das Land. Kitas und Schulen erhalten abhängig vom Alter und ggf. von besonderen Bedarfen einen fixen Betrag pro Kind zur Deckung ihres Aufwands.
Grundsatzprogramm und Wahlprogramm
Inklusion als Menschenrecht
Die Piratenpartei setzt sich für das Recht jeden Bürgers ein, an der Gesellschaft teilzuhaben und diese aktiv und frei von Diskriminierung mitzugestalten. Jeder Mensch wird als verschiedenartig und gleichwertig respektiert. Deshalb spricht sich die Piratenpartei ganz klar für die Umsetzung der Inklusion in allen Lebensbereichen aus. Das Ziel ist für jeden Menschen, anstelle von „Fürsorge“, ein selbstbestimmtes und selbstständiges Leben zu schaffen. In diesem Zusammenhang begrüßt die Piratenpartei die Umsetzung der "inklusiven Schule", in der jedes Kind mit jedem pädagogischen Bedürfnis teilhaben kann. Jedes Kind soll als Teil der Vielfalt zum gelingenden Unterricht beitragen können. Zur konsequenten Umsetzung der Inklusion fordert die Piratenpartei Brandenburg, dass Schulen zu den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale-soziale Entwicklung und Sprache geschlossen und die Schülerinnen und Schüler in Regelschulen eingegliedert werden. Auch Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten „geistige Entwicklung", „Hören", „körperliche und motorische Entwicklung" und „Sehen" haben das Recht auf gemeinsamen Unterricht und sollten vorzugsweise in der Regelschule eingeschult werden, wenn diese den Ansprüchen der Förderschwerpunkte gerecht wird. Eine entsprechende Ausstattung bzw. bauliche Anpassungen sind zu fördern und Lehrmittel nach Bedarf durch das Land zur Verfügung zu stellen.
Wahlprogramm:
Weitere Voraussetzungen für ein Gelingen von Inklusion sind:
Familien sind umfassend zu informieren, zu beraten und zu begleiten. Hochschulen müssen Veranstaltungsangebote zu Inklusion, Umgang mit Heterogenität und Vielfalt, wie auch zu anderen sonderpädagogischen Inhalten als Standard für ein Studium für zukünftige Lehrkräfte anbieten. Im Blick auf offene Unterrichtsformen, individuelle Förderung aller Kinder und die sonderpädagogischen Förderschwerpunkte bedarf es verstärkter Fortbildung, Beratung und Begleitung der Lehrkräfte und des gesamten anderen Personals. Zusätzliche Stunden für den sonderpädagogichen Förderbedarf werden den Schulen pauschal entsprechend ihrer Gesamtschülerzahl zugewiesen. Die Stunden der Sonderpädagogen dürfen nicht in Vertretungsstunden fließen. Für Vertretungsstunden braucht jede Schule eine ausreichende Grundausstattung an Lehrpersonal. Die Schülerzahl ist auf 20 Kinder pro Klasse zu begrenzen. Weitere Unterstützungen der Lehrkräfte durch Schülerpraktikanten, Mediatoren, Sozialarbeit am Standort Schule oder andere sind notwendig und sollen sowohl finanziell als auch durch eine aufwertende Öffentlichkeitsarbeit gefördert werden. Kein Schüler darf grundsätzlich aus Unterricht, Klassenzimmer oder Schulleben ausgeschlossen werden, egal ob aus sozialen, materiellen oder anderen Gründen. Die Voraussetzungen für eine faire Umsetzung von Inklusion sind die Einbindung inklusiver Werte, Strukturen und Praktiken in allen Lebensbereichen und die Stärkung der Akzeptanz der inklusiven Leitidee über eine klare Stellungnahme: innerparteilich, wie auch in der Öffentlichkeit.
Beschlüsse vom LPT12.1 in Luckenwalde: Inhaltlich im beschlossenen Wahlprogramm vom LPT13.1 in Bad Liebenwerda enthalten:
"Der Bildungshaushalt soll in der kommenden Wahlperiode um mindestens 10% aufgestockt werden."
"Die Piratenpartei Brandenburg ist gegen eine weitere Verbeamtung von Lehrkräften"
"Die Schulvisitation wird auf die Schulen in freier Trägerschaft ausgedehnt und soll durch regelmäßige Selbstevaluation ergänzt werden"