Cottbus/Antrag/SÄA-2010.12
Kreisparteitag 2010.1 | Antragsübersicht
Der Kreisparteitag möge folgende Änderung des § 9 (3) der aktuellen Kreissatzung des Kreisverbandes Cottbus beschließen:
(3) Das Grundsatz- und Wahlprogramm wird vom Landesverband übernommen und kann um kommunale Themen ergänzt werden. Solche Ergänzungen um kommunale Themen können nur von einem Kreisparteitag mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden. Dabei werden Enthaltungen nicht gezählt.
(3) Das Grundsatz- und Wahlprogramm wird vom Landesverband übernommen und kann um kommunale Themen ergänzt werden.
Begründung: Konkretisierung hinsichtlich der notwendigen Zustimmung zur Aufnahme von kommunalen Themen.
Antragssteller: --RicoB CB 21:51, 31. Aug. 2010 (CEST)