Diskussion:Antragsfabrik/Bezeichnung als Grundsatzprogramm
Ich fasse das mal zusammen:
Es ist zwischen einem Grundsatzprogramm einer Partei und einem Wahlprogramm eines Landesverbandes einer Partei zu unterscheiden.
Mit der angeblichen Verabschiedung eines eigenen Grundsatzprogramms am 31.01.2009 hat der Landesparteitag seine Kompetenzen überschritten, da die gebotene Einheit der Partei unterlaufen wird. Im Wahlkampf wurden zudem eigene Thesen auf Flyern verbreitet, deren Legitimation nicht ersichtlich ist.
Um das klarzustellen und um weitere Verwirrungen zu vermeiden, ist das bisherige Programm als nicht legimiert zu verwerfen.
Sodann ist zu erklären, was man überhaupt zu beschliessen wünscht: ein Grundsatz- oder ein Wahlprogramm. Trotz des Wahlspruchs "allseits bereit", wäre es unzweckmässig, jetzt ein Wahlprogramm zu beschliessen.
Verbleibt die Ergänzung des Grundsatzprogramms des Bundes um weitere Punkte, sofern sie diesem nicht entgegenstehen - insbesondere weil die Bundespartei (noch) kein Vollprogramm hat.
Das bisherige Programm ist ohnehin hinsichtlich Formulierungen, Beispielen und Konkretisierungen, die nichts in einem Grundsatzprogramm verloren haben, stark überarbeitungswürdig.
Das Verabschieden von Positionspapieren bleibt unbelassen. Sie können eine gute Ergänzung des Grundsatzprogramms darstellen.
--Bastian 20:27, 3. Jan. 2011 (CET)